Wirtschaft und Entwicklung
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Alpenregion: Regionale Entwicklungen
Uri Raumentwicklung Unteres Reusstal
Aufgabenstellung
Uri Raumentwicklung Unteres Reusstal
Beurteilung
Thema: Wirtschaft, Handel & Beruf
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Raumentwicklung Unteres Reusstal
Aufgabenstellung

Der Regierungsrat beauftragte 3 Planungsteams, mögliche langfristige Entwicklungsperspektiven für die nächsten 20-25 Jahre in den Bereichen Siedlung, Infrastruktur und Landschaft zu erkunden und aufzuzeigen. Dazu wird ein 4. Team von der ETH stossen, das spezielle Fragestellungen lösen soll.

Bei den Planungsarbeiten wird es darum gehen, alle verfolgenswerten Ideen, ausgehend von der heute erkannten Problemsituation mit all seinen Randbedingungen vorurteilsfrei aufzugreifen und zu diskutieren. Dabei wird ein schrittweises Vorgehen vorgeschrieben. Im Planungsprozess ist aufzuzeigen, dass jeder Schritt für sich zu einer Verbesserung der gegebenen Situation führt und gleichzeitig eine Entwicklung zur anvisierten Perspektive weiterhin möglich bleibt, ohne dass die Entwicklungsrichtung grundsätzlich geändert werden müsste. Von den Planungsteams wird erwartet, dass sie eine weiterzuverfolgende Perspektive vorlegen und diese begründen. Auch müssen sie begründen, weshalb sie eine mögliche Entwicklung nicht mehr weiterverfolgten und deshalb verwarfen. Das vorgelegte Konzept soll die möglichen Teilschritte im Bereich Siedlung, Infrastruktur und Landschaft von heute bis in die ferne Zukunft aufzeigen. Gleichzeitig sollen aber auch die verworfenen Ideen dargelegt werden. Diese sind zu begründen, warum sie nicht mehr weiterverfolgt wurden. Zum Konzept gehören folgende Elemente:

Grundidee, leitende Gedanken, Motto, Entwicklungspotenzial für den Gesamtraum.

Beschreibung der zentralen Annahmen.

Darstellung und Beschreibung der Entwicklungsperspektiven, Nutzen für den Gesamtraum.

Beschreibung der zu ergreifenden Massnahmen, um die Perspektive schrittweise zu erreichen für die Bereiche Siedlung, Infrastruktur und Landschaft.

Beschreibung der kritischen Elemente der Machbarkeit; Aufzeigen der damit verbundenen Risiken und Alternativen

Grobe Kostenschätzung der Massnahmen

Überlegungen zu den Zeitabläufen

Vorschlag für Inhalt und Formen eines interkommunalen Nutzen- und Lastenausgleichs

Die Langfristperspektive ist hinsichtlich ihrer Machbarkeit in thematischen und räumlichen Schlüsselbereichen vertieft zu untersuchen. Die Festlegung dieser Vertiefungen geschieht in Absprache mit der Begleitgruppe.

Der Planungsraum ist für die Aufgabenstellung der Talraum von Amsteg bis Flüelen. Das für diesen Talraum erarbeitete Konzept soll in die Perspektive des gesamten Kantonsgebietes eingebettet werden. Deshalb sind die Vorhaben und die Entwicklungen ausserhalb des eigentlichen Bearbeitungsraums ebenso zu beachten (wie zum Beispiel die NEAT Zulaufstrecken im Norden und Süden, die Porta Alpina oder das Tourismusprojekt im Raum Andermatt), sofern sie im Zusammenhang mit den Perspektiven für den Bearbeitungsraum stehen.

Der Beobachtungsraum umfasst daher das gesamte Kantonsgebiet, erweitert um den Felderboden im Kanton Schwyz sowie den Kanton Tessin.

