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Thema: Gesellschaft, Gesundheit & Soziales
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"Gute Nachricht" für PatientInnen mit antiretroviraler Therapie

30. Januar 2008, Eidgenössische Kommission für Aids-Fragen (EKAF)

Ärztinnen und Ärzte erhalten "good news" für ihre PatientInnen mit antiretroviraler Therapie - für Bevölkerung und Zielgruppen ändert sich nichts an der HIV-Prävention!

Die Eidgenössische Kommission für Aidsfragen (EKAF) hält fest: Eine HIV-infizierte Person unter funktionierender antiretroviraler Therapie gibt das HI-Virus über Sexualkontakte nicht weiter. Dies ist eine gute Nachricht für Paare, bei denen ein Partner HIV-positiv und seit über 6 Monaten unter funktionierender Behandlung ist und keine andere sexuell übertragbare Krankheit hat. Für alle anderen gilt nach wie vor: Eindringen immer mit Gummi, kein Sperma oder Blut in den Mund.

Damit das Virus tatsächlich sexuell nicht weitergegeben wird, müssen drei Bedingungen erfüllt sein:

1. Seit mindestens 6 Monaten muss die Therapie die Viren im Blut so gut unterdrückt haben, dass sie nicht mehr nachgewiesen werden können.
2. Die antiretrovirale Therapie muss durch den Patienten konsequent eingehalten und durch den Arzt regelmässig kontrolliert werden.
3. Der Patient darf nicht von einer anderen sexuell übertragbaren Krankheit betroffen sein.

Unter diesen Bedingungen kann ein Paar, in dem der eine Partner HIV-infiziert und der andere HIV-negativ ist ("serodifferentes" Paar), sich entscheiden, ob es auf weitere Schutzmassnahmen beim Sex verzichtet. Dies ist eine gute und relevante Nachricht für wenige Tausend Betroffene in der Schweiz, die in einer festen und serodifferenten Partnerschaft leben.

Bedeutung für die Bevölkerung

Auf alle anderen Menschen hat diese neue Information keine Auswirkungen: Es bleibt gefährlich, der Aussage«ich bin HIV-negativ» oder «ich stehe unter funktionierender antiretroviraler Therapie» zu glauben und auf Schutz beim Sex zu verzichten.

Deshalb bietet bei Gelegenheitsbegegnungen und bei neuen Partnerschaften einzig die Einhaltung der Safer Sex Regeln Schutz (Eindringen immer mit Gummi, kein Sperma oder Blut in den Mund).

Wird aus der Begegnung eine feste Beziehung, kann nach drei Monaten konsequentem Schutz und gegenseitiger Treue ein Bilanztest gemacht werden. Danach kann, unter verbindlichen Abmachungen den Schutz bei Aussenbeziehungen betreffend, auf das Kondom innerhalb der festen Partnerschaft verzichtet werden.

Für die Testberatung und Abklärung, ob ein Test sinnvoll ist, gibt es weiterhin die elektronische Testberatung unter www.check-your-lovelife.ch.

Quelle: Eidgenössische Kommission für Aids-Fragen EKAF Januar 2008

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Kommentar zum Artikel der Eidgenössischen Kommission für Aids-Fragen in der SAEZ

Artikel in der Schweizerischen Ärztezeitung vom 30. Januar 2008

Die gute Nachricht der EKAF betrifft in der Schweiz wenige tausend Personen, welche ganz strenge Vorgaben erfüllen. Für alle andern gelten nach wie vor die Safer Sex Regel: Eindringen immer mit Gummi, kein Sperma oder Blut in den Mund.

1. Die EKAF informiert die Ärzteschaft der Schweiz über die neue Erkenntnis, dass eine HIV-infizierte Person, die keine andere sexuell übertragbare Krankheit hat, unter funktionierender antiretroviraler Therapie das HI-Virus über Sexualkontakte nicht weiter gibt. Sie empfiehlt den ärztinnen und Ärzten, in Behandlung stehende HIV-infizierte Personen darüber zu informieren und serodifferente Paare zu beraten.

2. Diese Information ist in der Schweiz für einige tausend Personen wichtig, die schon seit mehr als 6 Monaten eine wirksame antiretrovirale Therapie erhalten, in einer festen, serodifferenten (ein Partner HIV-positiv, ein Partner HIV-negativ) Partnerschaft leben und keine andere sexuell übertragbare Krankheit haben.

3. In der HIV-Prävention für die Allgemeinbevölkerung und die Zielgruppen ändert sich nichts. Bei Gelegenheitsbegegnungen und bei neuen Partnerschaften schützt einzig die Einhaltung der Safer Sex Regeln (Eindringen immer mit Gummi, kein Sperma oder Blut in den Mund) eigene Gesundheit.

Eidgenössische Kommission für Aids-Fragen (EKAF)

Quelle: Bundesamt für Gesundheit Schweiz BAG Januar 2008

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