Dieser Ausbau trägt wesentlich zur Sicherheit der Stromversorgung unseres Landes bei, und er schafft wichtige Voraussetzungen, um in Zukunft vermehrt Windenergie und Sonnenenergie einzubinden. Letzteres vor allem durch Ausgleich der starken Schwankungen dieser Energiequellen. Das Investitionsvolumen liegt in der Grössenordnung von gut 1 Mia. Franken. Die verschiedenen Projekte sind voneinander unabhängig. Einige sind bereits realisiert, bzw. stehen im Bau. Für die drei wichtigsten Projekte werden die Gesuche für eine entsprechende Änderung der laufenden Konzession eingereicht. Bei der heutigen Information geht es um diese Projekte; sie beinhalten konkret folgendes: Aufwertung des Kraftwerk-Tandems Räterichsbodensee - Handeck - Innertkirchen
Eines dieser Projekte, der parallele Druckstollen des Kraftwerks Innertkirchen 1, ist bereits realisiert (Energiegewinn 58 GWh, zusätzliche Leistung 35 MW). Für ein weiteres, den parallelen Schacht dieses Kraftwerks, wurde vor kurzem ein Baugesuch eingereicht. Und für die Hauptelemente der Aufwertung des Kraftwerk-Tandems, die zwei zusätzlichen Maschinen, werden nach Klärung der letzten Fragen die Konzessionsänderungsgesuche eingereicht. Die Auswirkungen dieser unterirdischen Bauten auf die Umwelt sind minimal, sie betreffen hauptsächlich die Deponierung des Ausbruchsmaterials. Pumpspeicherwerk Grimsel 3 Die Anlage befindet sich im Berginneren; die Auswirkungen auf die Umwelt sind minimal. Vergrösserung des Grimselsees
Beim Grimselsee sind die natürlichen Gegebenheiten für die Schaffung von zusätzlichem Speichervolumen optimal (langes flaches Tal mit enger Sperrstelle sowie günstige und gut bekannte Felsverhältnisse). Dank dem Aufbau auf bestehenden Anlagen in einer bereits genutzten Geländekammer bleiben die Umweltauswirkungen relativ klein. Zum Projekt gehört auch eine teilweise Verlegung der Grimselpassstrasse. Dafür ist eine schlanke und elegant gestaltete Seilhängebrücke über den See geplant. Massnahmen zur Aufwertung von Gewässern und Landschaft Die Projekte werden begleitet von umfangreichen Massnahmen zur Aufwertung von Gewässern und Landschaft. Die Massnahmen gliedern sich in die folgenden drei Pakete: 1. Die Umsetzung der Pflicht zur Sanierung von genutzten Gewässern gemäss Gewässerschutzgesetz. Diese Pflicht besteht unabhängig von neuen Projekten. 2. Die im Zusammenhang mit den Projekten stehenden weitergehenden Aufwertungen der Gewässer. und 3. die Massnahmen zur Aufwertung der Landschaft als Ausgleich von Umweltauswirkungen der Projekte.
