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Schweizer
Wald |
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Schweizer
Wald |
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Ein
Drittel der Schweizer Pilze gefährdet
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In
der Schweiz sind mehr als 5'000 Pilzarten bekannt. Von den rund 3'000 Arten,
bei denen die Kenntnisse für eine Beurteilung ausreichen, sind 32%
Prozent mehr oder weniger akut gefährdet.
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Der Fliegenpilz gehört nicht zu den gefährdeten Pilzarten. |
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Dies
zeigt die neue Rote Liste, welche die Eidgenössische Forschungsanstalt
WSL im Auftrag des Bundesamts für Umwelt BAFU erarbeitet hat. Gefährdet
sind hauptsächlich Arten, die in Mooren und ungedüngten Wiesen
und Weiden wachsen.
Das
Bundesamt für Umwelt gibt in diesem Jahr erstmals eine Rote Liste
der gefährdeten Pilzarten heraus. Sie ist auf die Grosspilze beschränkt.
Das sind die Pilze, deren Fruchtkörper von blossem Auge erkennbar
sind (grösser als 2 mm). Die Pilzspezialisten der Eidgenössischen
Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft WSL haben in der
Liste 937 gefährdete Pilzarten aufgeführt. Die Liste enthält
nicht nur seltene Arten wie den Rosaroten Saftling (Hygrocybe calyptriformis,
vom Aussterben bedroht, schweizweit geschützte Art), sondern auch
gemeinhin bekannte Pilze wie den Kaiserling (Amanita caesarea, verletzlich)
oder den Lärchenschwamm (Laricifomes officinalis, verletzlich, schweizweit
geschützte Art). |
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Bedrohte
Arten finden sich in allen Lebensräumen. Auf mageren Wiesen und Weiden
oder in Mooren ist der Anteil bedrohter Pilzarten jedoch am grössten.
Grund: Ihre bevorzugten Lebensräume gehen durch die Intensivierung
der Landwirtschaft, durch Bautätigkeit oder durch Luftschadstoffe
verloren. In der alpinen Stufe - hier sind die Populationen meist nur sehr
klein - findet sich ebenfalls ein hoher Anteil der gefährdeten Pilzarten.
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Abgestorbenes
Holz als Lebensgrundlage für viele Waldpilze
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Kleiner
ist der Anteil von im Wald vorkommenden Pilzen (15 Prozent) auf der Roten
Liste. Dies dürfte nicht zuletzt damit zusammenhängen, dass der
Schweizer Wald seit über 100 Jahren zurückhaltend genutzt sowie
kleinflächig und oft naturnah bewirtschaftet wird. Allerdings sind
viele Waldpilzarten von Totholz abhängig, das heute in vielen Wäldern
nur in geringen Mengen vorhanden ist. |
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Zudem sind bestimmte Luftschadstoffe,
die den Nährstoffgehalt des Bodens erhöhen, ein Problem für
die Mykorrhizapilze (Pilzarten, die auf eine Lebensgemeinschaft mit Waldbäumen
angewiesen sind.
Die
Liste macht deutlich: Die Pilze sind vor allem dort bedroht, wo ihnen der
Lebensraum entzogen wird. Folglich plädieren die Empfehlungen der
Roten Liste dafür, dass mehr abgestorbenes stehendes oder liegendes
abgestorbenes Holz als Lebensgrundlage für Pilze in den Wäldern
belassen wird. Zentral sind die Erhaltung der wertvollen Biotope, der schonende
Umgang mit dem Waldboden sowie die Reduktion der Luftschadstoffe
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Rote
Listen als wichtiges Instrument des Naturschutzes
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Rote
Listen sind ein wichtiges Instrument des Naturschutzes. Sie zeigen an,
welche Pflanzen, Tiere oder Pilze gefährdet, selten und verletzlich,
vom Aussterben bedroht, ausgestorben oder verschollen sind, und machen
damit deutlich, wo im Artenschutz Handlungsbedarf besteht. Die Rote Liste
Pilze wurde nach den international anerkannten Kriterien der World Conservation
Union (IUCN) erstellt.
