Eine exotische Pflanze für daheim? Aufgepasst! Für viele Pflanzenarten gelten Beschränkungen oder gar Einfuhrverbote, da so besonders gefährliche Pflanzenkrankheiten und -Schädlinge (Quarantäneorganismen)in die Schweiz gelangen können. Deshalb empfehlen Fachleute des Pflanzenschutzinspektorats von Agroscope zusammen mit dem Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst: Auf Pflanzen als Souvenir verzichten. Folgende Mitreisenden könnten am Flughafen ein Problem kriegen: Pflanzen. Für gewisse Pflanzen besteht nämlich ein Einfuhrverbot oder es sind Einfuhr-Dokumente nötig. Ansonsten werden die Pflanzen am Flughafen vom Zoll beschlagnahmt und durch den Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst vernichtet. So wird verhindert, dass Quarantäneorganismen in die Schweiz eingeschleppt werden. Diese können in der Schweizer Land- und Forstwirtschaft sowie in Jungpflanzenbetrieben und im Gartenbau massive wirtschaftliche Schäden anrichten. Reise-Souvenirs halten auch lange nach der Rückkehr die schönen Erinnerungen an den Urlaub fest. Doch aufgepasst bei exotischen Pflanzen: Für viele davon benötigt man Einfuhr-Dokumente, oder es gelten gar Einfuhrverbote. Damit sollen Pflanzen-Krankheiten und -Schädlinge (Quarantäneorganismen) von der Schweiz ferngehalten werden – beispielsweise Frucht- oder Bohrfliegen. Deshalb empfehlen Fachleute des Pflanzenschutzinspektorats von Agroscope zusammen mit dem Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst: Auf Pflanzen als Souvenir verzichten. Dennoch verzeichnen die Experten eine steigende Anzahl Vergehen gegen die Pflanzenschutzvorgaben. Während 2009 und 2010 jeweils zwischen 50 und 60 illegale Einfuhren pro Jahr entdeckt wurden, waren es 2011 rund 100 und 2012 sogar 180. Auch 2013 scheint sich dieser Trend fortzusetzen, denn bis im Juni gab es schon über 100 Beanstandungen. Entdeckt wurden vor allem unerlaubte Einfuhren von Pflanzen, aber auch von Samen, Früchten und Gemüse sowie Schnittblumen. Die Pflanzen oder Pflanzenteile wurden aus verschiedensten Herkunftsländern eingeführt, am meisten jedoch aus Asien. Wer nicht auf ein grünes Souvenir verzichten kann und verhindern will, dass das teure Pflänzchen am Zoll entsorgt wird, soll sich vor Antritt einer Reise über die gesetzlichen Bestimmungen informieren unter www.pflanzenschutzdienst.ch. Zudem existiert eine internationale Handelskonvention für bedrohte Arten unter www.cites.ch, auch bekannt als Washingtoner Artenschutzabkommen.
Der Fransenflügler Thrips palmi ist ein Quarantäneschädling, der auf und von sehr vielen Pflanzen leben kann: auf Schnittblumen, Zierpflanzen, Kartoffeln oder Gemüse (etwa auf Auberginen, Gurken, Paprika, Tomaten, usw.). Die Tierchen können grosse wirtschaftliche Schäden verursachen. Larven und adulte Tiere saugen an Blättern, Stängeln und Blüten der Pflanzen, am liebsten bei Gewächshauskulturen. Dieser Schädling tritt in der Schweiz noch nicht auf. Experten vom Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst haben den Schädling aber schon mehrere Male auf importierten Pflanzen festgestellt und nach Bestimmung durch die Agroscope-Diagnoselabors vernichtet.
Kleine Frucht- oder Bohrfliegen (Tephritidae) mit auffällig gezeichneten Flügeln kommen weltweit vor. Es sind etwa 4500 Arten bekannt, davon leben rund 290 Arten in Mitteleuropa. Die Weibchen besitzen einen Legebohrer und legen ihre Eier direkt in Pflanzen und Früchte. Dort schlüpfen die Larven, die sich in der Pflanze oder in der Frucht wieder zu Fliegen entwickeln. Es gibt zahlreiche Arten, die in der Landwirtschaft mitunter erhebliche Schäden anrichten können - so zum Beispiel die in der Schweiz bekannte Kirschenfliege (Rhagoletis cerasi). Experten vom Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst kontrollieren am Zoll ausser-europäische Pflanzen und Früchte auf Befall mit Frucht- oder Bohrfliegen. Entdecken sie verdächtiges Material, senden sie Proben zum Agroscope-Diagnoselabor. Wird der Verdacht dort bestätigt, werden die Pflanzen vernichtet.
