Wirtschaft
und Entwicklung
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Alpenregion:
Regionale Entwicklungen |
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Uri Raumentwicklung Unteres Reusstal |
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Uri Raumentwicklung Unteres Reusstal |
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Raumentwicklung
Unteres Reusstal |
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Aufgabenstellung
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Der
Regierungsrat beauftragte 3 Planungsteams, mögliche langfristige Entwicklungsperspektiven
für die nächsten 20-25 Jahre in den Bereichen Siedlung, Infrastruktur
und Landschaft zu erkunden und aufzuzeigen. Dazu wird ein 4. Team von der
ETH stossen, das spezielle Fragestellungen lösen soll.
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Bei
den Planungsarbeiten wird es darum gehen, alle verfolgenswerten Ideen,
ausgehend von der heute erkannten Problemsituation mit all seinen Randbedingungen
vorurteilsfrei aufzugreifen und zu diskutieren. Dabei wird ein schrittweises
Vorgehen vorgeschrieben. Im Planungsprozess ist aufzuzeigen, dass jeder
Schritt für sich zu einer Verbesserung der gegebenen Situation führt
und gleichzeitig eine Entwicklung zur anvisierten Perspektive weiterhin
möglich bleibt, ohne dass die Entwicklungsrichtung grundsätzlich
geändert werden müsste. Von den Planungsteams wird erwartet,
dass sie eine weiterzuverfolgende Perspektive vorlegen und diese begründen.
Auch müssen sie begründen, weshalb sie eine mögliche Entwicklung
nicht mehr weiterverfolgten und deshalb verwarfen. Das vorgelegte Konzept
soll die möglichen Teilschritte im Bereich Siedlung, Infrastruktur
und Landschaft von heute bis in die ferne Zukunft aufzeigen. Gleichzeitig
sollen aber auch die verworfenen Ideen dargelegt werden. Diese sind zu
begründen, warum sie nicht mehr weiterverfolgt wurden. Zum Konzept
gehören folgende Elemente:
Grundidee,
leitende Gedanken, Motto, Entwicklungspotenzial für den Gesamtraum.
Beschreibung
der zentralen Annahmen.
Darstellung
und Beschreibung der Entwicklungsperspektiven, Nutzen für den Gesamtraum.
Beschreibung
der zu ergreifenden Massnahmen, um die Perspektive schrittweise zu erreichen
für die Bereiche Siedlung, Infrastruktur und Landschaft.
Beschreibung
der kritischen Elemente der Machbarkeit; Aufzeigen der damit verbundenen
Risiken und Alternativen
Grobe
Kostenschätzung der Massnahmen
Überlegungen
zu den Zeitabläufen
Vorschlag
für Inhalt und Formen eines interkommunalen Nutzen- und Lastenausgleichs
Die
Langfristperspektive ist hinsichtlich ihrer Machbarkeit in thematischen
und räumlichen Schlüsselbereichen vertieft zu untersuchen. Die
Festlegung dieser Vertiefungen geschieht in Absprache mit der Begleitgruppe.
Der
Planungsraum ist für die Aufgabenstellung der Talraum von Amsteg bis
Flüelen. Das für diesen Talraum erarbeitete Konzept soll in die
Perspektive des gesamten Kantonsgebietes eingebettet werden. Deshalb sind
die Vorhaben und die Entwicklungen ausserhalb des eigentlichen Bearbeitungsraums
ebenso zu beachten (wie zum Beispiel die NEAT Zulaufstrecken im Norden
und Süden, die Porta Alpina oder das Tourismusprojekt im Raum Andermatt),
sofern sie im Zusammenhang mit den Perspektiven für den Bearbeitungsraum
stehen. |
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Der Beobachtungsraum umfasst daher das gesamte Kantonsgebiet, erweitert
um den Felderboden im Kanton Schwyz sowie den Kanton Tessin.
Erwartet
wird von den Planungsteams ein Kurzbericht mit Beschreibung und Begründung
der gewählten Langfristperspektive, eine Beschreibung und Begründung
der verworfenen Optionen und eine Kostenschätzung für die gewählte
Langfristperspektive (Infrastrukturen, Ausgleichsmassnahmen, etc.). Ebenso
wichtig ist eine Darstellung des zeitlichen Horizontes für die Realisierung
der gewählten Langfristperspektive unter Berücksichtigung der
Aufwärtskompatibilität. Zum Bestandteil des Berichts gehören
auch Pläne in verschieden Massstäben je nach der Tiefe der Bearbeitung.