Erwartet wird von den Planungsteams ein Kurzbericht mit Beschreibung und Begründung der gewählten Langfristperspektive, eine Beschreibung und Begründung der verworfenen Optionen und eine Kostenschätzung für die gewählte Langfristperspektive (Infrastrukturen, Ausgleichsmassnahmen, etc.). Ebenso wichtig ist eine Darstellung des zeitlichen Horizontes für die Realisierung der gewählten Langfristperspektive unter Berücksichtigung der Aufwärtskompatibilität. Zum Bestandteil des Berichts gehören auch Pläne in verschieden Massstäben je nach der Tiefe der Bearbeitung. Der übersichtsplan soll die Einbettung der entwickelten Langfristperspektive in das Siedlungsgebiet des Kantons und allenfalls bedeutsamer Nachbarkantone zeigen. Der Konzeptplan enthält die bevorzugte Entwicklungsrichtung in den Bereichen Siedlung, Infrastruktur und Landschaft sowie allenfalls die regionale Zusammenarbeit. In den Vertiefungsplänen sind aus der Sicht der Verfasser ein oder zwei für die Gesamtkonzeption zentrale, die Konzeption tragende Elemente darzustellen. In den freien Plänen können die besonderen Anliegen der Verfasser, die in Abstimmung mit der Begleitgruppe festgelegt wurden, festgehalten werden.

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Beurteilung

Eine erste Beurteilung der Vorschläge aus den Planungsteams nimmt die Begleitgruppe unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Bernd Scholl von der Universität Karlsruhe vor. Sie setzt sich aus den externen Fachexperten und den involvierten kantonalen Amtsvorstehern zusammen. Bei der Vielschichtigkeit und Offenheit der Aufgabe sind enge Beurteilungskriterien nicht angebracht. Es wird vielmehr darauf ankommen, die Beiträge unter den Gesichtspunkten der Folgerichtigkeit und der Angemessenheit bezüglich der Aufgabenstellung zu beurteilen. Dabei sind folgende Aspekte bedeutsam:

Sind die zentralen Probleme aufgegriffen worden?

Werden die massgebenden Zusammenhänge zwischen den einzelnen Konfliktbereichen deutlich?

Ist die vorgeschlagene Langfristperspektive schrittweise realisierbar?

Ist die Aufwärtskompatibilität möglich?

Sind die Bearbeitungen verständlich und ist die Argumentation nachvollziehbar?

Werden unterschiedliche Prioritäten bei den Massnahmen deutlich?

Sind die Vorschläge mit anderen bereits laufenden Vorhaben koordiniert?

Gibt es verfolgenswerte Ansätze, die sich unmittelbar im weiteren Planungsprozess verwerten lassen, gibt es Sofortmassnahmen?

Sind die Schätzungen zu den Kosten und zeitlichen Abläufen plausibel?

Welchen Einfluss haben die vorgeschlagenen Massnahmen auf die Entwicklungs- und Legislaturziele 2004-2008 des Regierungsrats?

Welchen Beitrag leisten die vorgeschlagenen Massnahmen zur nachhaltigen Entwicklung des unteren Reusstals?

Welchen Konsequenzen sind für den übrigen Kantonsteil zu ziehen?

Sind die Vorschläge auf der Gemeindeebene umsetzbar?

Bei der ersten Beurteilung geht es nicht darum, die Ideen eines einzigen Teams auszuwählen. Es kommt vielmehr darauf an, die verfolgenswerten Lösungselemente der einzelnen Teams in geeigneter Weise zu kombinieren. Diese schwierige Aufgabe übernimmt die Expertengruppe aus den vielen Vorschlägen der Planungsteams und wählt jene aus, die sie für eine zielgerichtete harmonische Entwicklung des unteren Reusstals und der übrigen Kantonsteile als die geeignetsten erachtet. Schlussendlich unterbreitet sie dem Regierungsrat in Form einer Empfehlung die beste Kombination aller vorgeschlagenen Massnahmen. In einem zweiten Schritt wird der Regierungsrat die Empfehlung der Begleitgruppe beraten, gewichten und jene Schritte einleiten, die er als machbar erachtet. Dessen Beschlüsse sollen nach einem Mitwirkungsverfahren schliesslich in den kantonalen Richtplan einfliessen, der behördenverbindlich ist.

Quelle: Text Kanton Uri, Justizdirektion, März 2006

Weitere Informationen
Alpenregion
Projekt Raum- und Regionalentwicklung Gotthard (PREGO)
Andermatt-Uri: Tourismusprojekt
Raumkonzept Gotthard
Informationen über den Kanton Uri
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RAOnline Schweiz
Der Kanton Uri bei RAOnline
Unteres Reusstal im Kanton Uri: Region Seedorf
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Externe Links
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