Reform der deutschen Sprache |
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Rechtschreibreform der deutschen Sprache |
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Rechtschreibreform Informationen |
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Schweiz:
Deutsche Rechtschreibung verbindlich ab 1. August 2005 |
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Informationen
zuhanden der Lehrerinnen und Lehrer |
Die
Schülerinnen und Schüler in der Schweiz, in Deutschland, Österreich
und Liechtenstein lernen seit 1998 die Rechtschreibung nach neuen Regeln.
Der behördliche Entscheid für die Reform war 1996 gefällt
worden.
Auf
Vorschlag der deutschen Kultusministerkonferenz (KMK) und mit Einverständnis
der EDK wurde Ende 2004 ein neues Fachgremium eingesetzt. Der Rat für
deutsche Rechtschreibung soll künftig die Entwicklung des Schriftsprachgebrauchs
beobachten, und er soll auf dieser Basis Vorschläge für die Weiterentwicklung
des Regelwerkes erarbeiten.
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Die
neuen Regeln für die deutsche Rechtschreibung, wie sie 1996 beschlossen
und 2004 leicht modifiziert worden sind, werden ab 1. August 2005 verbindliche
Grundlage für den Rechtschreibunterricht an Schulen sein. Das heisst,
veraltete Schreibweisen werden von den Lehrerinnen und Lehrern als Fehler
angestrichen.
Davon
ausgenommen sind drei Bereiche (Getrennt- und Zusammenschreibung, Zeichensetzung
und Worttrennung am Zeilenende), für welche der Rat für deutsche
Rechtschreibung baldige änderungsvorschläge angekündigt
hat; deshalb werden dort weiterhin Abweichungen angestrichen aber nicht
als Fehler gewertet. |
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Die
EDK hat - in Absprache mit der Schweizer Delegation im Rat für deutsche
Rechtschreibung - Ende Juni die kantonalen Erziehungsdepartemente darüber
informiert, um den Kantonen eine geeignete Information ihrer Lehrerinnen
und Lehrer zu Beginn des neuen Schuljahres zu ermöglichen. |
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Hintergrund-Informationen:
Reform der Deutschen Rechtschreibung |
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Die
Schülerinnen und Schüler in der Schweiz, in Deutschland, Österreich
und Liechtenstein lernen seit 1998 die Rechtschreibung nach neuen Regeln.
Der politische Entscheid für die Reform wurde 1996 gefällt.
Ab
1. August 2005 werden die neuen Regeln für Schule und öffentliche
Verwaltung verbindlich gelten. |
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»Am 1. Juli 1996 unterzeichneten in Wien Regierungsvertreter aus
Deutschland, Österreich, aus der Schweiz1 und Liechtenstein eine zwischenstaatliche
Erklärung zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. Die Erklärung
wurde auch von Belgien, Italien, Rumänien und Ungarn mitunterzeichnet;
in diesen Ländern ist Deutsch eine Minderheitensprache. |
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Worauf
bezieht sich die Erklärung? |
»Die Erklärung von 1996 bezieht sich auf die amtliche Rechtschreibung:
sie betrifft Schulen und öffentliche Verwaltung. Für die Bürgerinnen
und Bürger ihrerseits besteht keine Verpflichtung zur Anwendung der
Rechtschreibreform. |
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» Das
neue Regelwerk insgesamt basiert auf umfassenden Arbeiten von Fachleuten
und auf der Beurteilung in einer zwischenstaatlichen Fach-Kommission, in
der auch die Schweiz vertreten ist. Entscheide zum Regelwerk selber (wie
schreibt man...?) sind nicht politische Entscheide, sondern Expertenentscheide. |
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» Die Umsetzung der Rechtschreibreform begann per 1. August 1998.
Der übergangszeitraum für die Rechtschreibreform dauert bis am
31. Juli 2005; bis dahin existieren die herkömmliche und die neue
Rechtschreibung nebeneinander. Ab 1. August 2005 wird die Reform in Schule
und öffentlicher Verwaltung verbindlich gelten. Auch die deutsche
Kultusministerkonferenz (KMK) hat im Juni 2004 diesen Zeitplan explizit
bestätigt. |
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» Damit lernen seit 1998 Millionen von Schülerinnen und Schülern
in der Schweiz, in Deutschland, Österreich und Liechtenstein die Rechtschreibung
der deutschen Sprache nach neuen Regeln. Die Kinder wachsen mit diesen
neuen Formen auf: für sie stellt die Veränderung kein Problem
dar. In allen Ländern haben die Lehrmittelverlage auf diese Rechtschreibung
umgestellt. In der Schweiz spricht sich der Dachverband der Lehrerinnen
und Lehrer (LCH) für die Reform aus. |
Vorschlag
der KMK |
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Die
Einführung der Rechtschreibreform wird per 31. Juli 2005 abgeschlossen
sein. Auf Vorschlag der deutschen Kultusministerkonferenz (KMK) soll nach
Abschluss der Reform ein neues Fachgremium eingesetzt werden: ein Rat für
deutsche Rechtschreibung. Das Fachgremium soll künftig die Entwicklung
des Schriftsprachgebrauchs beobachten und es soll auf dieser Basis Vorschläge
für die Weiterentwicklung des Regelwerkes erarbeiten. Der Rat für
Rechtschreibung wird die bisher tätige Zwischenstaatliche Kommission
für die neue deutsche Rechtschreibung ablösen.