Die Minierfliegen sind weltweit mit ca. 3'000 Arten verbreitet. In Mitteleuropa kommen rund 350 Arten vor. Die Larven der Minierfliegen der Gattung Liriomyza sind nur zwei bis drei Millimeter lang sowie kopf- und beinlos. Erwachsene Tiere sind meist schwarz gefärbt, mit einem auffällig gelben Rückenschildchen. Sie legen ihre Eier auf der Blattoberfläche ab. Daraus schlüpfen die Larven und dringen ins Blattgewebe ein. Durch ihre Frasstätigkeit im Blatt oder Stängel erzeugen sie die charakteristischen schlangenförmig gewundenen, hellen Minen (Frassgänge). Je nach Art unterscheiden sich die Frassbilder - es sind entweder Gang-, Spiral-, Blasen- oder Platzminen. Sie verpuppen sich entweder innerhalb oder ausserhalb ihrer Minen oder lassen sich auf den Boden fallen. So schliesst sich der Lebenszyklus.
Ein bestimmter Stamm der Weissen Fliege, Bemisia tabaci, ist ein Quarantäneschädling:
Aber der Eidgenössische Pflanzenschutzdienst hat schon mehrere Male importierte Pflanzen, die mit Weissen Fliegen befallen waren, ans Diagnose-Labor der Forschungsanstalt Agroscope Changins-Wädenswil ACW gesandt. Der Befund: Es hat sich tatsächlich um diesen unerwünschten B-Biotyp gehandelt - die ganze Lieferung wurde sogleich mitsamt dem Schädling vernichtet.
Pflanzen, Pflanzenteile, Blumenzwiebeln, Garten- und Blumenerde aus der EU unterliegen keinen Einfuhrbestimmungen, solange sie für den persönlichen Gebrauch eingeführt werden. Ausnahme: Die Einfuhr von Zwergmispel (Cotoneaster spp.) und Lorbeer-Glanzmispel Stranvaesia (Photinia davidiana) als mögliche Träger von Feuerbrandbakterien ist aus allen Ländern verboten. Pflanzen, Pflanzenteile und Blumenzwiebeln aus anderen als EU-Ländern unterliegen der Kontrolle durch den Pflanzenschutzdienst oder dürfen gar nicht importiert werden.
Apfelbaum (Malus) Kontrollpflichtige Pflanzen müssen ein Pflanzenschutzzeugnis besitzen. Wer solche Pflanzen einführen will, muss sich rechtzeitigt vor der Einfuhr beim Bundesamt für Landwirtschaft erkundigen (www.pflanzenschutzdienst.ch). Ein Pflanzenschutzzeugnis muss vorgängig im Ausfuhrland besorgt werden: Adressen der zuständigen Stellen weltweit unter www.ippc.int. Früchte und Gemüse (ausser Kartoffeln) bis 10 Kilogramm und Schnittblumen bis 3 Kilogramm dürfen ohne Kontrolle eingeführt werden. Pflanzen und deren Früchte unterliegen der Mehrwertsteuer. Pflanzen, welche den Artenschutzbestimmungen unterstehen, dürfen aus jedem Land nur mit entsprechender CITES-Bewilligung eingeführt werden.