Der übersichtsplan soll die Einbettung der entwickelten Langfristperspektive
in das Siedlungsgebiet des Kantons und allenfalls bedeutsamer Nachbarkantone
zeigen. Der Konzeptplan enthält die bevorzugte Entwicklungsrichtung
in den Bereichen Siedlung, Infrastruktur und Landschaft sowie allenfalls
die regionale Zusammenarbeit. In den Vertiefungsplänen sind aus der
Sicht der Verfasser ein oder zwei für die Gesamtkonzeption zentrale,
die Konzeption tragende Elemente darzustellen. In den freien Plänen
können die besonderen Anliegen der Verfasser, die in Abstimmung mit
der Begleitgruppe festgelegt wurden, festgehalten werden.
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oben
Beurteilung
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Eine
erste Beurteilung der Vorschläge aus den Planungsteams nimmt die Begleitgruppe
unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Bernd Scholl von der Universität Karlsruhe
vor. Sie setzt sich aus den externen Fachexperten und den involvierten
kantonalen Amtsvorstehern zusammen. Bei der Vielschichtigkeit und Offenheit
der Aufgabe sind enge Beurteilungskriterien nicht angebracht. Es wird vielmehr
darauf ankommen, die Beiträge unter den Gesichtspunkten der Folgerichtigkeit
und der Angemessenheit bezüglich der Aufgabenstellung zu beurteilen.
Dabei sind folgende Aspekte bedeutsam:
Sind
die zentralen Probleme aufgegriffen worden?
Werden
die massgebenden Zusammenhänge zwischen den einzelnen Konfliktbereichen
deutlich?
Ist
die vorgeschlagene Langfristperspektive schrittweise realisierbar?
Ist
die Aufwärtskompatibilität möglich?
Sind
die Bearbeitungen verständlich und ist die Argumentation nachvollziehbar?
Werden
unterschiedliche Prioritäten bei den Massnahmen deutlich?
Sind
die Vorschläge mit anderen bereits laufenden Vorhaben koordiniert?
Gibt
es verfolgenswerte Ansätze, die sich unmittelbar im weiteren Planungsprozess
verwerten lassen, gibt es Sofortmassnahmen?
Sind
die Schätzungen zu den Kosten und zeitlichen Abläufen plausibel?
Welchen
Einfluss haben die vorgeschlagenen Massnahmen auf die Entwicklungs- und
Legislaturziele 2004-2008 des Regierungsrats?
Welchen
Beitrag leisten die vorgeschlagenen Massnahmen zur nachhaltigen Entwicklung
des unteren Reusstals?
Welchen
Konsequenzen sind für den übrigen Kantonsteil zu ziehen?
Sind
die Vorschläge auf der Gemeindeebene umsetzbar?
Bei
der ersten Beurteilung geht es nicht darum, die Ideen eines einzigen Teams
auszuwählen. Es kommt vielmehr darauf an, die verfolgenswerten Lösungselemente
der einzelnen Teams in geeigneter Weise zu kombinieren. Diese schwierige
Aufgabe übernimmt die Expertengruppe aus den vielen Vorschlägen
der Planungsteams und wählt jene aus, die sie für eine zielgerichtete
harmonische Entwicklung des unteren Reusstals und der übrigen Kantonsteile
als die geeignetsten erachtet. Schlussendlich unterbreitet sie dem Regierungsrat
in Form einer Empfehlung die beste Kombination aller vorgeschlagenen Massnahmen.
In einem zweiten Schritt wird der Regierungsrat die Empfehlung der Begleitgruppe
beraten, gewichten und jene Schritte einleiten, die er als machbar erachtet.
Dessen Beschlüsse sollen nach einem Mitwirkungsverfahren schliesslich
in den kantonalen Richtplan einfliessen, der behördenverbindlich ist.
Quelle:
Text Kanton Uri, Justizdirektion, März 2006 |
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Unteres
Reusstal im Kanton Uri: Region Seedorf
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