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Schweiz Interkulturelles Zusammenleben |
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Integrationsvereinbarungen IntV |
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Integrationsvereinbarung frühzeitig und verbindlich einsetzen |
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Projekt in den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Solothurn und Zürich
Die Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW empfiehlt für alle Neuzuziehenden aus dem Ausland ein Erstinformationsgespräch und rät von der Einführung der Integrationsvereinbarungen mit allen Migrantinnen und Migranten ab.
Fünf Kantone und der Bund haben die FHNW beauftragt, die Konzepte, Zielgruppen, Anwendungsmöglichkeiten und Auswirkungen der Integrationsvereinbarungen in den Kantonen AG, BS, BL, SO und ZH zu erheben und zu vergleichen.
Standardisierung der Verfahren anzustreben |
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Die Empfehlungen der Fachhochschule zielen auf verbindlichere Vorgaben auf den Ebenen Bund und Kanton und auf eine Standardisierung von Verfahrensschritten und -regeln:
- Von einer Einführung der Integrationsvereinbarungen mit allen Migrantinnen und Migranten wird abgeraten.
- Für alle Neuzuziehenden aus dem Ausland empfiehlt sich im Minimum ein Erstinformationsgespräch.
- Eine Integrationsvereinbarung soll nur mit Personen mit Integrationsdefiziten erfolgen oder bei Neuzuzügern, bei denen sich ein schwieriger Integrationsverlauf abzeichnet. Für diese wird je nach ausländerrechtlichem Status eine Integrationsempfehlung oder eine verpflichtende Integrationsvereinbarung vorgeschlagen.
- Integrationsempfehlungen sollen mit neuzuziehenden oder bereits lange anwesenden Personen abgeschlossen werden, die Integrationsdefizite aufweisen, aus völkerrechtlichen Gründen jedoch nicht zu einer Integrationsvereinbarung verpflichtet werden können. |
Kenntnisse der Sprache, der Lebensbedingungen und des Rechtssystems einfordern |
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Mit dem Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) haben die Kantone seit 2008 die Möglichkeit, bei der Erteilung oder Verlängerung der Aufenthalts- oder Kurzaufenthaltsbewilligung mit Ausländerinnen und Ausländern Integrationsvereinbarungen abzuschliessen. Ziel der Integrationsvereinbarungen ist es, sich Sprachkenntnisse anzueignen sowie die Kenntnis der Lebensbedingungen und des Rechtssystems verbindlich einzufordern. Neu kann die Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthalts- oder Kurzaufenthaltsbewilligung mit der Bedingung verknüpft werden, dass Sprach- und/oder Integrationskurse besucht werden. Die Anwendung dieses Instruments ist den Kantonen freigestellt.
Quelle:
Text Kanton Zürich, Mai 2010 |
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Pilotprojekt zur Einführung der Integrationsvereinbarungen - Evaluation |
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Links |
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Externe
Links |
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Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen EKM |
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