Neuchâtel, 13.12.2010 (BFS) Die Erhebung über die Einkommen und die Lebensbedingungen (SILC, Statistics on Income and Living Conditions) ermöglicht es, zum ersten Mal in der Schweiz die Lebensbedingungen auf breiter Basis zu untersuchen, indem Informationen über das Wohlbefinden und die Einkommensverteilung kombiniert werden. Im Jahr 2009 waren drei von vier Personen nach eigenen Aussagen mit ihrem Leben sehr zufrieden. Demgegenüber waren 6,7 Prozent der Bevölkerung in der Schweiz von starker materieller Entbehrung betroffen. Die Armutsgefährdung hängt von der berücksichtigten Armutsgefährdungsschwelle ab: Mit der Schwelle der Europäischen Union beträgt die Armutsgefährdungsquote in der Schweiz 14,6 Prozent, während es mit jener der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) 8,0 Prozent sind. Die Ungleichheiten bei der Einkommensverteilung werden aufgrund des verfügbaren Äquivalenzeinkommens ermittelt. Dieses wird wie folgt berechnet: Die obligatorischen Ausgaben werden vom Gesamteinkommen des Haushalts abgezogen, und der sich daraus ergebende Saldo wird durch die Äquivalenzgrösse des Haushalts geteilt. Damit dient das verfügbare Äquivalenzeinkommen unabhängig vom Haushaltstyp als Mass für den Lebensstandard der betrachteten Personen. In der Schweiz leitet sich die Definition der absoluten Armutsschwelle von den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe ab, während die Armutsgefährdungsschwelle international definiert wird: Vereinbarungsgemäss setzt die Europäische Union (EU) diese Schwelle bei 60 Prozent des Medians des verfügbaren Äquivalenzeinkommens an. Zur Veranschaulichung: Die Armutsgefährdungsschwelle lag 2009 bei 28'700 Franken Jahreseinkommen für eine Einzelperson und bei 60'270 Franken Jahreseinkommen für zwei Erwachsene mit zwei Kindern unter 14 Jahren. Anhand der materiellen Entbehrungen aus finanziellen Gründen lässt sich die soziale Ausgrenzung eher absolut beschreiben. Im Jahr 2009 waren 6,7 Prozent der Bevölkerung in der Schweiz von materieller Entbehrung betroffen. Die Mehrheit der armutsgefährdeten sozialen Gruppen ist auch von materieller Entbehrung betroffen: Dies gilt für Erwerbslosen (Quote der materiellen Entbehrung: 28,8%), Personen in Einelternfamilien (23,5%), ausländische Staatsangehörige aus dem aussereuropäischen Raum (19,4%) und Personen ohne nachobligatorische Ausbildung (10,8%). Die Lebenszufriedenheit im Allgemeinen ist ein umfassendes Mass für die subjektive Lebensqualität der Bevölkerung. Die Lebenszufriedenheit der Bevölkerung in der Schweiz ist hoch: Im Jahr 2009 waren drei von vier Personen (74,6%) mit ihrem Leben sehr zufrieden. Dieser Anteil ist bei den armutsgefährdeten Personen signifikant kleiner (66,6%) als bei den nicht von Armut bedrohten Personen (75,9%).
SILC ist eine europaweit koordinierte Erhebung, die in über 25 Ländern durchgeführt wird. Ziel der Erhebung ist die Untersuchung der Einkommensverteilung, der Armut, der sozialen Ausgrenzung und der Lebensbedingungen anhand europäisch vergleichbarer Indikatoren. Mit der Erhebung werden jährlich aktuelle und vergleichbare mehrdimensionale Daten über Einkommen, Wohnbedingungen, Arbeit, Bildung und Gesundheit gesammelt. Aufgrund des bilateralen Statistikabkommens wird die Erhebung SILC auch in der Schweiz durchgeführt. Sie basiert auf einer Stichprobe von rund 7000 Haushalten mit etwas über 17'000 Personen, die mit einem Zufallsverfahren aus dem BFS-Register der privaten Telefonanschlüsse gezogen werden. Grundgesamtheit ist die ständige Wohnbevölkerung in Privathaushalten. Die an der Erhebung teilnehmenden Personen werden während vier aufeinander folgenden Jahren befragt. Auf diese Weise können wesentliche Veränderungen der Lebensverhältnisse einzelner Personen beschrieben und die Entwicklung der Lebensbedingungen untersucht werden.
