Der Leitsatz 8 im Leitbild Schule Aargau spricht von gestärkter Schulleitung im administrativen Bereich und Kompetenzerweiterung der Verantwortlichen vor Ort (Schulpflege, Gemeinderat). Die Entwicklungen (kantonal, interkantonal und über die Landesgrenze hinaus) zielen jedoch auf eine erweiterte Funktion der Schulleitung ab. Die Schulleitung führt die Schule vor Ort in den Bereichen Gestaltung/Entwicklung der Schule, Personal, Organisation und Administration. Daher muss der Leitsatz 8 in diesem Sinne neu definiert werden. Die Ziele und Inhalte der bereits bestehenden Fortbildungsangeboten für Rektorinnen und Rektoren im Kanton Aargau und der Ausbildungen für Schulleiterinnen und Schulleiter in anderen Kantone gehen in Richtung eines ganzheitlichen Führungsverständnisses. Damit die lokale Schulentwicklung im Sinne der selbstverantwortlichen Gestaltung vor Ort zielorientiert und nachhaltig erfolgt, muss die Schule professionell und permanent geleitet sein. Der Schulpflege kommt mit der generellen Führung der Schule vor Ort eine zentrale Funktion und eine hohe politische Verantwortung zu. Sie bildet die Verbindungsstelle zwischen Schule und Gemeinde (auch Eltern). Die Funktion der Vermittlungsinstanz muss auch zukünftig erhalten bleiben. Im GAL wird der Schulpflege die Arbeitgeberfunktion zugewiesen. Dadurch besteht die Gefahr einer noch grösseren überlastung. Mit der Schaffung einer Schulleitung kann sie sich von der alltäglichen Schulführung (operative Aufgaben: Führung im Alltag) entlasten und vermehrt auf die Kernaufgaben (normative und strategische Aufgaben: Trotz der Entlastung durch eine Schulleitung sind zusätzliche Angebote für die Weiterbildung der Schulpflegerinnen und Schulpfleger zwingend nötig. Sie fordern zudem zeitliche Ressourcen und eine angemessene Entschädigung für ihre Arbeit (z.B. im Vergleich zum Gemeinderat).'4 Die Schulpflege hat im Kanton Aargau - im Gegensatz zu anderen Kantonen - keine Finanzhoheit über das Schulbudget. Soll sie jedoch in der Führung der Schule vor Ort gestärkt werden, muss sie erweiterte finanzielle Kompetenzen erhalten. Der Grundsatz einer wirkungsorientierten Verwaltung WOV beinhaltet, dass der lokalen Schule zur Bewirtschaftung ein Globalbudget im Rahmen des Gemeindebudgets zugewiesen wird. Schulleiterinnen und Schulleiter sind Berufsleute und Fachpersonen für die Führung einer Schule. Sie leiten die Schule entsprechend den kantonalen und lokalen Vorgaben im Auftrag der Schulbehörde. Damit die Schulleitung ihre Führungsaufgaben erfüllen kann, ist sie auf entsprechende Anstellungs- und Rahmenbedingungen (Arbeitszeit, Besoldung, Auftrag, Infrastruktur u.a.), unterstützende Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie Beratungsangebote (Coaching) angewiesen. Die Sektion Fortbildung bietet seit zwei Jahren Weiterbildung für Rektorinnen und Rektoren an. In Zusammenarbeit mit dem Kanton Bern sind die Angebote entwickelt worden. Für die Zertifizierung der Aargauer Rektorinnen und Rektoren wurde mit dem Kanton Bern eine Vereinbarung getroffen. Dem Umstand, dass die Entwicklung zur geleiteten Schule ein Kulturwandel bedeutet und dass Schulen eine spezielle Organisationskultur aufweisen, ist in den lokalen Schulleitungskonzepten Rechnung zu tragen. Die Schulleitung führt professionelle gleichgestellte Berufspersonen. Daher basiert "Schule führen" auf einem kooperativen Führungsverständnis und bedingt diskursive Entscheidungsprozesse. Um die Akzeptanz und Verankerung der Schulleitung innerhalb der Schule zu erreichen ist das Kollegium in die Entwicklungsprozesse zur geleiteten Schule angemessen einzubeziehen. Der Berufsauftrag der Lehrpersonen wird in einem Folgeerlass zum GAL geregelt. Die Ausarbeitung ist bereits angelaufen. Neben Unterrichten/Unterrichtsvorbereitung und individueller Weiterbildung soll im Berufsauftrag explizit die Mitgestaltung der Schule, die Mitarbeit im Kollegium sowie die Weiterbildung im Kollegium enthalten sein. Damit wird postuliert, dass die Gestaltung und die Qualitätsentwicklung, der Schule in die lokale Verantwortung übergehen sollen. Bedingung dafür ist eine kompetente Schulleitung, die - im Gegensatz zum heutigen Rektorat - nicht nur administrative und organisatorische Aufgaben erfüllt. Im Besoldungsdekret für die Lehrpersonen (Folgeerlass zum GAL, Inkraftsetzung, frühestens auf Schuljahr 2002/03) soll die Funktion der Schulleitung aufgenommenund deren Besoldung geregelt werden. Bis dahin trägt der Kanton wie bis anhin die Kosten gemäss der geltenden Regelung zur Rektoratsentlastung. Gemeinden die schon heute eine Schulleitung einrichten wollen, tragen die Mehrkosten selbst. Insbesondere die Infrastruktur für die Schulleitung (Räume, technische Mittel u.a.) so-, wie das Sekretariat ist Sache der Gemeinde. Grundsätzlich muss die Mitwirkung für alle Eltern (unabhängig von ihrem Bildungshintergrund) gleich geregelt sein und allen in gleicher Weise offen stehen. Damit die Schule den Eltern dies gewähren kann, muss sie als Institution ihr eigenes Selbstverständnis (Schulprofil) entwickeln. Dieses basiert auf dem schulischen Auftrag und muss im Zusammenhang mit den lokalen Bedingungen definiert werden. Gemeinsam mit der Schulpflege sorgt die Schulleitung dafür, dass die Eltern in lokalen Schulfragen angemessen miteinbezogen werden. Eltern (oftmals aus Elternvereinigungen) wollen vermehrt bei der Gestaltung der Schule mitwirken können. |