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Alpenregion: Regionale Entwicklungen
Tourismusprojekt Andermatt
Tourismusresort: Richtplananpassung Skiinfrastrukturanlagen Urserntal/Oberalp
7.Juli 2011
Tourismusprojekt Andermatt
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Tourismus-Grossprojekt in Andermatt (Uri)
Richtplananpassung Skiinfrastrukturanlagen Urserntal/Oberalp

Der Regierungsrat hat am 5. Juli 2011 die Richtplananpassung Skiinfrastrukturanlagen Urserntal/Oberalp beschlossen. Mit dieser Richtplananpassung werden die raumplanerischen Grundlagen für die Sanierung, den Ausbau und die Erweiterung der bestehenden Skianlagen im Gebiet Andermatt-Oberalp geschaffen.

Die bestehenden Skianlagen im Gebiet Andermatt/Oberalp/Sedrun sollen saniert, ausgebaut, erweitert und mit neuen Anschlüssen in Göschenen und Andermatt angebunden werden. Geplant sind 17 Liftanlagen und Gondelbahnen, die dazugehörigen Pisten, Beschneiungsanlagen (siehe auch: Studie Klima und Wintertourismus) , Restaurationsbetriebe und weitere Infrastrukturanlagen. Mit dem geplanten Ausbau wird das Ziel verfolgt, einen nachhaltigen Tourismus in der ganzen Region San Gottardo, das heisst in den Gebieten Urserntal UR, Surselva GR, Obergoms VS und Tre Valli TI anbieten zu können. Der grösste Teil des Ausbaus (15 der 17 Liftanlagen und Gondelbahnen) findet im Gebiet des Kantons Uri statt. Der Kanton Graubünden ist mit zwei Anlagen berührt.

Die Aufwertung und Modernisierung der touristischen Infrastruktur im Raum Gotthard ist für die weitere Entwicklung des Urserntals als konkurrenzfähige touristische Destination für den Tages- und den Residenztourismus mit Ausstrahlung über den Gotthardraum hinweg notwendig und auch dringlich. Zentrale Elemente dazu sind neben dem sich im Bau befindlichen Tourismusprojekt die Sanierung und der Ausbau der Skiinfrastrukturanlagen Urserntal/Oberalp.

Das geplante integrale Skigebiet Urserntal/Oberalp/Sedrun führt zu einer sehr attraktiven und international wettbewerbsfähigen Tourismusdestination in der Schweiz mit grossem regionalwirtschaftlichem Potenzial für den ganzen Gotthardraum. Von besonderer Bedeutung sind auch die Synergien der Skiinfrastrukturanlagen mit dem sich im Bau befindlichen Tourismusresort Andermatt und dem geplanten Resort in Dieni/Sedrun. Um diese Zielsetzung zu erreichen, sind nicht nur die Sanierung bestehender Anlagen, sondern auch eine Erweiterung des Skigebiets mit der Verbindung über die Kantonsgrenze Uri-Graubünden hinaus sowie zusätzliche Anbindungen erforderlich. Die Verhandlungen dazu obliegen aber der Verantwortung der privaten Gesellschaften und Investoren.

Für diesen Ausbau der Skiinfrastrukturanlagen erarbeiteten die Andermatt Gotthard Sportbahnen AG (AGS) und die Andermatt Swiss Alps AG (ASA) bzw. die Andermatt Surselva Sport AG (ASS) einen Masterplan als Entwicklungskonzept für alle Anlagen und Pisten im künftigen Skigebiet. Die Sedrun Bergbahnen AG (SB AG) ist in den Planungsprozess integriert, da der Ausbau der Skiinfrastrukturen u. a. auch den Zusammenschluss der Skigebiete Andermatt und Oberalp/Sedrun bezweckt.

Im Rahmen des Richtplanverfahrens wurde auch ein Mitwirkungsverfahren in Uri und Graubünden, nämlich vom 26. April bis zum 26. Mai 2011, durchgeführt. Als Resultat dieses Mitwirkungsverfahrens, den Gesprächen mit den Gesellschaften und Umweltverbänden sowie der Vorprüfung beim Bund konnte das Gesamtprojekt noch wesentlich optimiert werden.

