Weiteres
Vorgehen
Nach
Inkrafttreten des teilrevidierten Reglements am 1.
August 2007 haben die Kantone ein Jahr
Zeit, ihre entsprechenden Rechtsgrundlagen anzupassen. Das neue Reglement
wird erstmals relevant für Schülerinnen und Schüler, die
ihre Maturitätsausbildung im Schuljahr
2008/2009 beginnen.
EDI
und EDK sprechen sich dafür aus, weitere Fragen (Dauer des Gymnasiums,
Bildungsziele, Bestehensnormen, zweisprachige Maturität) zu einem
späteren Zeitpunkt im Rahmen einer Totalrevision zu klären. Diese
wird sich auf die momentan laufende Evaluation der Maturitätsreform
(EVAMAR) stützen. Deren Ergebnisse liegen ab Mitte 2008 vor. |