Im Jahr 2012 wurden in der Schweiz 250'333 Personen in 153'586 Fällen mit wirtschaftlicher Sozialhilfe unterstützt. Die Sozialhilfequote steigt gegenüber dem Vorjahr um 0,1 Prozentpunkte auf 3,1%. Die Zunahme der Sozialhilfefälle führt auch zu einer Zunahme der unterstützten Personen. Erstmals übersteigt die Zahl Sozialhilfebeziehender die Grenze von 250'000. Damit geht auch eine Zunahme der Sozialhilfequote einher. Die Zunahme der Sozialhilfefälle führt auch zu einer Zunahme der unterstützten Personen. Erstmals übersteigt die Zahl Sozialhilfebeziehender die Grenze von 250'000. Damit geht auch eine Zunahme der Sozialhilfequote einher. Gesamtschweizerisch liegt sie neu bei 3,1%.Gesamtschweizerisch liegt sie neu bei 3,1%. Zunahme der Fälle in allen Kantonen In einigen Kantonen beträgt die Zunahme der Fälle rund 1% (GL, GR, SZ, TG, ZH), in anderen rund 10% (OW, TI, VS). In den meisten Kantonen liegt sie zwischen 3% und 9%. In keinem Kanton hat die Fallzahl abgenommen. Diese Entwicklung ist neu, zumal in den letzten Jahren auch Kantone mit abnehmenden Fallzahlen vertreten waren. Die Fallzahlen steigen unabhängig davon, ob es sich um kleine Gemeinden oder Grossstädte handelt. Unterschiedliche Entwicklung der Sozialhilfequote - Zunahme der älteren Sozialhilfebeziehenden Ab dem Alter von 56 Jahren sinkt die Sozialhilfequote, weil die Sozialhilfe von anderen Sozialversicherungen (AHV, BVG und Taggelder) abgelöst wird. Bei den über 65-Jährigen kommen in den allermeisten Fällen die bundesrechtlichen Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV zum Zug. Reicht die Rente zur Deckung der minimalen Lebenskosten nicht aus, besteht ein Anspruch auf EL. Seit Jahren steigt der Anteil der Sozialhilfebeziehenden die zwischen 46 und 64 Jahren alt sind. Zwischen 2011 und 2012 betrug die Zunahme der 46- bis 55-jährigen Sozialhilfebeziehenden 8,1% und die der 56- bis 64-jährigen10,2%. Diese beiden Altersgruppen stiegen im letzten Jahr am stärksten an. Zwischen 2010 und 2011 betrug der Anstieg 6,6% resp. 9,1%. Gelangen einmal die älteren Beziehenden zwischen 46 und 64 Jahren in die Sozialhilfe, ist es schwierig für sie, wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuss zu fassen. Ein grosser Teil dieser Altersgruppe wird früher oder später durch eine Sozialversicherung - in erster Linie Ergänzungsleistungen - übernommen. Die leichte Zunahme der Personen in mittlerem Alter (26–35 Jahre) ist auf das erhöhte Sozialhilferisiko der Alleinerziehenden zurückzuführen, das sich in der nächsthöheren Altersgruppe (36–45 Jahre) etwas vermindert. Der Anteil der Sozialhilfebeziehenden der über 65-jährigen nimmt seit einigen Jahren als Folge der Leistungserweiterung der bundesrechtlichen Ergänzungsleistungen ab. Das Sozialhilferisiko der ausländischen Personen ist dreimal höher als jenes der schweizerischen Ausländerinnen und Ausländer sind oft insbesondere wegen einer niedrigeren Ausbildung, der ausgeprägteren Familienstruktur mit tendenziell höherer Kinderzahl und der fehlenden Vernetzung auf dem Arbeitsmarkt stärker gefährdet, in die Sozialhilfe zu gelangen als Schweizerinnen und Schweizer. Die Sozialhilfequote der Bürgerinnen und Bürger aus den EU27-Staaten beträgt insgesamt 3,1%. Mit 2,6% weisen dabei die vier EU-Nachbarstaaten der Schweiz die tiefste Sozialhilfequote aus. Personen aus diesen Staaten haben keine Schwierigkeiten bei der sprachlichen Integration, sie verfügen eher über eine höhere Ausbildung und ihre Familienstruktur ist jener der Schweizer Beziehenden ähnlich. Die Sozialhilfequote der Beziehenden aus den 17 alten EU- Ländern (ohne die 4 EU-Nachbarstaaten) beträgt 3,8%, jene der 10 neusten EU-Staaten 4,6%. Die Sozialhilfequoteder Personen aus den europäischen Nicht-EU-Ländern inkl. der Türkei liegt bei 9,0%, jene der Personen aus aussereuropäische Staatenbei 13,7%. Die Sozialhilfequote der Personen aus aussereuropäische Staaten steht 2012 bei 13,7%.
Die Sozialhilfestatistik erfasst jährlich alle Fälle, die mindestens einmal pro Kalenderjahr finanzielle Sozialhilfeleistungen bezogen haben. Berücksichtigt werden alle Personen im Alter von 0 bis 64 Jahren, die zum Sozialhilfefall gehören. Unterstützungsbedürftige Personen ab 65 Jahren werden fast ausschliesslich von der EL finanziert. In Ausnahmefällen gelangen sie in die Sozialhilfe. Im Rahmen der Sozialhilfestatistik werden auch verschiedene vorgelagerte bedarfsabhängige Leistungen wie die Alimentenbevorschussungoder die Mutter- und Elternschaftsbeihilfen erhoben. Diese Leistungen unterscheiden sich in ihrer Ausgestaltung von Kanton zu Kanton. Details dazu sind im Inventar der bedarfsabhängigen Sozialleistungen (www.sozinventar.bfs.admin.ch) zu finden. Auf dieser Grundlage berechnet das Bundesamt für Statistik (BFS) Indikatoren mit denen die Situation der Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger in der Schweiz analysiert werden kann. Die Ergebnisse der Sozialhilfestatistik werden auch im Rahmen des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) verwendet. Der wichtigste Indikator der Sozialhilfestatistik ist die Sozialhilfequote, worunter man den Anteil der Personen mit Sozialhilfebezug, an der ständigen Wohnbevölkerung gemäss STATPOP des Vorjahres versteht.
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