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Extremereignisse Hochwassermanagement |
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Hochwassermanagement Schweiz |
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Projekt «3. Rhônekorrektion» Hochwasserschutz |
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Hochwassermanagement Schweiz |
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Hochwasser-Management: Wallis - Die Dritte Rhônekorrektion |
Antwort
auf die dringliche Interpellation von Grossrat Albert Pitteloud |
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Im
Einvernehmen mit der Regierung antworte ich auf diese Anfrage wie folgt:
Zuerst möchte ich an die Vorgehensweise für ein Projekt von der
Tragweite des generellen Projekts für die Rhonekorrektion (GP-R3)
erinnern. Eine Gruppe von 24 privaten Ingenieurbüros (GR3) hat vom
Staatsrat diesen Auftrag erhalten. Diese Spezialisten wurden von einem
Kollegium von Experten - unter der Aufsicht des Kantons und des Bundes
- begleitet. Insgesamt haben mehr als 60 Personen während 3 Jahren
an der Ausarbeitung dieses Projekts gearbeitet. In diesem Zusammenhang
gesehen stellt der Rücktritt eines Mitglieds der Ingenieurgemeinschaft
einen sicherlich bedauerlichen, aber bei einem Projekt dieser Grössenordnung
alles in allem nicht aussergewöhnlichen Vorfall dar.
Wegen Unstimmigkeiten
mit der Gruppenleitung und den technischen Verantwortlichen seiner Ingenieurgemeinschaft
ist er auf eigenen Wunsch in der vorbereitenden Phase der Ausarbeitung
der Varianten ausgeschieden und hat die weiteren Etappen nicht mehr weiterverfolgt.
Er hat unsere Dienststellen informiert. Diese haben ihn angehört,
seinen Entscheid zur Kenntnis genommen und die Ingenieurgemeinschaft aufgefordert,
die Formalitäten zu regeln. Diese Angelegenheit betrifft also das
Funktionieren einer einfachen Privatgesellschaft (GR3) und nicht das Funktionieren
des gesamten Projekts. Es handelt sich um einen kleinen Zwischenfall, dem
man eine Bedeutung beizumessen versucht, die er nicht hat. Um keine Zeit
zu verlieren, möchten wir Sie über den Fortgang der Projektevaluation
informieren.
Diese
Debatten über die "Rhone»-Varianten waren vorhersehbar
- in Anbetracht dessen, was für unseren Kanton auf dem Spiel steht,
und unter Berücksichtigung der emotionalen Aspekte, im Zusammenhang
mit der Rhone und den landwirtschaftlichen Nutzflächen. Bereits vor
20 Jahren haben wir die ersten Diagnosen über den Zustand des Flusses
gestellt und seit mehr als 10 Jahren arbeiten wir generelle Varianten aus!
Wir haben alle Fragen beantwortet, die von den Gegnern der Variante "Flussaufweitung»
gestellt wurden: Reichen einfache Unterhaltsmassnahmen nicht aus? Könnte
man nicht einfach nur die Dämme verstärken? Könnte man die
Hochwasser nicht in unseren Stauwerken zurückhalten? Wie sähe
es mit einem unterirdischen Stollen (das berühmte Aquädukt) aus?
Könnte man nicht die Dämme erhöhen? Wäre eine generelle
Absenkung der Flusssohle keine Lösung? Nach Prüfung aller Varianten
haben wir ohne Dogmatismus das bestmögliche generelle Projekt erstellt,
massgeschneidert mit Aufweitungen, Absenkungen und Verstärkungen je
nach Gegebenheiten. Bei den Detailprojekten wird man noch genauer sein
können. Man muss das Wesentliche im Auge behalten: Diese Flusskorrektion
muss nachhaltig sein, denn es geht um den Schutz von 100'000 Einwohnern
der Ebene, die heute bedroht sind, und zwar dermassen, dass in zahlreichen
Sektoren heute nicht einmal mehr Wohnhäuser gebaut werden dürfen!
