Kraftwerke in der Schweiz |
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Energie Schweiz Speicherkraftwerke |
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Kraftwerke Oberhasli KWO (Bern) - KWOplus |
Investitionsprogramm KWO plus - Ein Werkstatt-Bericht
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Auszug aus dem Refrat von Herr Luca Vetterli, Mitglied des Begleitgruppen-Ausschusses, Gewässerexperte Pro Natura, an der Medienorientierung der Begleitgruppe KWOplus am 2. September 2010 |
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Ein Werkstattbericht ist eine allgemeine Einschätzung der gemeinsam besprochenen Massnahmen. Wie die Ergebnisse im Detail aussehen, werden wir erst bei der Auflage der Gesuche im Herbst genauer erfahren und vertieft beurteilen können.
GRUNDSÄTZLICHER KONSENS BEI DEN MEISTEN FRAGEN
Das wichtigste zunächst: Bei den meisten Fragen konnte der Ausschuss die (schmalen) Überschneidungen zwischen den Vorstellungen, Einschätzungen und Erwartungen der beteiligten Kreise aufspüren. Er hat die Gewässersanierung zu Ende beraten und auf viel höherem Niveau festgelegt als vom Erstentwurf der kantonalen Verwaltung anvisiert, und er hat den Ausbau der Kraftwerkskette im Aaretal grundsätzlich als machbar beurteilt.
Ich werde mich im Weiteren auf die Gewässersanierung konzentrieren und mich bei Ausgleichsmassnahmen machbarer Ausbauten aufs Ziel beschränken, das sie in ihrer Gesamtheit erreichen sollen, nämlich das Niveau der Neukonzession mit einer Mehrnutzung im Aaretal, die von einem Mehrschutz im Gadmen- und Gental ausgeglichen wird.
KWO plus ist ein Investitionsprogramm mit einer Reihe von Projekten zur Sanierung und Aufwertung der Kraftwerksanlagen an Grimsel und Susten.
Das grosse Wasserkraftpotenzial in dieser Region soll damit effizienter genutzt werden. Gewonnen wird zusätzliche Energie, Leistung und Speichervolumen. Eine Übersicht über die verschiedenen Projekte gemäss aktuellem Stand des Investitionsprogramms findet sich in der Beilage.
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DISSENS BEI DER GRIMSELSEE-VERGRÖSSERUNG
Bei der einen Frage der Grimselsee-Vergrösserung blieben die Differenzen unüberbrückbar. Die Umweltorganisationen gehen bekanntlich davon aus, dass die Seevergrösserung, bzw. die Flutung des untersten Streifens der Moorlandschaft am Grimselsee den verfassungsmässig strengen Moorschutz verletzt. Der wohl beste Kenner des Schweizer Naturschutzrechts, Herr Peter Keller, heute Richter am Kantonalen Verwaltungsgericht, kam in seiner früheren Gutachtertätigkeit zu diesem klaren Ergebnis. Die Umweltorganisationen erwarten von der Berner Regierung eine unvoreingenommene Prüfung dieser umstritten gebliebenen Rechtsfrage vor der Antragsstellung an den Grossrat.
SCHWIERIGE BALANCE ZWISCHEN VÖLLIG ANDERSARTIGEN ZIELEN
Es gehört zum Wesen der Gewässersanierungen, dass jeder Liter zusätzliches Restwasser die Stromproduktion in einem im voraus genau bestimmbaren Mass schmälert; wie weit dieses Wasser die Ökologie verbessert, weiss aber Niemand genau vorauszusagen und ändert überdies je nachdem, ob trockene oder nasse Jahre bevorstehen.
Gewässerökologie ist keine exakte Wissenschaft - kann keine sein! In der heutigen Zeit, die so leicht den Zahlen Glauben schenkt - vor allem den grossen -und derart zögert, der Qualität eine ebenbürtige Bedeutung beizumessen, hat es deshalb der Wassermann - ich möchte ihn mal einfach so benennen - gegenüber dem Strommann am Restwasser-Schieber einen schweren Stand. Es ist eine Übungsanlage, die tendenziell die Nutzung bevorteilt.
BEDEUTENDE ÖKOLOGISCHE AUFWERTUNGEN
Den Entwurf der Gewässersanierung, den der Ausschuss nach der Prüfung durch die Verwaltung zur Beratung übernahm, hätte sich etwa mit einem Drittel weniger Wasser begnügt. Neu werden alle Talflüsse im Konzessionsgebiet mit Wasser beschickt und wo möglich bis dicht an die Wasserfassung heran als Fischlebensräume wieder hergestellt. Ursprünglich wären viele ökologische Verbesserungen an den projektierten Ausbau geknüpft, also erst später realisiert worden. Sie werden nun vorgezogen. Das Fundament, auf dem das Konzessionsgebäude steht, wird dadurch ökologisch tragfähiger.
