Der Bundesrat will den Schutz vor Naturgefahren stärken und dafür in den kommenden Jahren mehr Mittel zur Verfügung stellen. Zur Entlastung des ordentlichen Bundeshaushalts soll zudem eine alternative Finanzierung geprüft werden. Die Naturereignisse der letzten Jahre haben die Grenzen des heutigen Schutzes eindrücklich vor Augen geführt. Mit der Klimaerwärmung werden Anzahl und Intensität der Extremereignisse wahrscheinlich noch zunehmen. Eine Anpassung der Schutzmassnahmen wird somit zu einer Herausforderung an die Gesellschaft. Zudem muss in der Schweiz eine Reihe grosser wasser- und waldbaulicher Infrastrukturen erneuert werden (z.B. Rhônekorrektion, Alpenrhein, Reuss, Juragewässerkorrektion), damit ihr Schutzniveau den heutigen Anforderungen erneut genügt. Der Bundesrat hat deshalb an seiner Sitzung vom 28. September 2007 entschieden, den Schutz vor Naturgefahren zu stärken. Mit jedem Franken, der in die Naturgefahrenvorsorge investiert wird, lassen sich siebenmal höhere Schäden vermeiden. In den Bereichen Hochwasserschutz, Schutzbauten gegen Lawinen, Rutschungen etc. sowie Schutzwaldpflege will der Bundesrat gemäss seinem heutigen Entscheid in der ersten NFA-Vierjahresperiode (2008 bis 2011) deutlich höhere Verpflichtungen eingehen können, als dies die bisherige Finanzplanung vorgesehen hat. Die Krediterhöhungen werden den eidg. Räten per Nachmeldung zum Voranschlag 2008 unterbreitet. Konkret hat der Bundesrat diese Verpflichtungskredite wie folgt angepasst: Hochwasserschutz:
100 Millionen Franken pro Jahr, im Total 400 Millionen Franken für die Jahre 2008 bis 2011 (+156 Millionen Franken im Vergleich zur bisherigen Finanzplanung). Schutzbauten
gegen Lawinen, Rutschungen etc.:
Schutzwaldpflege:
60 Millionen Franken pro Jahr, im Total 240 Millionen Franken für die Jahre 2008 bis 2011 (+32 Millionen Franken im Vergleich zur bisherigen Finanzplanung) Die Zahlungskredite wurden im Voranschlag 2008 ebenfalls erhöht. Die Anpassung im finanzplan 2009-2011 wird der Bundesrat demnächst noch beschliessen. Alternative
Finanzierung
Der Bundesrat hat zudem beschlossen, für die Naturgefahrenvorsorge eine alternative Finanzierung prüfen (z.B. Präventionsfonds), die spätestens ab der NFA-Verpflichtungsperiode 2011-2015 den ordentlichen Bundeshaushalt weitestgehend entlasten soll. Damit die Defizite im Bereich Naturgefahrenvorsorge behoben werden können, ist auf Bundesebene in den nächsten 20 bis 30 Jahren mit einem Finanzbedarf von mehreren Milliarden Franken zu rechnen. Zur Bewältigung der Schäden aus dem Hochwasser 2005 hat der Bundesrat zudem entschieden, dem Parlament eine Sonderhilfe für Obwalden von 14,4 Millionen Franken zu beantragen. Er erfüllt damit eine Motion der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates. Zum Hochwasser im August 2007 liegen zurzeit nach wie vor Schätzungen vor. Klar ist aber schon jetzt, dass sich die Schäden im Öffentlichen Bereich im Vergleich mit dem Hochwasser 2005 deutlich geringer sind und somit im Rahmen des ordentlichen Budgets bewältigt werden müssen.
Nach dem Hochwasser vom 7. - 9. August 2007: Nach den ersten Aufräum- und Instandstellungsarbeiten werden die Kantone die Spuren des Hochwassers vom 7. bis 9. August 2007 dokumentieren und eine SchadensÜbersicht erstellen. Das Bundesamt für Umwelt ist im Kontakt mit den betroffenen Kantonen und wird sich an der Ereignisdokumentation beteiligen. Ziel ist es, aus dem jüngsten Hochwasser die Lehren zu ziehen. Dieses Vorgehen hat sich in den letzten Jahrzehnten bewährt. Nach jedem Hochwasserrereignis konnten Verbesserungen erzielt werden. Besonderes
Augenmerk richtet das Bundesamt für Umwelt auf die Dämme grosser
Flüsse und Kanäle (z.B. Hagneckkanal, Linthkanal, Aare ).
Diese Bauwerke stammen zum Teil noch aus dem 19. Jahrhundert und erfüllen
an verschiedenen Stellen die heutigen Sicherheitsanforderungen nicht mehr.
Das jüngste Ereignis bestätigte einmal mehr, dass diese alten
Dämme eine potenzielle Schwachstelle sind und Sanierungen erforderlich
sind.
Hochwasserschutz-Bauwerke Erneuerungsbedarf
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