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Naturpärke
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Naturpärke in der Schweiz: Wie entsteht ein Park von nationaler Bedeutung?
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Die Errichtung eines Parks von nationaler Bedeutung ist ein über mehrere Jahre dauernder demokratischer und partizipativer Prozess, der in einer Region aus eigener Initiative entstehen muss und in Etappen erfolgt.
Auf regionale Initiative hin wird eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Diese zeigt auf, ob die Errichtung eines Parks von nationaler Bedeutung in der Region machbar ist. Ziel ist, dass sich die Gemeinden auf lokaler Ebene für das Parkprojekt engagieren. Die Machbarkeitsstudie dient als Informationsgrundlage.
Darauf folgt die Projektierung, in der ein Managementplan für die Errichtung des Parks und die ersten Umsetzungsmassnahmen unter Einbezug aller Akteure erstellt wird. Zwingend ist hier die Schaffung einer professionellen Parkträgerschaft. Ein Gesuch um globale Finanzhilfen für die Errichtungsphase müssen die Standortkantone beim Bundesamt für Umwelt BAFU zusammen mit dem Managementplan und weiteren Unterlagen einreichen.
Damit tritt ein Park in die Errichtung ein: erste konkrete Massnahmen werden umgesetzt sowie eine Charta des Parks unter Beteiligung aller Akteure erarbeitet. Wenn diese festgelegt ist, kann ein Gesuch um Verleihung des Parklabels und um globale Finanzhilfen für die Betriebsphase beim BAFU eingereicht werden. Für die Errichtung und die nachfolgende Betriebsphase schliesst das BAFU mit dem betreffenden Kanton mehrjährige Programmvereinbarungen ab.
Nachdem der Bund einen Park anerkannt und mit dem Parklabel ausgezeichnet hat, beginnt die Betriebsphase, die 10 Jahre dauert. Während dieser Zeit werden die Massnahmen umgesetzt, um die in der Charta festgelegten Ziele zu erreichen. Die Parkträgerschaft erstattet dem BAFU regelmässig Bericht über den Verlauf.
Vor Ablauf der zehnjährigen Betriebsphase erfolgt eine vertiefte Evaluation über sämtliche Tätigkeiten. Diese dient als Grundlage für die Überarbeitung der Charta, welche für die erneute Verleihung des Parklabels vorliegen muss.
Was ist eine Charta?
Die Charta umfasst den Vertrag zwischen Parkgemeinden und Parkträgerschaft, den Managementplan für die gesamte 10-jährige Betriebsphase sowie eine Vierjahresplanung.
In allen Gemeinden der Parkregion wird demokratisch darüber abgestimmt. Sie dient der Parkträgerschaft für das Management und die Qualitätssicherung des Parks und erlaubt Kanton und Bund die Beurteilung im Hinblick auf die Verleihung des Parklabels sowie auf eine mögliche Finanzhilfe.
Die Charta regelt die Erhaltung der natürlichen, landschaftlichen und kulturellen Werte des Parks, die Massnahmen zu dessen Aufwertung und Entwicklung, die Ausrichtung der raumwirksamen Tätigkeiten der Gemeinden auf die Anforderungen an den Park sowie die Investitionsplanung über die personellen und finanziellen Mittel und über die notwendige Infrastruktur. Die Charta ist ebenfalls auf die raumwirksamen Tätigkeiten von Kanton und Bund abgestimmt.
Änderungen im Eingabeverfahren ab 2012
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Ab der neuen NFA-Periode 2012-2015 werden neue Gesuche im Vierjahresrhythmus entgegen genommen. Als einzige Ausnahme führt das BAFU im Jahr 2013 eine letzte ausserordentliche Gesuchsprüfung durch, um den noch in der Planung stehenden Parkprojekten zu ermöglichen, bereits vor der nächsten NFA-Periode 2016-2019 ein Gesuch zu stellen. Mit der Gesuchseingabe 2013 werden die globalen Finanzhilfen zum letzten Mal rückwirkend auf Anfang des Eingabejahres gewährt. Ab der neuen NFA-Programmperiode 2012-15 wird das BAFU die Finanzhilfen gemäss dem ordentlichen NFA-Verfahren sprechen.
Um die neu entstehenden Pärke von nationaler Bedeutung optimal zu fördern, hatte das BAFU seit Inkrafttreten der NHG-Revision Ende 2007 eine jährliche Einreichung und Prüfung von Gesuchen um globale Finanzhilfen ermöglicht.
Quelle: Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK, Bundesamt für Umwelt BAFU, Januar 2011
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Kriterien für Naturpärke in der Schweiz |
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Kriterien zur Beurteilung von Parkprojekten
Bei der Prüfung der Gesuche gibt es Grundlagenkriterien, welche ein Park als Voraussetzung für Finanzhilfen oder das Parklabel erfüllen muss. Die Leistungskriterien dienen zur Bewertung der Qualität des Parkprojektes sowie der angebotenen Leistungen. Darauf abgestützt erfolgt die Bemessung des Angebotes an Finanzhilfen, welches das BAFU den Kantonen für die Verhandlungen über die Programmvereinbarungen unterbreitet.
Ab 2012 wird der Bund jährlich 10 Millionen Franken zur Verfügung stellen, um Pärke zu unterstützen. Für Finanzhilfen an die drei Pärke in Betrieb und die 14 Parkprojekte in der Errichtung sowie für die Erarbeitung weiterer Instrumente zur Unterstützung der Pärke kann das BAFU 2009 insgesamt 5,5 Millionen Franken einsetzen, 2008 waren es insgesamt 3,5 Millionen Franken.
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Quelle: Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK, Bundesamt für Umwelt BAFU |
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