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Schulreformen
im Kanton Aargau |
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Unter
den zusätzlichen Aufgaben leiden in erster Linie einmal die Lehrpersonen.
Der kollektive Gedanke ist immer schwerer im Schulalltag zu verankern.
Individualität ist Trumpf, bei vielen Eltern, Schülerinnen und
Schülern, Lehrpersonen und selbst bei der Gesetzgebung. Viele
erzieherische Aufgaben werden ohne die dazu notwendige Entscheidungs- und
Handlungskompetenz den Schulen übertragen. Daran wird auch die Schulleitung
vorerst nichts ändern. Viele Lehrkräfte müssen viel (Frei-)Zeit
in die Förderung der Sozialkomptenz stecken, worunter die Stoffvermittlung
leidet. Viele Lehrpersonen fühlen sich überfordert und allein
gelassen. Lösungsansätze für diese Problem stecken im Schulleitungsmodell.
Es ist jedoch zu befürchten, dass sich im Zuge der Umsetzung des GAL
(Gesetz über die Anstellung von Lehrpersonen) eher eine Verschlechterung
des Situation ergeben wird. |
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Das
Amt eines Rektors zehrt und laugt aus. Was engagierte Rektoren heute leisten
müssen, ist alles andere als selbstverständlich. Ohne besondere
Entscheidungskompetenzen müssen die Rektoren nebst einem stets steigenden
administrativen Aufwand immer häufiger die Fehler von Kolleginnen
und Kollegen oder von Entscheidungsträgern ausbügeln. Obwohl
die Rektoren vielfach als Ansprechstelle von Eltern genutzt werden, verfügen
sie über keine weitreichenden Entscheidungsbefugnisse. Obwohl sie
mit viel Sachverstand mitten im pädagogischen Alltag stehen,gilt
ihr Wort erst, wenn es durch das Inspektorat oder die Laienschulpflege
abgesichert wurde. Die nervenaufreibenden Kommunikationsaufgaben kosten
viel Zeit und Kraft. |
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Weil
die Rektorate über keinerlei eigenständige Kompetenzen verfügen
und Führungsaufgaben schlecht erfüllen können, bleiben immer
mehr Aufgaben an der Schulpflege hängen. Der Schulpflege obliegt nicht
nur die strategische, sondern auch die operative Führung. Was die
Milizschulpfleger und -schulpflegerinnen, oft neben ihrer beruflichen Arbeit,
leiten müssen, verdient hohe Anerkennung. Wie Untersuchungen und Erfahrungen
in anderen Kantonen zeigen, fehlt diesem Gremium aber eine geeignete Ausbildung,
um die oft komplexen (oft auch juristischen) Fragen im Schulaltag mit der
notwendigen Sachkompetenz zu lösen. Die Schulpflegen müssen sich
auf einen erfahrenen Mitarbeiterstab (eben die Rektorate und Lehrpersonen)
abstützen können. Von einer profesionellen Schulleitung verspricht
sich der Gesetzgeber, eine wesentliche Entlastung der Laienbehörde. |
Schulführung:
Von Schulort zu Schulort verschieden
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Aargauer
Schulen werden verpflichtet, eine Schulleitung einzuführen. Keiner
Schule, egal welcher Grösse, ist aber gedient, wenn die Schulpflege
entlastet und gleichzeitig die neue Schulleitung überlastet wird.
Je nach Grösse einer Schule werden verschiedenartige Modelle ausgearbeitet.
Zum entscheidenden Schwachpunkt der ganzen Schulreform wird sich wohl die
Tatsache entwickeln, dass die Belastung und die Rechte der der Lehrerinnen
und Lehrer auf kantonaler Ebene nie ernsthaft zur Diskussion standen.
Es wird künftig also Schulorte geben, welche zu ihrem Personal mehr
Sorge tragen werden als andere. Eine Schule darf aber nicht den "Marktgesetzen"
unterworfen werden. |
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Links
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Externe
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Vereinigung
der
Schweizerischen Schulleiter |
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