Die Aids-Hilfe Schweiz fordert die "Nicht-Diskriminierung" von HIV-positiven ArbeitnehmerInnen. Arbeitgeberverband hat die Situation erkannt.
"In der Schweiz arbeiten rund 15 000 HIV-positive Menschen; eine Ansteckung ist nicht zu befürchten. Aus Arbeitgebersicht gibt es daher keinen Grund, betroffene Menschen bei der Einstellung und Beschäftigung zu diskriminieren. Dadurch bleiben die Betroffenen im Erwerbsleben integriert, und die Sozialversicherungen beziehungsweise die Gesellschaft werden nicht mit vermeidbaren Kosten belastet."> Auch Tamara Gerber, Mitglied der Geschäftsleitung von Starbucks Schweiz, wendet sich gegen die Diskriminierung von HIV-positiven Menschen: "Starbucks
pflegt eine Firmenkultur, in welcher die Behandlung der Mitarbeiter mit
Würde und Respekt zentral ist. Wir anerkennen die Vielfalt als grundlegenden
Bestandteil unserer Arbeitsweise. Wichtig ist es, sich mit Freude und Leidenschaft
in die tägliche Arbeit einzubringen und unseren Gästen ein erfreuliches
Erlebnis zu bieten. Beides hängt von der grundsätzlichen Einstellung
des Mitarbeiters ab, und nicht davon, ob jemand HIV-positiv oder negativ
ist."
Der grösste Teil der Anfragen von Menschen mit HIV/Aids an die Rechtsberatung der Aids-Hilfe Schweiz betrifft Schwierigkeiten am Arbeitsplatz. Dazu gehören Probleme mit der Pensionskasse und der Krankentaggeldversicherung, Datenschutzverletzungen, Mobbing durch Vorgesetzte oder KollegInnen oder sogar missbräuchliche Kündigungen. Dies zeigen auch die Zahlen: Waren es im Jahre 2000 noch 9% der Anfragen, welche sich mit Arbeitsrecht befassten, waren es in den Jahren 2006 und 2007 rund 40%. Das bedeutet eine Beratungsanfrage täglich. Diese Fakten machen deutlich, dass im Vergleich zu früher heute viele HIV-positive Männer und Frauen wieder ins Arbeitsleben integriert sind. Gleichzeitig stossen sie aber am Arbeitsplatz auf viele Probleme, wegen deren sie eine Beratung aufsuchen. Dies
zeigen auch die Zahlen: Waren es im Jahre 2000 noch 9% der Anfragen, welche sich mit Arbeitsrecht befassten, waren es in den Jahren 2006 und 2007 rund 40%. Das bedeutet eine Beratungsanfrage täglich. Diese Fakten machen deutlich, dass im Vergleich zu früher heute viele HIV-positive Männer und Frauen wieder ins Arbeitsleben integriert sind. Gleichzeitig stossen sie aber am Arbeitsplatz auf viele Probleme, wegen deren sie eine Beratung aufsuchen. Befragung
des Projekts P+IPS bestätigt die Aids-Hilfe Schweiz Das Projekt P+IPS (Positive Integration Project Switzerland) des Kantonsspitals und der Fachstelle für Aids- und Sexualfragen St. Gallen, führte von Mai bis Oktober 2007 eine Befragung von 60 Personalfachleuten in KMU's und Grossunternehmen durch. Bei den Ergebnissen war vor allem der Widerspruch zwischen den Feststellungen, "dass HIV nicht mehr generell als Krankheit angesehen wird, die zwangsläufig zu Invalidität führt " und "dass Menschen mit HIV immer noch als ein Gesundheitsrisiko (Ansteckung!) für ihre KollegInnen am Arbeitsplatz angesehen werden" festzustellen.
Der grösste Teil der Anfragen von Menschen mit HIV/Aids an die Rechtsberatung der Aids-Hilfe Schweiz betrifft Schwierigkeiten am Arbeitsplatz. Dazu gehören Probleme mit der Pensionskasse und der Krankentaggeldversicherung, Datenschutzverletzungen, Mobbing durch Vorgesetzte oder KollegInnen oder sogar missbräuchliche Kündigungen. Dies zeigen auch die Zahlen: Waren es im Jahre 2000 noch 9% der Anfragen, welche sich mit Arbeitsrecht befassten, waren es in den Jahren 2006 und 2007 rund 40%. Das bedeutet eine Beratungsanfrage täglich. Diese Fakten machen deutlich, dass im Vergleich zu früher heute viele HIV-positive Männer und Frauen wieder ins Arbeitsleben integriert sind. Gleichzeitig stossen sie aber am Arbeitsplatz auf viele Probleme, wegen deren sie eine Beratung aufsuchen.
Wozu soll ein Reglement zu HIV/Aids am Arbeitsplatz gut sein? Ein Reglement zu HIV/Aids am Arbeitsplatz verhindert, dass Sie unwissentlich und/oder unwillentlich gesetzeswidrig handeln. Ein Arbeitsklima ohne Diskriminierungen ist für alle Mitarbeitenden von Nutzen, es wirkt motivierend und produktionsfördernd. Mit einem Reglement zu HIV/Aids am Arbeitsplatz können Sie Ihr soziales Engagement gegen innen und aussen sichtbar unter Beweis stellen und signalisieren, dass Sie ein fortschrittlicher und offener Arbeitgeber mit sozialer Kompetenz sind. Dieses Engagement bringt Ihnen bei der Berichterstattung nach GRI (Global Reporting Initiative www.globalreporting.org) zusätzliche Punkte ein. Mit Ihren Bestrebungen zum Abbau von Stigmatisierung und Vorurteilen gegenüber Menschen mit HIV/Aids leisten Sie einen wichtigen volkswirtschaftlichen Beitrag und helfen mit bei der Umsetzung der 5. IV-Revision, die unter anderem Massnahmen zur Erhaltung und zur Verbesserung der Erwerbsfähigkeit vorsieht. Mit
wenigen Anpassungen können Sie das vorgeschlagene Reglement so verändern,
dass es sich auf HIV/Aids und weitere chronische Krankheiten bezieht. Sollten
Sie sich dazu entscheiden, ein allgemeines Reglement zu erstellen und darin
eine Richtlinie zu HIV/Aids zu integrieren, ist Ihnen die Aids-Hilfe Schweiz
dabei gerne behilflich.
Der Stellenwert, den die berufliche Integration und damit die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben für die Zufriedenheit und Gesundheit jedes Menschen haben, ist allgemein bekannt. Die Gefährdung der beruflichen Integration aufgrund von Stigmatisierung und Diskriminierung führt dazu, dass berufliches Können ungenutzt bleibt. Gleichzeitig werden die Sozialversicherungen durch die oft unnötige finanzielle Abhängigkeit der Betroffenen belastet. Diskriminierung kommt die Volkswirtschaft teuer zu stehen und zahlt sich nicht aus. Die Aids-Hilfe Schweiz fordert deshalb die ArbeitgeberInnen auf, HIV-positive Menschen aktiv in den Arbeitsprozess zu integrieren und jegliche Stigmatisierung oder Diskriminierung zu vermeiden. Die Aids-Hilfe Schweiz ist gerne dabei behilflich, die nötigen Richtlinien und Massnahmen - zusammen mit den Arbeitgebern - zu erarbeiten und umzusetzen.
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