Die vom Regierungsrat beschlossene Richtplananpassung bildet zusammen mit dem vom Kanton Uri in Auftrag gegebenen Nachhaltigkeitsbericht die strategische Grundlage für die weiteren Planungs- und Verfahrensprozesse, nämlich die erforderlichen Nutzungsplananpassungen der betroffenen Gemeinden, das Plangenehmigungsverfahren, das Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung und das Konzessionsverfahren sowie nachlaufende Baubewilligungsverfahren. Mit der Behördenverbindlichkeit der Richtplananpassung ist sichergestellt, dass die weiteren Verfahren die strategischen Vorgaben der Richtplananpassung berücksichtigen. Dies sichert die Nachhaltigkeit des Gesamtprojekts und die notwendige Koordination der verschiedenen Projekte. Um die fachliche und verfahrensmässige Koordination sicherzustellen, werden nicht nur die Seilbahnanlagen, sondern auch alle Pisten, Beschneiungs-, Erschliessungs-, Parkierungs- und weitere Infrastrukturanlagen im Plangenehmigungsverfahren bewilligt sowie auf ihre Umweltverträglichkeit hin beurteilt. Alle Planungsverfahren sind miteinander koordiniert und inhaltlich aufeinander abgestimmt. Die Arbeiten wurden in einem kooperativen Planungsprozess zwischen den beteiligten Unternehmen, den betroffenen Gemeinden, der Korporation Ursern und den kantonalen Behörden durchgeführt.

Das Projekt stimmt auch mit dem Raumkonzept Schweiz und den raumordnungspolitischen Zielen der Kantone Uri und Graubünden überein. Mit dem Nachhaltigkeitsbericht wurde nachgewiesen, dass das Gesamtprojekt nachhaltig ist. Konkret heisst dies, das Projekt ist umwelt- und landschaftsverträglich, wirtschaftlich vertretbar und verfügt über die erforderliche gesellschaftliche Akzeptanz. Die Beurteilung der betriebswirtschaftlichen und regionalwirtschaftlichen Wertschöpfung der geplanten Skigebiets-Investitionen belegen, dass sich das Projekt nachhaltig realisieren lässt. Das Projekt Skiinfrastrukturanlagen Urserntal/Oberalp entspricht auch den Zielen der neuen Regionalpolitik (NRP) und wird im ganzen Gebiet Gotthard die erwünschte regionalwirtschaftliche Wirkung erzielen.

Zeitgleich beschloss auch der Regierungsrat des Kantons Graubünden die Richtplananpassung für das Projekt Skiinfrastrukturanlagen Urserntal/Oberalp, soweit dieses das Kantonsgebiet von Graubünden betrifft.

Der Richtplanprozess und die nachlaufenden Verfahren erfordern eine strategische Konzeption des integralen Skigebiets Urserntal/Oberalp. Mit dem vorliegenden Richtplanbeschluss werden die dazu erforderlichen raumplanungsrechtlichen Grundlagen geschaffen. Die Ausführung bzw. Umsetzung des Masterplans erfolgt dann bei Vorliegen der erforderlichen Bewilligungen in Etappen durch die privaten Investoren.

Mit den vorliegenden Richtplananpassungen von Uri und Graubünden verfügen die beteiligten Bahngesellschaften nun über die raumplanungsrechtlichen Grundlagen, um beim Bund das erforderliche Konzessions- und Plangenehmigungsgesuch einzureichen. Die erforderlichen Bewilligungen können bei positivem Verfahrensverlauf im April 2012 vorliegen. Anschliessend kann mit den ersten Bauarbeiten im Frühsommer 2012 begonnen und die ersten Seilbahnanlagen können im Dezember 2013 in Betrieb genommen werden.

Der Regierungsrat begrüsst das Projekt Skiinfrastrukturanlagen Urserntal/Oberalp. Die damit verbundene Attraktivitätssteigerung der Tourismusdestination Gotthard und die regionalwirtschaftliche Wertschöpfung in diesem Gebiet sind für den Urner Regierungsrat von grosser Bedeutung. Er wird daher weiterhin im Rahmen seiner Möglichkeiten den nachfolgenden Planungs- und Umsetzungsprozess unterstützen.

Der Regierungsrat hat am 5. Juli 2011 die Richtplananpassung Skiinfrastrukturanlagen Urserntal/Oberalp mit der dazugehörigen Richtplankarte, den richtungsweisenden Festlegungen und den Abstimmungsanweisungen erlassen. Er hat den Bericht zu den nicht oder nur teilweise berücksichtigten Einwendungen zur Kenntnis genommen und die Justizdirektion beauftragt, die Richtplananpassung Skiinfrastrukturanlagen Urserntal/Oberalp dem Bund zur Genehmigung zu unterbreiten und den Genehmigungsbeschluss im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Quelle: Text Kanton Uri, Juli 2011

Surselva: Die Regierung des Kantons Graubünden hat die Anpassung des kantonalen und regionalen Richtplans vom 28. Juni 2011 im Zusammenhang mit der geplanten Skigebietserweiterung Andermatt-Sedrun genehmigt. Damit werden die Voraussetzungen für die nachfolgenden Verfahren nach Seilbahngesetzgebung geschaffen.

Quelle: Standeskanzlei des Kantons Graubünden, Juni 2011

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