Die BKW hat Ende Februar dem Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI fristgerecht mitgeteilt, dass sie am 20. Dezember 2019 den Leistungsbetrieb des Kernkraftwerks Mühleberg endgültig einstellen wird. Ab diesem Datum wird im Kernkraftwerk kein Strom mehr produziert. Dies unter der Voraussetzung, dass die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen für einen verzugslosen Rückbau vorliegen.
Damit erfüllt die BKW eine Forderung des ENSI vom Dezember 2015 im Hinblick auf die geplante Stilllegung des Kernkraftwerks Mühleberg. Nach der endgültigen Einstellung des Leistungsbetriebs am 20. Dezember 2019 soll die Vorbereitung des Rückbaus mit der Etablierung des technischen Nachbetriebs sowie vorbereitenden Massnahmen verzugslos beginnen. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen der rechtskräftigen Stilllegungsverfügung sowie der erforderlichen Freigaben des ENSI.
Die Etablierung des technischen Nachbetriebs ist abgeschlossen, wenn sich alle Brennelemente im Brennelementlagerbecken befinden und das Becken unabhängig von anderen Systemen gekühlt wird. Gemäss dem aktuellen Planungsstand werden diese Arbeiten mindestens neun Monate dauern. Mit deren Abschluss erfolgt die endgültige Ausserbetriebnahme des Kernkraftwerks Mühleberg. Diese findet somit frühestens Ende September 2020 statt. Auch dieses Datum hat die BKW gemäss der Forderung vom Dezember 2015 fristgerecht dem ENSI kommuniziert.
Die Stilllegung des Kernkraftwerks Mühleberg ist ein Grossprojekt. Die BKW ist schweizweit das erste Unternehmen, das einen Leistungsreaktor stilllegt. Das Stilllegungsgesuch für das Kernkraftwerk Mühleberg hat die BKW im Dezember 2015 beim Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation eingereicht. Die Unterlagen werden voraussichtlich ab Anfang April während eines Monats öffentlich aufgelegt. Zu diesem Zeitpunkt werden auch die lokale Bevölkerung an Informationsveranstaltungen und die Öffentlichkeit via Medien ausführlich über die Inhalte informiert. |