Schweiz: Verordnung zu den Domainnamen ".ch" und ".swiss"
Die neue Verordnung über die Internet-Domains (VID) sieht eine Trennung der Funktion der Registry oder Registerbetreiberin (Verwaltung der Datenbank der Domainnamen) und der Registrare (Vermarktung von Domainnamen) vor. Die Stiftung SWITCH ist damit beauftragt worden, die Domainnamen der Landes-Domain der ersten Ebene ".ch" bis am 31. März 2015 zu verwalten. Bis zu diesem Datum kann sie daher beide Aufgaben gleichzeitig wahrnehmen. Für die Zukunft musste diese Regelung jedoch an das Modell angepasst werden, das sich auf internationaler Ebene durchgesetzt hat. Im neuen, noch auszuschreibenden Mandat wird der Registry die Organisation, die Administration und die zentrale Verwaltung der Domain ".ch" übertragen. Die Registrare wiederum werden die Domainnamen kommerziell vertreiben. Letztere werden den interessierten Personen weiterhin gemäss dem Prioriätsprinzip ("first come, first serve") zugewiesen.
Die VID sieht das Registry-Registrar-Modell auch für die neue generische Top-Level-Domain ".swiss" vor. Die ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers), die weltweit für das Adressierungs- und Namensgebungssystem verantwortlich ist, hat die entsprechende Verwaltung von .swiss dem Bund übertragen. Internetadressen mit ".swiss" müssen die Interessen der schweizerischen Gemeinschaft fördern und stärken. Auch können ausschliesslich Unternehmen mit Sitz in der Schweiz oder solche mit einem besonderen Bezug zur Schweiz den .swiss-Domainnamen beim BAKOM direkt beantragen. Letzteres übernimmt die Funktion der Registry. Die neue Domain wird im Laufe des nächsten Jahres verfügbar sein.
Wie es der Bund bei der Erweiterung ".swiss" getan hat, können auch andere schweizerische öffentliche Organisationen bei der ICANN die Zuteilung einer so genannten generischen Erweiterung der ersten Ebene beantragen. Die VID sieht überdies Bestimmungen über die Verwaltung allfälliger neuer Erweiterungen vor.
Quelle: Text Bundesamt für Kommunikation (BAKOM), November 2014 |