Wirtschaft und Entwicklung
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Alpenregion: Regionale Entwicklungen
Graubünden: Parc Ela
Regionale Naturparks Gesuche eingereicht
Erste Entscheide
Graubünden: Parc Ela
Die Parkkategorien
Thema: Wirtschaft, Handel & Beruf
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Regionale Naturparks in der Schweiz
Gesuche für zehn Pärke sind eingereicht
Die Kantone haben bis Ende Januar Gesuche für zehn Pärke von nationaler Bedeutung beim Bundesamt für Umwelt BAFU eingereicht. Es handelt sich dabei um neun Regionale Naturpärke sowie um einen Naturerlebnispark. Im Spätsommer 2008 entscheidet das BAFU, welche Parkprojekte die Anforderungen erfüllen, welche Gesuche damit bewilligt und bei welchen Verhandlungen zu einer Programmvereinbarung über Finanzhilfen des Bundes aufgenommen werden.

Nach Ablauf der Eingabefrist am 31. Januar 2008 liegen dem Bundesamt für Umwelt BAFU Gesuche für den Aufbau und den Betrieb von zehn Pärken von nationaler Bedeutung vor. Ein Gesuch betrifft die bestehende UNESCO Biosphäre Entlebuch, die auch das Label Regionaler Naturpark erhalten wird. Acht Gesuche betreffen die Kategorie "Regionale Naturpärke", ein Gesuch bezieht sich auf die Kategorie "Naturerlebnispärke" (siehe: übersicht Parkgesuche).

Seit dem 1. Dezember 2007 sind das revidierte Natur- und Heimatschutzgesetz NHG und die Pärkeverordnung in Kraft und ermöglichen die Schaffung neuer Pärke von nationaler Bedeutung (siehe: Die drei Parkkategorien).

Die Regionen haben je nach Stand ihres Parkprojektes unterschiedliche Möglichkeiten, sich nach Prüfung durch die Kantone um die Unterstützung des Bundes zu bewerben:

1. Errichtungsphase:
Die Regionen bewerben sich mit Gesuch des Kantons beim BAFU um finanzielle Unterstützung für den Aufbau eines Parkes. Die Errichtungsphase darf maximal vier Jahre dauern (für Nationalpärke beträgt die Frist maximal acht Jahre).

2. Betriebsphase:
Die Regionen bewerben sich mit Antrag des Kantons um das markengeschützte Parklabel des Bundes. Damit beginnt die eigentliche Betriebsphase, für welche das BAFU ebenfalls ausgehandelte Finanzhilfen zusprechen kann.

In beiden Fällen müssen die Voraussetzungen gemäss den gesetzlichen Grundlagen, dem Natur- und Heimatschutzgesetz und der Pärkeverordnung erfüllt sein. Die nächste Eingabefrist für Parkgesuche endet am 31. Januar 2009.

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Erste Entscheide im Spätsommer 2008

Im Februar 2008 wird das BAFU die Gesuche einer Vorprüfung auf Vollständigkeit der Unterlagen unterziehen. Die Gesuchsteller haben anschliessend im März Gelegenheit, allenfalls fehlende Dokumente nachzuliefern.

Ab April bis im Spätsommer 2008 gehen die vollständigen Dossiers in die Hauptprüfung und werden gestützt auf die rechtlichen Grundlagen beurteilt. Alle Bundesämter, die von Parkprojekten betroffen sein können, erhalten im Frühjahr Gelegenheit, eine Stellungnahme abzugeben und im Frühsommer wird vor Ort in den Parkprojektgebieten eine Prüfung durch Vertreter des BAFU vorgenommen.

Im Spätsommer 2008 entscheidet das BAFU, ob die Anforderungen an einen Park von nationaler Bedeutung erfüllt sind und das Parklabel verliehen bzw. die Errichtung des jeweiligen Parks durch das BAFU mitfinanziert werden kann.

Spätestens ab 2012 wird der Bund jährlich 10 Millionen Franken zur Verfügung stellen, um Pärke nach der neuen Gesetzgebung zu unterstützen. Für Finanzhilfen an Pärke und das Erarbeiten weiterer Instrumente für die Unterstützung der Pärke kann das BAFU im Jahr 2008 insgesamt 3,5 Millionen Franken einsetzen. In den Folgejahren steigt der Betrag sukzessive an.

Übersicht über die Parkgesuche per 31. Januar 2008:

Errichtungsphase Regionaler Naturpark:

Landschaftspark Binntal (VS)
Projekt Regionaler Naturpark Thal (SO)
Projekt Parc Ela (GR)
Projet Parc régional Chasseral (BE/NE)
Projekt Regionaler Naturpark Diemtigtal (BE)
Projekt Regionaler Naturpark Gantrisch (BE/FR)
Projekt Naturpark Thunersee-Hohgant (BE)

Errichtungsphase Naturerlebnispark:

Projekt Sihlwald (ZH)

Betriebsphase (inkl. Label) Regionaler Naturpark:

UNESCO Biosphäre Entlebuch (LU)
Projekt Biosfera Val Müstair (GR)

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Die Parkkategorien

Das auf den 1. Dezember 2007 revidierte Natur- und Heimatschutzgesetz NHG definiert drei Parkkategorien von nationaler Bedeutung. Jede hat ihre eigene Ausrichtung und dementsprechend ihre eigenen Anforderungen.

In Nationalpärken steht die freie Entwicklung der Natur im Zentrum.
Regionale Naturpärke sollen in ländlichen Regionen entstehen, wo die nachhaltig betriebene Wirtschaft gestärkt und die natürlichen, landschaftlichen und kulturellen Qualitäten in Wert gesetzt werden. Ziel ist ein harmonisches Gleichgewicht zwischen Erhaltung und Entwicklung.
In Agglomerationsgebieten sollen Naturerlebnispärke die Besucher/innen auf kleinem Raum und vor ihrer Haustüre für die Natur sensibilisieren.

Spezialfall UNESCO Biosphärenreservat
Biosphärenreservate müssen einerseits die Anforderungen an einen Regionalen Naturpark, andererseits die internationalen Vorgaben der UNESCO erfüllen. Letztere verlangen eine Zonierung, die Repräsentativität nach biogeographischen Regionen und die Durchführung von Forschungsvorhaben.

Quelle: Bundesamt für Umwelt BAFU, Januar 2008

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