Der Bundesrat hat einen umfassenden Bericht mit einem Massnahmenplan zur Integrationsförderungspolitik verabschiedet. Der Bericht enthält ein Paket von verschiedenen Massnahmen, in erster Linie aus den Bereichen Sprache, Bildung und Arbeit. Zum Bericht und Massnahmenpaket, welches von verschiedenen zuständigen Ämtern und Departementen unter der Federführung des Bundesamts für Migration entwickelt worden ist, gehört auch eine neue Umsetzungs- und Koordinationsorganisation.
Der Integrationsbericht des Bundesamts für Migration (BFM) vom Juli 2006 zeigte jedoch auf, dass bei einem Teil der ausländischen Bevölkerung Probleme und Integrationsdefizite bestehen. Der Bundesrat hat daher am 30. August 2006 die Departemente und ämter beauftragt, in ihren Zuständigkeitsbereichen Massnahmen zur Verbesserung dieser Situation zu entwickeln. Diese Arbeiten sind im Rahmen der Interdepartementalen Arbeitsgruppe für Migrationsfragen (IAM) unter dem Vorsitz des Bundesamts für Migration weitergeführt worden Schwerpunkte
der Integration
Sprachkenntnisse bilden für Jugendliche die Voraussetzung für die Schule und für die Berufsbildung. Erwachsene benötigen sie, um erfolgreich im Arbeitsmarkt bestehen zu können. Die Sprachförderung bildet daher einen Schwerpunkt und ihr ist bei allen Massnahmen besondere Beachtung zu schenken. Weiter erachtet der Bundesrat Massnahmen in den Bereichen Berufsbildung und Arbeit als prioritär. Insgesamt legt der Bundesrat ein Paket von über 40 Massnahmen vor. Ausländerinnen und Ausländer tragen eine Eigenverantwortung zu ihrer Integration. Es ist erforderlich, dass sie sich mit den Verhältnissen in der Schweiz auseinandersetzen und eine Landessprache erlernen. Die
Massnahmen zu Bildung und Arbeit fallen namentlich in die Zuständigkeit
des Bundesamts für Berufsbildung und Technologie (BBT), des Staatssekretariats
für Wirtschaft (seco) und des Bundesamts für Sozialversicherungen
(BSV). Die Massnahmen in der Sprachförderung sollen gemeinsam, in
Zusammenarbeit mit den verschiedenen Partnern, unter der Federführung
des Bundesamts für Migration verstärkt und besser abgestimmt
werden.
Weitere
Massnahmen
Die zuständigen Bundesstellen haben weitere ergänzende Massnahmen in den Bereichen der Verbesserung der Situation in Wohngebieten, der spezifischen Integrationsförderung, der öffentlichen Sicherheit, des Sports, der Gesundheit, des Wohnens, der Raumentwicklung, der Statistik oder der Rassismusbekämpfung entwickelt.
Der Bundesrat hat beschlossen, der bestehenden Interdepartementalen Arbeitsgruppe für Migrationsfragen (IAM) den Auftrag zu erteilen, die Massnahmen zu begleiten. Zur Koordination unter den ämtern sollen bestehende Fachgremien genutzt werden. Der Vorschlag zur Schaffung einer/s Integrationsbeauftragten wurde vom Bundesrat geprüft und verworfen. Die Einrichtung einer solchen Funktion würde zeitweilig unklare Zuständigkeiten hervorrufen und damit insgesamt die Umsetzung und Koordination der Integrationsmassnahmen (Monitoring) erschweren. In den meisten Integrationsbereichen wie Schule, Berufsbildung, Arbeitsmarkt oder Zusammenleben in den Gemeinden und im Quartier sind die Kantone und Gemeinden für die Integrationsförderung zuständig. Die Ämter und Departemente werden daher in ihren Zuständigkeitsbereichen die kantonalen und kommunalen Stellen konsultieren und diese bei der Umsetzung der Massnahmen einbeziehen.
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