Die ersten, prioritären Bauarbeiten für die 3. Rhonekorrektion werden in den Jahren 2009 bis 2014 350 Millionen Franken kosten. Der Bundesrat hat am 13. Mai 2009 einen Rahmenkredit von 169 Millionen Franken für Hochwasserschutzmassnahmen genehmigt. In seiner Botschaft an das Parlament schlägt er zudem einen Verteilschlüssel für die Restkosten vor. Der Beitrag des Bundes wird höchstens 74 Prozent der Investitionen decken. Durch die Ausführung der prioritären Arbeiten sollen potenzielle Schäden in der Höhe von rund 6 Milliarden Franken verhindert werden. Im Rahmen der dritten Rhonekorrektion soll der gesamte Flusslauf von Gletsch bis zum Genfersee - auf einer Länge von 160 Kilometern - saniert werden. Die umfangreichen Arbeiten sollen hauptsächlich die Schäden begrenzen, die bei extremem Hochwasser in der ganzen Ebene entstehen könnten. Die voraussichtliche Dauer der Arbeiten beträgt 25 bis 30 Jahre. Der Bund unterstützt dieses Projekt, das die Kriterien für einen wirksamen und nachhaltigen Hochwasserschutz erfüllt, voll und ganz (siehe: Ein Projekt für wirksamen und nachhaltigen Hochwasserschutz). Entsprechend dem Ausmass der potenziellen Schäden und dem Gefahrenniveau haben die Kantone Wallis und Waadt prioritäre Massnahmen festgelegt, die bis 2020 umzusetzen sind. Der Bundesrat hat am 13. Mai 2009 die Finanzierungsweise für die erste Bauetappe von 2009 bis 2014 genehmigt. Die Arbeiten betreffen die Walliser Abschnitte Visp, Siders/Chippis und Sitten. Die Investitionen belaufen sich auf 350 Millionen Franken (siehe Tabelle im Anhang) und sollen potenzielle Schäden in der Höhe von rund 6 Milliarden Franken verhindern. Rahmenkredit von 169 Millionen Der Bundesrat hat einen Rahmenkredit von 169 Millionen genehmigt, der 65 Prozent der Kosten für die Hochwasserschutzmassnahmen deckt. Da die potenziellen Schäden gross und die nötigen Massnahmen umfangreich sind, übernimmt der Bund den maximalen Subventionierungsanteil von 45 Prozent, der im Wasserbaugesetz (WBG) vorgesehen ist. Hinzu kommt ein zusätzlicher Beitrag von 20 Prozent wegen schwerer Finanzierbarkeit, da der Hochwasserschutz eine grosse Belastung für den Kanton Wallis darstellt. Der Bund hat die schwere Finanzierbarkeit bereits früher berücksichtigt, z.B. als er die von den Überschwemmungen im Jahr 2005 betroffenen Kantone Uri und Obwalden unterstützte. Die Subventionen für die Schutzmassnahmen entsprechen 48 Prozent der Gesamtkosten des Projekts. Die definitiven Subventionssätze werden bei der Genehmigung der einzelnen Projektabschnitte festgelegt. Beteiligung des Bundes bis maximal 74 Prozent der Gesamtkosten Der Bund beteiligt sich zum einen an den Hochwasserschutzmassnahmen, zum anderen an den Kosten für den Schutz der Nationalstrassen. Im Zeitraum 2009 bis 2014 wird der Beitrag des Bundes für den Schutz der Nationalstrassen 26 Prozent der Gesamtkosten entsprechen, d.h. rund 90 Millionen Franken. Dieser Betrag wird über das Budget des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) kompensiert. Die Beteiligung der Kantone wird sich auf ca. 15 Prozent, diejenige der Gemeinden auf 11 Prozent der Gesamtkosten belaufen (siehe Abbildung im Anhang). Der
Bundesrat hat beschlossen, dem Parlament für kein anderes Hochwasserschutz-Projekt
einen Rahmenkredit im Zeitraum 2009 bis 2014 zu beantragen. Das Projekt
der Linth beispielsweise wird im Rahmen des ordentlichen Kredits des BAFU
finanziert.
Der Bund unterstützt das Projekt der 3. Rhonekorrektion voll und ganz. Dieses erfüllt weitgehend folgende Kriterien für einen wirksamen und nachhaltigen Hochwasserschutz: Berücksichtigung von naturbedingten Unsicherheiten, besonders von
stärkeren Abflüssen, die wegen des Klimawandels zu erwarten sind
Angemessener, aber differenzierter Schutz:
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Gebiete mit hoher Einwohner- und Gewerbedichte erfordern einen hohen Schutz.
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Dieser Schutz kann nicht überall gewährt werden. Überschwemmungsgebiete-
und korridore sind vorzusehen, damit Risiken nicht flussabwärts verlagert
werden und extreme Hochwasser gemeistert werden können.
Ganzheitliches Risikomanagement, das auch Raumplanungs- und Notfallmassnahmen
umfasst
Respektierung des Wasserlaufs als Ökosystem und Bestandteil unserer natürlichen Umgebung und Landschaft ... sowie ein Projekt für nachhaltige Entwicklung Durch die Sicherung der gesamten Rhoneebene stellt die 3. Rhonekorrektion auch eine unerlässliche Rahmenbedingung für die Entwicklung der Wirtschaft dar. Sie bietet den grössten Städten und Industriegebieten Schutz vor Hochwasser und ermöglicht die Aufwertung des Wasserlaufs als Rückgrat für die Förderung von Sport-, Freizeit- und Entspannungsaktivitäten.
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