Eine exotische Pflanze für Balkon oder Garten? Pflanzen oder Stecklinge als Ferien-Souvenir sind schnell gekauft und eingepackt - aber aufgepasst: Für viele Pflanzenarten gelten Beschränkungen oder gar Einfuhrverbote. Diese Landung kann hart werden: Flughafen Kloten, am Zoll fällt den Beamten ein exotisches Pflänzchen auf. Besteht ein Einfuhrverbot oder fehlen die nötigen Dokumente? Wenn ja, werden die Pflanzen vom Zoll beschlagnahmt und durch den Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst vernichtet, da mit ihnen Quarantäneorganismen eingeschleppt werden könnten. Diese könnten nämlich in der Schweizer Land- und Forstwirtschaft sowie in Jungpflanzenbetrieben und im Gartenbau massive wirtschaftliche Schäden anrichten. Deshalb statt einer Pflanze lieber einen Gegenstand kaufen - etwa eine schöne Giesskanne, um eine Pflanze aus einem Schweizer Gartencenter zu wässern. Wer nicht auf ein grünes Souvenir verzichten kann und verhindern will, dass das teure Pflänzchen am Zoll entsorgt wird, soll sich vor Antritt einer Reise über die gesetzlichen Bestimmungen informieren unter www.pflanzenschutzdienst.ch. Zudem existiert eine internationale Handelskonvention für bedrohte Arten unter www.cites.ch, auch bekannt als Washingtoner Artenschutzabkommen.
Sonne, Strand und Meer – oder vielleicht doch lieber Wandern und Angeln in Alaska? Wie auch immer: Die Ferienplanung ist voll im Gange und es gibt einiges zu bedenken. Ist mein Pass noch gültig, brauche ich ein Visum? Ist eine Impfung nötig? Viele Fragen, die nach Antworten verlangen. Dabei geht es im Wesentlichen um das Verreisen in ein fernes Land und da bleibt meist wenig Zeit, sich über die Rückkehr ins Heimatland Gedanken zu machen – zu Unrecht, denn nicht alle Souvenirs können bedenkenlos mitgebracht werden. Souvenirs, die oft von Reisen mitgenommen werden unterliegen häufig zusätzlichen Einfuhranforderungen, dies gilt auch für Pflanzen, Samen, Schnittblumen, Früchte und Holz. Wer schon einmal nach Australien oder Neuseeland gereist ist, der kennt es: Vor der Ankunft vernebeln die FlugbegleiterInnen mit ihren Sprühdosen den Innenraum der Flugzeugkabine - Parfum für die nicht mehr ganz wohlriechenden Passagiere?Bei der Gepäckausgabe schnuppern putzig bekleidete Hunde an den Koffern der Ankömmlinge - ein Vorgeschmack auf die atemberaubende Natur? Beim Zoll müssen mitgebrachte Früchte und Sandwiches abgegeben werden und im Gegenzug werden dem einen oder anderen Ankömmling die Schuhe geputzt - vielleicht ein besonderes Begrüssungsritual? Nein, es geht einzig und alleine um den Schutz der heimischen Natur. Denn die Reisenden könnten ungewollt Krankheiten, Schädlinge oder fremde Pflanzensamen einschleppen. Klar, das leuchtet ein - die Massnahmen und Kontrollen machen Sinn. Und wie ist es bei uns? Ist unsere Natur durch Reisende bzw. deren Mitbringsel nicht gefährdet? Gefährdung der heimischen Natur sowie der Land- und Forstwirtschaft Auch wenn die Kontrollmassnahmen nicht ganz so rigoros wie in der Heimat der Kiwis und Kängurus sind, so stellen bestimmte Waren aus fernen Ländern auch für unsere Natur ein Risiko dar. Diese Waren sind potentielle Träger von besonders gefährlichen Schadorganismen Intensive Kontrollen am Ersteintrittspunkt Täglich werden grosse Mengen von teilweise exotischen, pflanzlichen Waren in die Schweiz importiert. Diese werden am Ersteintrittspunkt CH/EU durch den zuständigen Pflanzenschutzdienst begutachtet und die erforderlichen Dokumente geprüft. So kontrollieren beispielsweise die Inspektoren des Eidgenössischen Pflanzenschutzdienstes EPSD am Flughafen Zürich jährlich rund 16'000 Chargen von pflanzlichen Waren auf besonders gefährliche Schadorganismen Beanstandete Sendungen werden zurückgewiesen oder umgehend Xylella fastidiosa - ein eingeschlepptes Bakterium verursacht grosse Schäden
Die Ergreifung von einschneidenden Massnahmen soll die Ausbreitung um jeden Preis verhindern und sofern noch möglich das Bakterium wiederausrotten. Der wirtschaftliche Schaden der bereits entstanden ist, ist immens.
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