Die
letzte Lösung, für die Sie sich eingesetzt haben, die systematische
Absenkung der Sohle um 2 m, wurde geprüft und verworfen, als wir die
Sicherheit hatten, dass sie wegen ihrer grossen Auswirkungen auf das Grundwasser
nicht realistisch ist. Die ADSA (Association pour la Défense du
Sol Agricole) hat das Gegenteil behauptet und sich dabei auf technische
Studien gestützt, die lange geheim geblieben sind. Diese Studien der
ADSA wurden schliesslich dem Staatsrat übergeben, der beschlossen
hat, sie Experten zur Stellungnahme vorzulegen, wie es der Verein ADSA
gefordert hatte. Inzwischen ist uns die Meinung dieser Experten - deren
Kompetenzen weithin anerkannt und unbestritten sind - bekannt.
Professor
Hans-Erwin Minor von der ETHZ, der mit der Stellungnahme zu den hydraulischen
Fragen beauftragt wurde, stellt dazu fest: "Rein hydraulisch betrachtet,
kann also mit einer Eintiefung oder mit einer Verbreiterung das Hochwasserschutzziel
erreicht werden. » Die Schlussfolgerung seiner Analyse lautet: "Der
� gewählte Ansatz, � mit zusätzlichen Massnahmen die Restrisiken
zu limitieren, entspricht dem heute in der Schweiz üblichen Vorgehen.»
Er verweist auf die notwendige Geschiebebewirtschaftung, wobei er unterstreicht,
dass "eine reine Eintiefung nicht genehmigungsfähig wäre».
Hinsichtlich der hydrogeologischen Aspekte verweist er auf den Experten
Professor François Zwahlen, Direktor des Zentrums für Hydrogeologie
der Universität Neuenburg (CHYN). Das Urteil dieses vom Staatsrat
beauftragten Experten lautet: "Die fortlaufende Eintiefung des Hauptgerinnes
des Flusses von Brig bis zum Genfersee, wie die ADSA sie vorschlägt,
wird Auswirkungen auf einen Grossteil des Grundwassers haben. Diese Auswirkung
wird nicht vernachlässigbar sein und eine erhebliche Absenkung [des
Grundwasserspiegels] zur Folge haben [�]. Der Vorschlag der ADSA ist einer
guten Grundwasserbewirtschaftung nicht förderlich.» Und schliesslich:
"Das Rhoneprojekt begrenzt die Auswirkungen auf das Grundwasser optimal,
indem es den Fluss nur dort eintieft, wo keine andere Lösung möglich
ist. Wir sind der Ansicht, dass es sich um ein gutes Projekt handelt, und
empfehlen die Umsetzung der im Synthesebericht des generellen Projekts
vom Mai 2008 präsentierten Version.»
Die
Schlussfolgerungen der technischen Studien der ADSA werden somit von den
Experten verworfen.
Darüber
hinaus sei daran erinnert, dass diese Lösung Gegenstand eines Vorstosses
im Bundesparlament war. Der Bundesrat hat diesen mit der einfachen Feststellung
beantwortet, dass sie sicherheitsmässig nicht nachhaltig sei, zu starke
Auswirkungen auf das Grundwasser habe und den natürlichen Zustand
des Flusses nicht verbessere. Die Lösung hätte eigentlich dreimal
besser sein sollen, sie hat sich aber als dreimal schlechter herausgestellt.
Und schliesslich wurde festgestellt, dass diese Lösung nicht den gesetzlichen
Grundlagen entspricht.
Das
ist also die Realität: Alle Möglichkeiten wurden ausgelotet,
mit dem Resultat, dass die im GP-R3 vorgeschlagene nuancierte Lösung
zur Erreichung der Ziele als einzige in Betracht kommt.