Bruttoeinkommen: Das Bruttohaushaltseinkommen fasst alle Einkommen sämtlicher Mitglieder eines Privathaushalts zusammen. Dazu gehören die Einkommen aus unselbstständiger und selbstständiger Erwerbstätigkeit, Renten und Sozialtransfers, Vermögenserträge, Unterhaltszahlungen sowie andere regelmässige Transfereinkommen von anderen Haushalten usw. Um den finanziellen Vorteilen bei selbst genutztem Wohneigentum oder Mietobjekten, deren Mietzinsen unter dem marktüblichen Preis liegen, Rechnung zu tragen, wird zum Bruttoeinkommen der betreffenden Haushalte ein um die effektiven Wohnkosten reduzierter Betrag addiert («fiktive Miete»), der dem Nutzungswert des Objekts entspricht. Die in der Befragung SILC 2009 erhobenen Einkommensdaten beziehen sich auf das Jahr 2008. Das verfügbare Einkommen wird berechnet, indem man vom Bruttoeinkommen die obligatorischen Transferausgaben, d.h. Sozialversicherungsbeiträge, Steuern, Krankenkassenprämien für die Grundversicherung und zu leistende Unterhaltsbeiträge abzieht. Das verfügbare Äquivalenzeinkommen wird anhand des verfügbaren Haushaltseinkommens unter Einbezug der Anzahl Personen im Haushalt (via «Äquivalenzgrösse» des Haushalts) berechnet. Um den Skaleneinsparungen Rechnung zu tragen (eine vierköpfige Familie hat nicht viermal höhere Ausgaben als eine alleinlebende Person, um denselben Lebensstandard zu erreichen), werden die einzelnen Personen des Haushalts gewichtet: Dem ältesten Haushaltsmitglied wird dabei das Gewicht 1 zugewiesen, jeder weiteren Person ab 14 Jahren das Gewicht 0,5, jedem Kind unter 14 Jahren das Gewicht 0,3 (diese Werte entsprechen der neuen OECD-Skala); die «Äquivalenzgrösse» entspricht der Summe der zugeordneten Werte. Armut bedeutet Unterversorgung in wichtigen Lebensbereichen (materiell, kulturell und sozial), so dass die betroffenen Personen nicht den minimalen Lebensstandard erreichen, der im Land, in dem sie leben, als annehmbar empfunden wird. In der Regel wird die Armut finanziell definiert, wobei üblicherweise zwei Ansätze angewendet werden: der absolute und der relative Ansatz. Die Armutsquote basiert auf einer «absoluten» Schwelle: Hierbei gelten Personen als arm, denen nicht die Mittel zur Verfügung stehen, um die für ein integriertes Sozialleben notwendigen Waren und Dienstleistungen zu erwerben. Dieser Definitionsansatz bezieht sich somit auf das soziale Existenzminimum. Damit bildet die Armutsquote eine Grundlage für die Evaluation der Sozialpolitik. Die Quote der materiellen Entbehrung wird beschrieben als das Fehlen aus finanziellen Gründen von mindestens drei von neun Elementen aus den nachfolgend geschilderten Kategorien. Koordiniert auf europäischer Ebene werden die neun Kategorien von materieller Entbehrung, die diesen Indikator bilden, wie folgt definiert: in der Lage sein, unerwartete Ausgaben in der Höhe von 2000 Franken zu tätigen; in der Lage sein, eine Woche Ferien pro Jahr weg von zu Hause zu finanzieren; keine Zahlungsrückstände (Hypothekenraten oder Miete, laufende Rechnungen, Ratenzahlungen für Mietkauf oder andere Darlehensrückzahlungen); in der Lage sein, jeden zweiten Tag eine fleisch- oder fischhaltige Mahlzeit (oder vegetarische Entsprechung) zu haben; in der Lage sein, die Wohnung ausreichend zu heizen; im Besitz einer Waschmaschine sein; im Besitz eines Farbfernsehers sein; im Besitz eines Telefons sein; im Besitz eines Autos sein.
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