Zoologie und Botanik
Schädlinge und Nützlinge
end
Biologie Schädlinge und Nützlinge
Schädlinge
Feuerbrand: Kanton Aargau verbietet Weissdorn 2011
Feuerbrandverdacht: Was ist zu tun?
Biologie Informationen
Gift- und Schadenpflanzen
Weiterführende Informationen
<
Themen Naturwissenschaften Geografie-Erdkunde Klima
vorangehende Seiteend
Feuerbrand-Bakterium (Erwinia amylovora)
2011: Der Kanton Aargau verbietet den Weissdorn
Fünfjähriges Verbot für Weissdorn

Verbindliche Massnahme zur Bekämpfung des Feuerbrands

Als gefährliche Bakterienkrankheit bedroht Feuerbrand die Kernobstbäume. Der Regierungsrat hat deshalb das Verbot für den Anbau und die Anpflanzung von Weissdorn für fünf Jahre auf das gesamte Kantonsgebiet ausgedehnt. Bisher war das Verbot auf lokale Schutzobjekte beschränkt.

Damit die vom Feuerbrand bedrohten Hochstammbäume, Erwerbsobstanlagen und Baumschulen nachhaltig vor neuen Feuerbrand-Infektionsherden geschützt werden, muss das Anbauverbot von stark anfälligen Wirtspflanzen ausgedehnt werden. Auf Antrag der Task Force Feuerbrand und in Abstimmung mit den umliegenden Kantonen hat der Regierungsrat beschlossen, das Anbau- und Anpflanzverbot für alle Weissdornarten (Crataegus spp.) auf das ganze Kantonsgebiet auszudehnen. Das Verbot ist auf fünf Jahre befristet und tritt nach einer Übergangsfrist am 1. Mai 2012 in Kraft.

Weissdorn stark anfällig auf Feuerbrand

Die weit verbreiteten Weissdornsträucher gehören zu den ökologisch wertvollsten Gehölzen, sind leider aber stark anfällig auf die Bakterienkrankheit Feuerbrand. Da sie an Waldrändern, in Hecken und Privatgärten nur schwierig zu überwachen sind, tragen sie zur Ausbreitung dieser gefährlichen Krankheit bei. Aus diesem Grund wird nun vorbeugend auf Neupflanzungen verzichtet. Nicht unterbunden werden kann jedoch die natürliche Verjüngung.

Vorbeugende Massnahmen

Im Rahmen seiner Feuerbrandstrategie setzt der Regierungsrat seit Jahren auf vorbeugende Massnahmen, um die wirtschaftlichen und ökologischen Schäden tief zu halten. Nebst gezielten, flächendeckenden Kontrollen in allen Gemeinden ist bereits seit Jahren die Anpflanzung anfälliger Zierpflanzen verboten (u.a. Cotoneaster, Feuerbusch, Feuerdorn, Wollmispel). Damit der Feuerbrand zum Beispiel nicht durch Bienen verschleppt wird, ist in gefährdeten Gebieten das Verstellen von Bienen eingeschränkt.

Feuerband bleibt gefährlich

National und international hat die Bakterienkrankheit Feuerbrand schon sehr grosse Schäden verursacht. Allein in der Schweiz sind mehrere tausend Hochstammbäume und hunderte von Hektaren Erwerbsobstanlagen betroffen. Das Finden und die Vernichtung von kranken Pflanzen ist weiterhin die wichtigste und nachhaltigste Bekämpfungsmassnahme.

Quelle: Kanton Aargau Departement Finanzen und Ressourcen , März 2011

nach oben

Feuerbrand ist eine meldepflichtige Krankheit!
Pflanzen, die an Feuerbrand erkranken können
lateinische Namen
deutsche Namen
Kernobst
Cydonia
Malus
Pyrus
Ziergehölze
Chaenomeles
Cotoneaster
Mespilus
Pyracantha
Photinia (Stranvaesia) davidiana
Eriobotrya
Wildgehölze
Crataegus
Amelanchier
Sorbus
Kernobst
Quitte
Apfel, Zierapfel
Birne, Zierbirne und Nashi
Ziergehölze
Scheinquitte, Zierquitte, Feuerbusch
Stein-, Felsen- oder Zwergmispel
Mispel
Feuerdorn
Stranvaesie, Lorbeermispel
Wollmispel
Wildgehölze
Weissdorn, Rotdorn, Hahnendorn
Felsenbirne
Vogelbeere/Eberesche, Mehlbeere, Elsbeere, Speierling, usw.
Für andere Pflanzenarten sowie für Menschen und Tiere ist das Feuerbrand-Bakterium ungefährlich.
Laien können den Feuerbrand und die Pilzkrankheit Blütenmonilia nicht unterscheiden. Bei Feuerbrandverdacht in jedem Fall die Feuerbrandmeldestelle der Gemeinde kontaktieren.
Was ist bei Feuerbrandverdcht zun tun?
Bei Neupflanzungen bis auf weiteres auf alle Feuerbrand-Wirtspflanzen verzichten. So können sich die Gartenbesitzerinnen und Gartenbesitzer in Zukunft Umtriebe und wahrscheinlich auch zusätzliche Kosten durch Feuerbrandbefall ersparen.

Augen auf!
Kontrollieren Sie, ob in Ihrem Garten gefährdete Pflanzen stehen. Beobachten Sie diese besonders in den Sommermonaten nachdem Abblühen. Melden Sie sich bei Verdacht auf Befall umgehend bei der zuständigen Feuerbrandmeldestelle der Gemeinde oder des Kantons.
Verdächtige Pflanzenteile nicht berühren (grosse Verschleppungsgefahr)! Nur ausgebildete Feuerbrandkontrolleure der Gemeinde oder des Kantons dürfen Verdachtsproben schneiden.
Bei nachgewiesenem Feuerbrandbefall: Nicht unnötig berühren!
Befallene Pflanzen sind durch Fachpersonen oder nach deren Anweisung zu entfernen
Quelle: Feuerbrand.ch Bundesamt für Landwirtschaft, Mai 2009

Bakterium
Ein Bakterium (auch als Bakterie bezeichnet) ist ein einzelliger Mikroorganismus (Kleinstlebewesen). Ein Bakterium enthält keinen Zellkern. Die Vermehrung von Bakterien erfolgt durch Zellteilung.

nach oben

Weitere Informationen
Gift- und Schadenpflanzen Wild-, Heil - und Giftpflanzen Links

Links
Externe Links
Eidgenössische Forschungsanstalt WSL
Umwelt-Schweiz

vorangehende Seite