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Neue Energiepolitik: Fördermassnahmen zur Stärkung der Energieforschung
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Mit der Botschaft zum Aktionsplan «Koordinierte Energieforschung Schweiz» will der Bundesrat für die Jahre 2013-2016 insgesamt 202 Millionen Franken zur Stärkung der Forschung und Innovation im Energiebereich einsetzen. 142 Millionen sind neu bean-tragte Mittel und 60 Millionen sollen zweckgebunden aus dem vom Parlament kürzlich bewilligten Zahlungsrahmen für den ETH-Bereich eingesetzt werden. Der Aktionsplan ist langfristig ausgelegt (Horizont 2020) und auf die Ziele der Energiestrategie 2050 ausgerichtet.
Die beantragten Massnahmen sind auf die Periode 2013-2016 beschränkt. Sie beinhalten den zweckgebunden Einsatz von 60 Millionen Franken für die Forschungsentwicklung und den Aufbau und Betrieb notwendiger Forschungsinfrastrukturen im ETH-Bereich. Für das zwischen der Kommission für Technologie und Innovation KTI und dem Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung SNF koordinierte Förderprogramm «Energie» sind 118 Millionen Franken bestimmt, wobei auch die Beteiligung von Partnern aus der Industrie vorgesehen ist. Das SNF-Nachwuchsförderungsprogramm «Energie» schliesslich soll mit 24 Millionen Franken unterstützt werden.
Der vom Bundesrat am 25. Mai 2011 beschlossene Ausstieg aus der Kernenergie erfordert eine Verbesserung der Energieeffizienz und die vermehrte Produktion von erneuerbaren Energien. Eine wichtige Voraussetzung für die energiepolitische Wende ist der Aufbau von zusätzlichen wissenschaftlichen Kompetenzen. Die Nachwuchsförderung soll zudem einen wesentlichen Beitrag zur Behebung des Fachkräftemangels und des Mangels an wissenschaftlichem Nachwuchs in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT-Bereich) leisten.
Die vorgeschlagenen Massnahmen umfassen den Aufbau und Betrieb von Forschungsnetzwerken (Kompetenzzentren) an den Hochschulen, die zweckgebundene Projektförderung sowie die gezielte Nachwuchsförderung für den notwendigen Kapazitätsaufbau in der Energieforschung. Die Umsetzung des Aktionsplans erfolgt durch die an den Kompetenzzentren beteiligten ETH, Universitäten und Fachhochschulen, die durch Eigenleistungen die Kosten mittragen, sowie über die an der KTI-Projektförderung beteiligte Privatwirtschaft. Der Einsatz von zweckgebundenen Bundesmitteln über KTI und SNF erfolgt ausschliesslich kompetitiv gemäss den etablierten Qualitätskriterien. Bis 2020 sollen sieben interuniversitär vernetzte Kompetenzzentren entstehen, welche auf den als prioritär bewerteten Forschungsgebieten in folgenden Aktionsfeldern tätig sind:
Energieeffizienz
Netze und ihre Komponenten, Energiesysteme
Speicherung
Strombereitstellung
Ökonomie, Umwelt, Recht, Verhalten
effiziente Konzepte, Prozesse und Komponenten in der Mobilität
Biomasse
Im diesem Rahmen sollen an den beteiligten Hochschulen bis 2020 insgesamt 30 neue Forschungsgruppen mit Professuren geschaffen werden.
Quelle:
Text Staatssekretariat für Bildung und Forschung SBF, Oktober 2012 |
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