Ein weiterer wichtiger Faktor ist der Umstand, dass die KWO in ihrem Wassereinzugsgebiet grosse Ländereien besitzt, so dass viele ökologische Massnahmen ohne Einschränkungen von anderen Grundeigentümern geplant werden können. Beim Eintritt in den Begleitgruppen-Prozess sind unsere seinerzeit vorgeschlagenen ökologischen Massnahmen als valable Gesprächsbasis entgegen genommen worden. Allerdings gingen die Erwartungen unserer Gesprächspartner teilweise wesentlich weiter. Der Begleitgruppenprozess aus der Sicht der KWO Wie bereits von Frau Regierungsrätin Egger gesagt, bestand in der grundsätzlichen Beurteilung der Projekte eine klare Situation: Die beiden Kraftwerksprojekte sind akzeptiert, wogegen die Seevergrösserung aufgrund der Moorfrage nicht konsensfähig ist. Für den Begleitgruppenprozess bedeutete das: In den ökologischen Massnahmen zu den beiden Kraftwerksprojekten wird ein Konsens gesucht und die Massnahmen zur Seevergrösserung werden zur Wahrung der Gesamtsicht mitgeführt. Es zeigte sich, dass der grösste Diskussionsbedarf bei den Gewässermassnahmen lag, d.h. bei der Gewässersanierung sowie den projektbezogenen Aufwertungen der Gewässer. Die KWO sah sich hier mit weitgehenden Erwartungen konfrontiert. Und diese Erwartungen sind besonders einschneidend, weil die bei vielen Massnahmen geforderte Abgabe von Dotierwasser an den Wasserfassungen einen direkten Verlust an Energieproduktion bedeutet. In diesem Sinne wurde ein Schutz- und Nutzungsplan (Festlegung von Gewässern mit verstärkter Nutzung, Kompensation mit verstärkter Dortierung oder andersartigen Aufwertungen in anderen Gewässern) ausgearbeitet und in die Begleitgruppe eingebracht. Vorgängig wurde dieser Plan mit den involvierten Fachstellen von Kanton und Bund eingehend analysiert, und er erhielt von diesen Stellen grünes Licht. Dies führte zu folgenden Ergebnis: In der Summe der Massnahmen zu den drei Projekten wird im gesamten Wassereinzugsgebiet der KWO das ökologische Qualitätsniveau erreicht, wie es für eine Neukonzessionierung erforderlich wäre. Und, bereits mit den beiden Kraftwerksprojekten, also ohne die Seevergrösserung, wird der Massnahmenumfang erreicht, wie er für eine Neukonzessionierung der Anlagen im Aaretal erforderlich wäre. Ein beiliegendes Faktenblatt zeigt den Verlauf der Verhandlungen anhand der sogenannten Oekopunkte, der universellen Messgrösse für ökologische Massnahmen. Die Massnahmen der Kraftwerksprojekte gemeinsam mit der Gewässersanierung erreichen 20 Oekopunkte. Davon sind 9 Oekopunkte das Ergebnis der Verhandlungen. Das Blatt zeigt auch einen geografischen Ueberblick über sämtliche gewässerökologischen und terrestrischen Massnahmen. Es sind insgesamt über 50 Massnahmen, verteilt über das gesamte Wassereinzugsgebiet bis hinab zum Brienzersee. Die gewässerökologischen Massnahmen bestehen aus Dotierungen an Fassungen, Verzichte von Fassungen, Revitalisierungen von Gewässerläufen und von Auenlandschaften sowie Fischtreppen. Die terrestrischen Massnahmen umfassen Aufforstungen, Massnahmen zum Erhalt von Artenvielfalt, Aufwertung von Moorbiotopen, Landschaftspflege sowie projektbezogene Massnahmen in Bezug auf die Deponierung von Ausbruchsmaterial. Das aus den Verhandlungen resultierende Massnahmenbündel besitzt einen sehr grossen Umfang. Damit werden neue Massstäbe gesetzt! Dies illustriert beispielsweise ein Vergleich mit der Schutz- und Nutzungsplanung zum Projekt Linthal, welches bisher als Vorbild galt: Trotz grösserer Dimension des Linthal-Projekts gehen die ökologischen Massnahmen bei der KWO viel weiter. Der Sprechende ist im Laufe der Verhandlungen in einen grossen inneren Konflikt geraten: Das Ausmass des Energieverlusts, gesamthaft 55 GWh, steht in starkem Widerspruch zu den Grundsätzen guter Kraftwerksführung, d.h. der Optimierung der Produktionsmenge. Ausserdem wird durch diesen Energieverlust der Beitrag der KWO-Investitionen zur Förderung der Wasserkraft in der Schweiz deutlich geschmälert. Letztlich aber ist das Verhandlungsergebnis für die KWO akzeptabel. Es setzt zwar aussergewöhnlich hohe ökologische Ziele, diese werden aber mit sorgfältig konzipierten und energiebewusst ausgewählten Massnahmen erreicht. Die Verhandlungen waren hart aber in diesem Sinne sachlich und konstruktiv. Selbstverständlich konnten wir uns am Anfang der Verhandlungen nicht vorstellen, so weit gehen zu müssen. Die Zielsetzung, das Erreichen des ökologischen Niveaus für eine Neukonzessionierung aller Anlagen, hat für uns aber immerhin den Wert, dass damit das Thema Gewässerschutzgesetz auch langfristig erledigt ist. Und zu den Umweltorganisationen dürfen wir sagen: Mehr kann man nicht erwarten.
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