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2010: Drei neue Gesuche sind eingereicht
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Beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) sind in diesem Jahr drei Gesuche für Pärke von nationaler Bedeutung eingegangen. Es handelt sich um zwei neue Gesuche für globale Finanzhilfen für die Errichtung eines Parks sowie ein Gesuch um Verleihung des Parklabels.
Im dritten Jahr der Pärkepolitik des Bundes sind wiederum neue Gesuche für Pärke von nationaler Bedeutung beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) eingegangen.
Gesuche für globale Finanzhilfen für die Errichtung haben die Kantone Nidwalden und Uri für das Projekt Regionaler Naturpark Urschweiz sowie die Kantone Graubünden und Tessin für das Nationalpark-Projekt Parc Adula gestellt.
Ein Gesuch um Verleihung des Parklabels hat der Kanton Graubünden für den Regionalen Naturpark Biosfera Val Müstair eingereicht.
Bis im Februar wird das BAFU die Gesuche auf die Vollständigkeit der Unterlagen prüfen. Die Gesuchsteller haben anschliessend bis Mitte März Gelegenheit, allenfalls fehlende Dokumente nachzuliefern. Bis im Spätsommer 2010 sind die Dossiers in der Hauptprüfung und werden gestützt auf die rechtlichen Grundlagen beurteilt. Andere Bundesämter, die von Parkprojekten betroffen sind, geben im Frühjahr ihre Stellungnahme ab. Im Frühsommer prüfen Vertreterinnen und -Vertreter des BAFU die Parkprojekte vor Ort. Diese Evaluation beinhaltet auch Stichproben zur Qualität von Natur und Landschaft.
Im Spätsommer 2010 entscheidet das BAFU, ob die Projekte die Anforderungen an einen Park von nationaler Bedeutung erfüllen und die Errichtung oder der Betrieb des Parks durch das BAFU mitfinanziert, bzw. das Parklabel verliehen werden kann.
Für Finanzhilfen an sämtliche Pärke und die Erarbeitung weiterer Instrumente für die Unterstützung der Pärke setzt das BAFU im Jahr 2010 insgesamt 7,5 Millionen Franken ein (2008 waren es insgesamt 3,5 Millionen Franken, 2009 5,5 Millionen Franken). Spätestens ab 2012 wird der Bund jährlich 10 Millionen Franken zur Verfügung stellen, um Pärke zu unterstützen.
Kriterien zur Beurteilung von Parkprojekten
Bei der Prüfung der Gesuche gibt es Grundlagenkriterien, welche ein Park als Voraussetzung für Finanzhilfen oder das Parklabel erfüllen muss. Die Leistungskriterien dienen zur Bewertung der Qualität des Parkprojektes sowie der angebotenen Leistungen. Darauf abgestützt erfolgt die Bemessung des Angebotes an Finanzhilfen, welches das BAFU den Kantonen für die Verhandlungen über die Programmvereinbarungen unterbreitet.
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Quelle:
Bundesamt für Umwelt BAFU, Januar 2010 |
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Quelle:
Bundesamt für Umwelt BAFU |
144
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