Leitbild
Schule Aargau
Der
Leitsatz 8 im Leitbild Schule Aargau spricht von gestärkter Schulleitung
im administrativen Bereich und Kompetenzerweiterung der Verantwortlichen
vor Ort (Schulpflege, Gemeinderat). Die Entwicklungen (kantonal, interkantonal
und über die Landesgrenze hinaus) zielen jedoch auf eine erweiterte
Funktion der Schulleitung ab. Die Schulleitung führt die Schule vor
Ort in den Bereichen Gestaltung/Entwicklung der Schule, Personal, Organisation
und Administration. Daher muss der Leitsatz 8 in diesem Sinne neu definiert
werden. Die Ziele und Inhalte der bereits bestehenden Fortbildungsangeboten
für Rektorinnen und Rektoren im Kanton Aargau und der Ausbildungen
für Schulleiterinnen und Schulleiter in anderen Kantone gehen in Richtung
eines ganzheitlichen Führungsverständnisses.
Lokale
Schulführung
Damit
die lokale Schulentwicklung im Sinne der selbstverantwortlichen Gestaltung
vor Ort zielorientiert und nachhaltig erfolgt, muss die Schule professionell
und permanent geleitet sein. Der Schulpflege kommt mit der generellen Führung
der Schule vor Ort eine zentrale Funktion und eine hohe politische Verantwortung
zu. Sie bildet die Verbindungsstelle zwischen Schule und Gemeinde (auch
Eltern). Die Funktion der Vermittlungsinstanz muss auch zukünftig
erhalten bleiben. Im GAL wird der Schulpflege die Arbeitgeberfunktion zugewiesen.
Dadurch besteht die Gefahr einer noch grösseren überlastung.
Mit der Schaffung einer Schulleitung kann sie sich von der alltäglichen
Schulführung (operative Aufgaben: Führung im Alltag) entlasten
und vermehrt auf die Kernaufgaben (normative und strategische Aufgaben:
Schulpflege
Trotz
der Entlastung durch eine Schulleitung sind zusätzliche Angebote für
die Weiterbildung der Schulpflegerinnen und Schulpfleger zwingend nötig.
Sie fordern zudem zeitliche Ressourcen und eine angemessene Entschädigung
für ihre Arbeit (z.B. im Vergleich zum Gemeinderat).'4
Die
Schulpflege hat im Kanton Aargau - im Gegensatz zu anderen Kantonen - keine
Finanzhoheit über das Schulbudget. Soll sie jedoch in der Führung
der Schule vor Ort gestärkt werden, muss sie erweiterte finanzielle
Kompetenzen erhalten. Der Grundsatz einer wirkungsorientierten Verwaltung
WOV beinhaltet, dass der lokalen Schule zur Bewirtschaftung ein Globalbudget
im Rahmen des Gemeindebudgets zugewiesen wird.
Schulleitung
Schulleiterinnen
und Schulleiter sind Berufsleute und Fachpersonen für die Führung
einer Schule. Sie leiten die Schule entsprechend den kantonalen und lokalen
Vorgaben im Auftrag der Schulbehörde. Damit die Schulleitung ihre
Führungsaufgaben erfüllen kann, ist sie auf entsprechende Anstellungs-
und Rahmenbedingungen (Arbeitszeit, Besoldung, Auftrag, Infrastruktur u.a.),
unterstützende Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie Beratungsangebote
(Coaching) angewiesen.
Die
Sektion Fortbildung bietet seit zwei Jahren Weiterbildung für Rektorinnen
und Rektoren an. In Zusammenarbeit mit dem Kanton Bern sind die Angebote
entwickelt worden. Für die Zertifizierung der Aargauer Rektorinnen
und Rektoren wurde mit dem Kanton Bern eine Vereinbarung getroffen.
Lehrpersonen
Dem
Umstand, dass die Entwicklung zur geleiteten Schule ein Kulturwandel bedeutet
und dass Schulen eine spezielle Organisationskultur aufweisen, ist in den
lokalen Schulleitungskonzepten Rechnung zu tragen. Die Schulleitung führt
professionelle gleichgestellte Berufspersonen. Daher basiert "Schule führen"
auf einem kooperativen Führungsverständnis und bedingt diskursive
Entscheidungsprozesse. Um die Akzeptanz und Verankerung der Schulleitung
innerhalb der Schule zu erreichen ist das Kollegium in die Entwicklungsprozesse
zur geleiteten Schule angemessen einzubeziehen.
Der
Berufsauftrag der Lehrpersonen wird in einem Folgeerlass zum GAL geregelt.
Die Ausarbeitung ist bereits angelaufen. Neben Unterrichten/Unterrichtsvorbereitung
und individueller Weiterbildung soll im Berufsauftrag explizit die Mitgestaltung
der Schule, die Mitarbeit im Kollegium sowie die Weiterbildung im Kollegium
enthalten sein. Damit wird postuliert, dass die Gestaltung und die Qualitätsentwicklung,
der Schule in die lokale Verantwortung übergehen sollen. Bedingung
dafür ist eine kompetente Schulleitung, die - im Gegensatz zum heutigen
Rektorat - nicht nur administrative und organisatorische Aufgaben erfüllt.
Im Besoldungsdekret für die Lehrpersonen (Folgeerlass zum GAL, Inkraftsetzung,
frühestens auf Schuljahr 2002/03) soll die Funktion der Schulleitung
aufgenommenund deren Besoldung geregelt werden. Bis dahin trägt der
Kanton wie bis anhin die Kosten gemäss der geltenden Regelung zur
Rektoratsentlastung. Gemeinden die schon heute eine Schulleitung einrichten
wollen, tragen die Mehrkosten selbst. Insbesondere die Infrastruktur für
die Schulleitung (Räume, technische Mittel u.a.) so-, wie das Sekretariat
ist Sache der Gemeinde.
Mitwirkung
der Eltern
Grundsätzlich
muss die Mitwirkung für alle Eltern (unabhängig von ihrem Bildungshintergrund)
gleich geregelt sein und allen in gleicher Weise offen stehen. Damit die
Schule den Eltern dies gewähren kann, muss sie als Institution ihr
eigenes Selbstverständnis (Schulprofil) entwickeln. Dieses basiert
auf dem schulischen Auftrag und muss im Zusammenhang mit den lokalen Bedingungen
definiert werden. Gemeinsam mit der Schulpflege sorgt die Schulleitung
dafür, dass die Eltern in lokalen Schulfragen angemessen miteinbezogen
werden. Eltern (oftmals aus Elternvereinigungen) wollen vermehrt bei der
Gestaltung der Schule mitwirken können.
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