Natürlich
kann diese Lösung keine Wunder vollbringen, natürlich fordert
sie einiges, namentlich von den Landwirtschaftskreisen. Wir sind uns dessen
bewusst und haben alles unternommen, um die Auswirkungen des Projekts auf
die landwirtschaftlichen Nutzflächen zu begrenzen. Darüber hinaus
schlagen wir eine Abfederung dieser negativen Folgen durch massive Investitionen
zur Verbesserung der landwirtschaftlichen Strukturen vor. Will man die
optimale Lösung für den Hochwasserschutz - dem hier Priorität
eingeräumt wird - muss Boden geopfert werden.
Von
welchem Opfer ist die Rede? Von 4% der landwirtschaftlichen Nutzfläche
der Ebene in den nächsten 40 Jahren. Ein Promille pro Jahr. Das entspricht
der 3- bis 4-fachen Fläche, die allein in einem Jahr in der Gemeinde
Fully dem Bau von Wohnhäusern zum Opfer fällt. Es wird zwar ein
Tribut gefordert, aber wir werden sicherlich Kompensationen finden. Alle
4 Jahre tauchen neue "Wunderlösungen» auf. Vor vier Jahren,
fast auf den Tag genau, wurde das Aquädukt als Patenlösung in
den Medien propagiert und der Staatsrat aufgefordert, dieses an Stelle
der 3. Rhonekorrektion auszuführen. Wer setzt sich heute noch für
dieses Aquädukt ein? Wer hat noch nicht verstanden, dass es für
die Sicherheit keine gute Lösung ist?
Zusammenfassend
ist festzustellen, dass das in die Vernehmlassung geschickte generelle
Projekt der Rhonekorrektion nicht vollständig geändert werden
kann - wegen der zwingenden Projektvorgaben und der gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Um ein vom Standpunkt der Sicherheit gesehen gutes Projekt zu realisieren
- ein nachhaltiges Projekt mit einem Mehrwert für Natur und Gesellschaft
im Sinne des Gesetzes, das der Grosse Rat vor weniger als zwei Jahren am
15. März 2007 einstimmig verabschiedet hat - werden Flächen gebraucht.
Der im Projekt vorgesehene Flussbereich kann nicht mehr erheblich reduziert
werden. Die Bundesämter haben festgestellt: "Das GP-R3 kann
nicht weiter reduziert werden, der Handlungsspielraum wurde ausgeschöpft.»(�)
"Die Aufweitungen sind für die Ausgewogenheit des Projekts unabdingbar
und können kaum mehr in Frage gestellt werden. Im Vorprojekt wurde
der verfügbare Handlungsspielraum voll ausgenutzt». Das wird
uns nicht daran hindern, dieses Projekt im Rahmen der Aktualisierung des
GP-R3 und dann in der Phase der Auflagedossiers örtlich zu optimieren
- immer im Sinne einer massvollen und rationellen Nutzung des Bodens.
Das
wird uns ferner nicht daran hindern, den landwirtschaftlichen Boden entschlossen
zu verteidigen - mit der Forderung, die Rhoneflächen in maximalem
Ausmass als ökologische Ausgleichsflächen verwenden zu können,
mit einer Begrenzung der Ausweitung der Bauzonen und mit massiven Investitionen
in begleitende Massnahmen, wie die Integralmeliorationen.
Jede
Infragestellung gestattet es, namentlich durch neutrale Expertisen wie
im vorliegenden Fall, die Zweckmässigkeit des gewählten Projekts
erneut zu bekräftigen. Aber die Zeit des Polemisierens muss jetzt
der Vergangenheit angehören, damit wir gemeinsam unsere Energie für
die möglichst rasche Realisierung dieses lebenswichtigen Projekts
einsetzen können. Und ich bin überzeugt: Wir können es.
Die grosse Baustelle der prioritären Massnahme in Visp, die vorigen
Monat erÖffnet wurde, ist der Beweis dafür.
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Die
meisten Menschen in Kanton Wallis leben im langegezogenen Rhonetal. Die 3. Rhonekorrektion ist ein Jahrhundertprojekt, welches die meisten Einwohner/innen
des Kantons in irgendeiner Weise betreffen wird. Die Walliser Regierung
informiert die Bevölkerung regelmässig u.a. in der Rhone-Zeitschrift über das Projekt. |
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