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Um
auch der Entwicklung der Artenvielfalt Rechnung zu tragen, werden die Roten
Listen regelmässig revidiert.
Diese
Überarbeitungen dienen gleichzeitig als Erfolgskontrolle von Naturschutzmassnahmen,
da sie aufzeigen, wie sich die Gefährdung der verschiedenen Arten
entwickelt.
In
so genannten Blauen Listen werden jeweils diejenigen Arten aufgeführt,
welche dank bestimmten Massnahmen in den letzten 10 bis 15 Jahren zugenommen
bzw. nicht weiter abgenommen haben.
Seit
1991 sind Rote Listen formal in der Natur- und Heimatschutzverordnung verankert.
Im Landschaftskonzept Schweiz sind ihnen zwei Sachziele gewidmet:
1.
Die vom Menschen ausgehenden Einflüsse auf Natur und Landschaft sollen
so gestaltet werden, dass keine zusätzlichen Arten in die Roten Listen
aufgenommen werden müssen.
2.
Gefährdete Arten und deren Lebensräume sollen soweit erhalten
werden, dass keine Art in der Gefährdungseinstufung schlechter klassiert
werden muss und dass die Zahl der Arten in den Roten Listen jährlich
um 1% reduziert werden kann.
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Mykorrhizapilze
leiden besonders unter Stickstoffeintrag
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Wenn
aus der verschmutzten Luft zusätzliche Nährstoffe in ursprünglich
saure, karge Böden gelangen, setzt dies vor allem den so genannten
Mykorrhizapilzen empfindlich zu. Mykorrhizapilze siedeln sich an den Wurzeln
von Bäumen an und machen für diese aus dem nährstoffarmen
Boden zusätzliche Stoffe verfügbar. Im Gegenzug versorgt der
Baum die Pilze mit lebensnotwendigem Zucker - eine dauernde Lebensgemeinschaft
entsteht zwischen Pilz und Baum. Dieses sensible Gleichgewicht wird durch
Immissionen - vor allem Stickstoffeintrag - deutlich gestört. In der
Folge verändert sich der Artenbestand an Pilzen: Hochspezialisierte
Gattungen müssen weniger spezialisierten Arten weichen und gehen lokal
in ihrem Bestand zurück.
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Pilze
sammeln: einschränken oder freigeben?
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Wie
einzelne Studien unlängst gezeigt haben, scheint das Sammeln von Speisepilzen
keinen grossen Einfluss auf den jährlichen Fortbestand der Arten zu
haben. Das mit dem Pilzsammeln verbundene Betreten des Waldbodens dagegen
reduziert die Fruchtkörpermengen nachweislich. überdie langfristigen
Auswirkungen des Pilzsammelns auf die vorhandenen Pilzsporenmengen und
die Regeneration der Bestände ist indes noch wenig bekannt. In Gebieten,
in denen sich Bäume und Pilze nach Ereignissen wie Stürmen oder
grösseren Rodungen neu ansiedeln müssen, ist es wichtig, dass
die umgebenden Pilzbestände genügend Fruchtkörper bilden
können. In stabilen und intakten Wäldern ist das Sammeln weniger
bedenklich. Das Bundesamt für Umwelt hält im Sinne des Vorsorgeprinzips
an folgenden Massnahmen fest:
Kantonale Schonfristen und Gewichtsbeschränkungen, um eine ausreichende
Sporenbildung und -verbreitung zu gewährleisten
Koordination dieser Sammelbeschränkungen unter den Kantonen, um grossräumig
einheitliche Bestimmungen zu erreichen
Pilzsammelverbot in bestimmten Schutzgebieten, um wertvolle Pilzreservate
und sensible Lebensräume zu schonen
Schutz und nachhaltige Nutzung der Standorte mit gefährdeten Pilzen,
um ein gefährdete Populationen gezielt zu erhalten bzw. zu fördern
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Dokumentationen
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