Zustimmung
der EDK |
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Die
Plenarversammlung der EDK hat sich am 29. Oktober 2004 an ihrer Jahreskonferenz
mit der Einrichtung eines Rates für deutsche Rechtschreibung einverstanden
erklärt.
Schweizer
Delegation |
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Die
Schweizer Vertretung sieht wie folgt aus:
Prof.
Dr. Horst Sitta, Fachwissenschaft, nominiert von der EDK
Prof.
Dr. Peter Gallmann, Fachwissenschaft, nominiert von der EDK
Prof.
Dr. Thomas Lindauer, Fachdidaktik, nominiert von der Schweizerischen
Konferenz der Pädagogischen Hochschulen
Max
A. Müller, Lehrerorganisationen, nominiert vom LCH (Dachverband
Schweizer Lehrerinnen und Lehrer)
Dr.
Werner Hauck, öffentliche Verwaltung, nominiert von der Bundeskanzlei |
Peter
Feller, Schulbuchverlage, nominiert von der ILZ (Interkantonalen Lehrmittelzentrale)
Stephan
Dové, Zeitungs- und Zeitschriftenverlage, nominiert vom Zeitungs-
und Zeitschriftenverlegerverband
Dr.
Monique R. Siegel, Autoren, nominiert vom PEN-Zentrum Schweiz
Dr.
Roman Looser, Verein Schweizerischer Deutschlehrerinnen und Deutschlehrer
VSDL |
Rat
für deutsche Rechtschreibung |
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Der
Rat für deutsche Rechtschreibung ist am 17. Dezember 2004 in Mannheim
zu seiner konstituierenden Sitzung zusammengekommen. Mehr Informationen
dazu finden Sie in einer Pressemitteilung des Vorsitzenden des Rates für
deutsche Rechtschreibung vom 17. Dezember 2004 (zugänglich unter http://www.kmk.org
> Aktuelles > Pressemitteilungen 2004). Die Arbeit dieses Rates findet
auf einer fachlichen Ebene statt (keine politischen Vertretungen).
Verbindlichkeit
ab 1. August 2005 |
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Die
deutsche Kultusministerkonferenz (KMK) hielt an ihrer Plenarsitzung vom
3. Juni 2005 nochmals fest, dass die Übergangsfrist für die neue
deutsche Rechtschreibung wie beschlossen am 31. Juli 2005 endet. Österreich
und die Schweiz schliessen sich dieser Haltung an. Der Regeltext für
die deutsche Rechtschreibung, wie er 1996 beschlossen und 2004 leicht modifiziert
worden ist, ist ab 1. August 2005 verbindliche Grundlage für den Rechtschreibunterricht
an Schulen.
Fortsetzung
der Korrekturtoleranz in drei Bereichen |
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Ausgenommen
sind jene Bereiche, für welche der Rat für deutsche Rechtschreibung
bereits änderungsvorschläge angekündigt hat. In diesen Bereichen
soll für die Lehrerinnen und Lehrer bis auf Weiteres die bisherige
Praxis (markieren, aber nicht als Fehler werten) fortgeführt werden:
Bereich
B |
(Getrennt- und Zusammenschreibung) |
Bereich E
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(Zeichensetzung) |
Bereich
F |
(Worttrennung am Zeilenende) sowie im Überschneidungsbereich Getrennt-
und Zusammenschreibung und Gross- und Kleinschreibung. Für diese Bereiche
wird die Übergangsfrist verlängert bis allfällige Änderungsvorschläge
des Rates für deutsche Rechtschreibung vorliegen und genehmigt sind. |
Die
EDK hat die kantonalen Erziehungsdepartemente am 30. Juni 2005 entsprechend
informiert.
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Quelle:
EDK Schweiz, August 2005 |
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Externe
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