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Schulreformen
im Kanton Aargau
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Schulleitung:
Positionspapier des ALV |
Pädagogisch
geführte Schulen |
In
vielen Gemeinden des Kantons werden in den nächsten Jahren Schulleitungen
eingesetzt werden. Soeben ist der Bericht "Führung der Schule vor
Ort" erschienen. Der Kanton stellt für Schulleitungen den Betrag zur
Verfügung, mit dem die bisherigen Rektorate finanziert worden sind,
d.h. die Gemeinden haben die Hauptlast zu tragen.
Schulpflegen
und Rektorate sind an Grenzen gestossen, da der Arbeitsaufwand das erträgliche
Mass überschritten hat. Mit der Einsetzung von Schulleitungen erhoffen
sich Schulpflegen und Rektorate eine Entlastung.
Schule
als pädagogische Einheit |
In
der Schule als pädagogischer Einheit tragen Lehrpersonen Mitverantwortung.
Sie arbeiten zusammen und setzen sich auch mit ihrem gesellschaftlichen
Umfeld (Eltern, öffentlichkeit, Berufswelt) auseinander. Die Schulleitung
arbeitet eng mit den Lehrkräften und der Schulpflege zusammen. Sie
übt eine Scharnierfunktion aus zwischen Schule, Behörden und
öffentlichkeit. Sie initiiert und leitet die Entwicklung einer Schulhauskultur,
zu deren Qualität alle Beteiligten beitragen.
Die
Schulleitung führt die Schule operativ, im Gegensatz zur Schulpflege,
welche die Schule strategisch führt und für die entsprechenden
politischen Rahmenbedingungen sorgt, damit sich die Schule den Erfordernissen
entsprechend weiter entwickeln kann. Die Schulleitung ist verantwortlich
für die Qualitätssicherung und die Qualitätsentwicklung
an ihrer Schule (Teamentwicklung, Zusammenarbeitsformen, Unterrichtsqualität,
Schulhauskultur, ressourcenorientierte Weiterbildung im Team, Schulentwicklungsprojekte
u.a.). Dazu muss sie mit den entsprechenden Kompetenzen und Befugnissen
ausgestattet werden. Ein Funktionendiagramm soll Leerläufe und Doppelspurigkeiten
vermeiden helfen und Transparenz schaffen über die verschiedenen Tätigkeiten
und Funktionen. Schulleiterinnen und Schulleiter lassen sich den Erfordernissen
der einzelnen Schulen entsprechend ausbilden und nachqualifizieren.
Führungsaufgaben
im schulische Alltag |
Die
Schulleitung führt die Schule pädagogisch, personell, organisatorisch
und administrativ. Sie übernimmt neben der Schulverwaltung auch Führungsaufgaben
im schulischen Alltag. Behörde und Kollegium entwickeln gemeinsam
Führungsaufträge.
Die
Aufgaben der Schulleitung lassen sich in folgende drei Bereiche unterteilen:
1.
Gestaltung und Entwicklung der Schule als Ganzes
2.
Personalführung
3.
Organisation und Administration
1.
Gestaltung und Entwicklung der Schule als Ganzes
-
Leitung und Qualitätsentwicklung der Schule als Ganzes und Sicherung
der Unterrichtsqualität
(Veranlassen
einer regelmässigen Evaluation der Arbeit der ganzen Schule,
Umsetzen
der daraus resultierenden Konsequenzen, Weiterentwicklung der Schule)
-
Erstellen eines Schulprofils gemäss dem schulhauseigenen Leitbild
/ den Leitideen
-
Planung von Schul- und Jahresprogramm
-
Moderieren von Entscheidungsprozessen im Kollegium und Controlling der
Umsetzung
-
Anregung von Innovationen und Unterstützung von Initiativen aus dem
Kollegium
-
Vereinbarung und Durchsetzung von Regeln der Schul- und Unterrichtsorganisation
-
Förderung der Kooperation zwischen Lehrpersonen, Schulleitung und
Schulpflege
-
Förderung der öffentlichkeitsarbeit |
2.
Personelle Führung
-
Qualitätsentwicklung und -sicherung im personellen Bereich (z.B. Mitarbeiter/innengespräche,
Teamentwicklung, Weiterbildung individuell und im Kollegium)
-
Förderung von Aktivitäten zur Qualitätsentwicklung und -sicherung
(z.B. Tandems, gegenseitige Unterrichtsbesuche, Intervisionsgruppen)
-
Mitarbeiter/innengespräche - Mitwirkung bei der Auswahl von Lehrpersonen
-
Führung und Leitung des Schulsekretariats
-
Kommunikation zwischen Lehrpersonen
-
Eltern, Lehrpersonen ?Schulpflege, Lehrpersonen
-
Schüler/innen usw.
-
Vermittlung und Moderation bei Konflikten |
3.
Organisation und Administration
-
Planung des Schuljahres
-
Durchsetzung von gesetzlichen und schulinternen Regelungen
-
Führung der organisatorischen und administrativen Dienste und Aufgaben
-
Verantwortung für die Ressourcenzuteilung im Rahmen des Budgets
-
Gestaltung der Informationsflüsse innerhalb und ausserhalb der Schule
-
Zusammenarbeit mit Behörden / öffentlichkeit |
Die
Anforderungen an Schulleitungen erfordern eine gute Ausbildung, damit den
hohen Ansprüchen der heutigen Schule entsprochen werden kann. Schulleiterinnen
und Schulleiter sollen insbesondere für folgende Tätigkeiten
befähigt sein: - Pädagogische Führung einer Schule - Personalführung
- Förderung der Kommunikation - Teamführung - Moderation - Organisation
- Motivation - Personalbeurteilung - Budgetierung - Führung der Administration
Schulleiter/innen sollen über eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit
und Durchsetzungsvermögen verfügen.
Für
die Ausbildung von Schulleiterinnen und Schulleitern müssen vom Kanton
die nötigen Voraussetzungen geschaffen werden, d.h. es müssen
in Kompetenzzentren Ausbildungen angeboten werden, die auch über die
Kantonsgrenzen hinaus anerkannt werden.
Rahmenbedingungen
und Kompetenzen |
Damit
eine Schulleitung ihre Aufgaben erfüllen kann, braucht es passende
Rahmenbedingungen: - Schulleitungen sollen im ganzen Kanton entsprechend
ihrer Aufgabe gerecht entlöhnt sein. Die Kosten werden von Kanton
und Gemeinden gemeinsam getragen. Die Schulleitungen aller Stufen der Volksschule
sind nach dem gleichen Ansatz zu entschädigen. - Schulleiter/innen
haben eine anspruchsvolle Führungsaufgabe. Um diese professionell
ausführen zu können, ist eine regelmässige Supervision während
der Arbeitszeit vorzusehen. - Für die Aufgabe sind Gefässe für
die Weiterbildung während der Arbeitszeit vorzusehen. - Die Schulleitungen
sind mit den zur Erfüllung ihrer Aufgabe notwendigen Kompetenzen auszustatten.
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Externe
Links |
Lehrerinnen
und Lehrer Verband Schweiz
Qualitäsevaluation
und Schulaufsicht
Voraussetzungen
(PDF-Datei) |
Aargauischer
Lehrerinnen
und
Lehrer Verband
ALV |
Vereinigung
der
Schweizerischen Schulleiter |
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