GÜNSTIGE VOR-AUSSETZUNGEN FÜR ÖKOLOGISCHE VERBESSERUNGEN
In wohl keiner anderen bisher beschlossenen Sanierung eines alpinen Was-serkraftwerks in der Schweiz wurde derart akribisch und subtil die beste Lösung bei gegebenen Kosten erzielt. Dazu bieten das Kraftwerksystem der KWO und die Natur im Oberhasli einmalig günstige Voraussetzungen: Es stehen viele Fassungen mit reichlich Spielraum für eine Priorisierung zur Diskussion, die Wasserläufe sprechen bereits auf geringe Wasserzugaben an und vor allem bietet eine Dotierung der Aare ab Räterichsbodensee mit klarem Wasser ökologische Vorteile:
Erst sie ermöglicht es, die grossen Mengen an trübem Gletscherwasser vollständig umzuleiten und energetisch zu nutzen. Somit reichen verhältnismässig bescheidene (in absoluten Mengen allerdings beachtliche!) Wassermengen in Kombination mit weiteren Massnahmen aus- etwa dem Fischpass in Fuhren -, eine markante ökologische Verbesserung zu erzielen. Und dies sowohl in der Hasli-Aare als auch im Gadmerwasser. In vielen Alpenflüssen wäre für ein vergleichbares Ergebnis ein Mehrfaches an Wasser nötig. Ausserdem sorgt im grossen Konzessionsgebiet der KWO die Speisung aus nicht genutzten Zuflüssen etwa im Aaretals unter der Handegg (linke Seite) und im Urbachtal unter der Mattenalpsperre für eine ausreichende Auendynamik, die man anderswo nur mit einem künstlichen Hochwassermanagement wieder herstellen kann, welches viel Wasser erfordert.
UNVERMEIDLICHE KOSTEN: 2% WENIGER STROM
Die Produktionsabnahme gegenüber der bisherigen Übernutzung wird so auf ein tiefes Mass von 2% beschränkt, das aber ökologisch, wie angedeutet,am meisten einschenkt. Es geht um stattliche 30 GWh, also 2% der natürlichen KWO-Produktion (ohne Pumpspeicherung). Auch in Zukunft können etwas mehr als 19/20 des technisch nutzbaren Wassers noch zur Stromproduktion eingesetzt werden, weniger als 1/20 verbleibt als Restwasser in den Flüssen. Es sind die erwähnten günstigen Nutzungsbedingungen im Oberhasli, die erst eine derart hohe Ausnutzung ermöglichen. So führt schon heute die Aare vor der Wasserrückgabe in Innertkirchen halb so viel Winterwasser wie ursprünglich - im Sommer ist es allerdings bloss ein Bruchteil davon.
RICHTIGES MASS GEFUNDEN?
Sind die beschlossenen Massnahmen in sich genommen optimal, so kann man sich immer noch mit Fug und Recht über die absolute Höhe der Verbesserung streiten: Zu tief gezielt? Zu hoch? Gerade richtig? Das Gesetz verlangt den Umfang der nicht entschädigungspflichtigen Sanierung auszuschöpfen- eine äusserst schwer umsetzbare Vorgabe. Der Sinn der Bestimmung liegt ja in der Rückführung der Übernutzung der Gewässer auf ein vertretbares Mass und nicht in der Senkung der Stromproduktion, gerade soweit sie nicht entschädigt zu werden braucht. Der Ausschuss hat daher die Restwasserabgaben aufgrund von gemeinsam getragenen ökologischen Zielvorstellungen entwickelt. Werden nun diese Ziele trotzt Mehrwasser wider Erwarten verfehlt - was überprüft wird - so müssen die Restwassermengen nachträglich erhöht werden.
Ich halte diesen Weg für den besseren, jedenfalls besser, als über die letztlich kaum beantwortbare Frage der Entschädigungsschwelle endlos zu streiten.
HEIKLE GRATWANDERUNG
Ich will es nicht verbergen - es war eine sehr heikle und meiner Meinung nach bisher doch gelungene Gratwanderung! Ein weiteres, Überblickbares Stück steht noch bevor. Ich gehe davon aus, dass es überwunden werden kann. Allerdings ist die Gratwanderung erst dann wirklich abgeschlossen, wenn die bereinigten Ergebnisse vorliegen und auch von den Umweltorganisationen mitgetragen werden.
WEITGEHENDE NUTZUNG AM GRIMSEL ALS AUS-GLEICH FÜR DEN VERZICHT AN ANDERER STELLE
Der Zielkonflikt zwischen Stromproduktion aus Wasserkraft und Gewässerschutz bzw. der Erhaltung der bedrohten Biodiversität in den Flüssen hat sich wegen der unüberlegten Giesskannenförderung durch die kostendeckenden Einspeiseordnung (KEV) mit dem Verzicht auf eine ökologisch gesteuerte Standortlenkung durch die KEV dramatisch verschärft. Für die Umweltorganisationen geniesst die vollumfängliche Erhaltung der letzten natürlichen und frei fliessenden Gewässer allererste Priorität. Wenn im Oberhasli von Umweltseite her eine sehr hohe Ausnutzung der Gewässer von über 95% akzeptiert wird,so ist dies in dem Sinne zu verstehen, dass andernorts im Kanton Bern, wo die Schutzeignung Vorrang hat, auf eine Nutzung verzichtet werden soll.
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Quelle:
Text Kanton Bern, September 2010 |
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Detaillierte und grössere Grafiken auf dem Faktenblatt «Investitionsprogramm KWO plus»
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