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EDK Reform der Deutschschweizer Basisschrift 2014
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Thema: Bildungsforschung & Bildungsreformen
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Deutschschweizer Schulschrift
Basisschrift wird die neue Schulschrift

An den Deutschschweizer Schulen wird in Zukunft die Basisschrift unterrichtet. Das empfehlen die Deutschschweizer Erziehungsdirektorinnen und –direktoren den Kantonen.

In den vergangenen Jahren kam aus der Lehrerschaft immer wieder der Ruf, die bisherige Schulschrift durch eine zeitgemässe teilverbundene Schrift zu ersetzen. Dieses Anliegen soll nach Meinung der Deutschschweizer Erziehungsdirektoren-Konferenz (D-EDK) nun koordiniert umgesetzt werden. Sie empfiehlt den Kantonen, auf die Basisschrift in der Form umzustellen, in der sie im Kanton Luzern seit einigen Jahren erfolgreich unterrichtet wird. Die D-EDK übernimmt hierzu die Rechte an dieser Schrift vom Kanton Luzern und wird diese Schrift in Zukunft als Deutschschweizer Basisschrift bezeichnen.

Bisher lernten die Kinder zuerst die Steinschrift, dann die voll verbundene Schrift mit teilweise neuen Buchstabenbildern, um anschliessend eine persönliche, meist nur teilweise verbundene Handschrift zu entwickeln. Dieser Umweg soll in Zukunft entfallen. Die Buchstabenformen der Basisschrift werden unverbunden gelernt und dann, wenn dies den Bewegungsablauf erleichtert, teilweise verbunden. Damit sollen unnatürliche Bewegungsabläufe mit vielen Richtungsänderungen, die bei den Kindern zu Verkrampfungen führen können, vermieden werden.

Auch im Zeitalter von Computer, Tastatur und Maus bleibt es ein zentrales Lehrplanziel der Volksschule, dass die Schülerinnen und Schüler eine flüssige, gut lesbare Handschrift erwerben. Neuere Studien deuten darauf hin, dass dies mit der neuen Schriftform leichter erreicht werden kann, aber es braucht weiterhin viel Übung und Ausdauer.

Die Empfehlung zum Wechsel zur Basisschrift stützt sich auf den Bericht einer Arbeitsgruppe, den die D-EDK in Auftrag gegeben hat. Zum Bericht wurden die Stellungnahmen von den Lehrerorganisationen, den Kantonen, den Pädagogischen Hochschulen und den Lehrmittelverlagen eingeholt. Eine grosse Mehrheit dieser Stellungnahmen unterstützt den Wechsel zu einer teilverbundenen Schulschrift.

Der Entscheid über den Wechsel zur neuen Schulschrift wird in jedem Kanton aufgrund der jeweiligen Zuständigkeiten getroffen. Geeignete Unterrichtsmaterialien sind bereits verfügbar. Der Entscheid für die neue Schulschrift hat keinen direkten Zusammenhang mit dem Lehrplan 21: Die Umstellung kann unabhängig von der Einführung des Lehrplans 21 erfolgen, wie das Beispiel des Kantons Luzern bereits gezeigt hat.

Luzerner Basisschrift als Grundlage der Deutschschweizer Basisschrift
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Luzerner Basisschrift
Das Wichtigste zum Aufbau in der Primarschule
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Quelle: Kanton Luzern, Dienststelle Volksschulbildung
Quelle: Text Deutschschweizer Erziehungsdirektoren-Konferenz (D-EDK) , 3. November 2014


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