Reform der deutschen Sprache |
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Rechtschreibreform der deutschen Sprache |
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Rechtschreibung Informationen |
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Empfehlungen
des Rates für deutsche Rechtschreibung: für die Schweiz beurteilen
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Die
neue deutsche Rechtschreibung gilt seit dem 1. August 2005. In einem Teilbereich
war sie jedoch bisher noch nicht verbindlich. Für diesen Teil liegen
der EDK seit wenigen Tagen die vom Rat für deutsche Rechtschreibung
erarbeiteten änderungsvorschläge vor. Die deutsche Kultusministerkonferenz,
auf deren Initiative der Rat 2004 eingesetzt worden war, hat den Empfehlungen
bereits zugestimmt.
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Vor
einer Beschlussfassung will die EDK die Vorschläge für die Schweiz
beurteilen lassen. Im Zentrum stehen dabei folgende Fragen:
Wird
es allenfalls für Einzelfälle (wie dies bereits heute der Fall
ist) Schweizer Lösungen geben? Welche Konsequenzen ergeben sich für
die schulische Vermittlung? Welches sind die Fristen für die Umsetzung?
Eine Beschlussfassung erfolgt an der Juni-Plenarkonferenz. Grundsätzlich
besteht bereits heute die Absicht, den Empfehlungen so weit als möglich
zu folgen. |
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Die
neue deutsche Rechtschreibung ist seit dem 1. August 2005 verbindliche
Grundlage für den Rechtschreibunterricht an den Schulen der Schweiz,
ebenso in Deutschland, Österreich und Liechtenstein. Ausgenommen davon
waren bisher die Bereiche Getrennt- und Zusammenschreibung, Zeichensetzung
und Worttrennung am Zeilenende, da für diese Bereiche änderungen
in Aussicht gestellt worden waren. |
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Die
EDK bedauert das unkonzertierte Vorgehen |
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Vorschläge
im Rat mehrheitsfähig
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Gemäss
Einschätzungen von Fachleuten aus der Delegation sind die Vorschläge
für die Bereiche Zeichensetzung und Silbentrennung relativ unbedeutend.
Mehr Veränderungen stehen im Bereich Getrennt- und Zusammenschreibung
an.
Die
Vorschläge sind im Rat jeweils mit grossen Mehrheiten verabschiedet
worden, auch von der Schweizer Delegation. Es liegt nun also offensichtlich
eine konsensfähige Lösung vor, die zu einer Befriedung der Situation
um die deutsche Rechtschreibung führen kann. Zu diesem Ergebnis hat
die Schweizer Delegation durch ihre fachlichen fundierten Beiträge
in Sach- und Verfahrensfragen massgeblich beigetragen, wofür ihr die
EDK ausdrücklich dankt. |
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Durchführung
einer Vernehmlassung |
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Vor
diesem Hintergrund haben die 26 kantonalen Erziehungsdirektorinnen und
Erziehungsdirektoren an ihrer Plenarversammlung vom 9. März 2006 festgehalten,
dass sie die vom Rat verabschiedeten Regeln so weit als möglich für
die Schweizer Schulen übernehmen wollen.
Die
EDK will aber vor einer Beschlussfassung die Vorschläge, die ihr erst
seit wenigen Tagen vorliegen, in der Schweiz einer Beurteilung unterziehen.
Dies ist umso wichtiger, als eine vom Vorsitzenden des Rates für deutsche
Rechtschreibung Ende 2005 durchgeführte "Anhörung" über
die Festtage anberaumt war und zu keinem tauglichen Ergebnis führen
konnte.
Die
Vernehmlassung in der Schweiz wird bis Ende April 2006 in schulischen Kreisen
durchgeführt: Lehrerorganisationen, Fachdidaktik, Lehrmittelverlage.
Dabei geht es nicht in erster Linie um eine inhaltliche Beurteilung sämtlicher
Vorschläge. Vielmehr werden folgende Fragen im Zentrum der Vernehmlassung
stehen:
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Ergeben sich aus der Tradition der Schweizer Rechtschreibung in Einzelfällen
Sonderlösungen?
-
Wie werden die vorliegenden Vorschläge aus schulischer Sicht beurteilt
und welche Konsequenzen ergeben sich für die Vermittlung in der Schule?
-
Wie sind die Einführungs- und übergangsfristen anzusetzen?
Einen
Beschluss in der Frage wird die EDK an der Juni-Plenarkonferenz treffen
(22. Juni 2006). Dann wird auch informiert über vorgesehene Hilfsmittel
zu Handen der Schulen.
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Quelle:
Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren Pressedienst
des Generalsekretariats 9.3.2006 |
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