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Armut
in der Schweiz |
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Armut Schweiz |
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Armut Schweiz |
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Integration
und Ausschluss
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Die
Sozialhilfe muss gestärkt werden
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Behördliche
Integrationsbemühungen können schnell in Ausgrenzung umschlagen.
Was in den Anfängen des Schweizer Sozialstaates der Fall war, könnte
sich heute wiederholen, wenn die Sozialpolitik nicht neu ausgerichtet und
die Sozialhilfe gestärkt wird. Erwerbslose Jugendliche sind besonders
von sozialem Ausschluss gefährdet. Zu diesem Ergebnis kommt das Nationale
Forschungsprogramm«Integration und Ausschluss» (NFP
51).
Das
vor dem Abschluss stehende Nationale Forschungsprogramm«Integration
und Ausschluss» (NFP 51) hat in den letzten
fünf Jahren die Prozesse der Integration und des Ausschlusses in der
Sozial-, Bildungs-, Gesundheits-, Beschäftigungs- und Migrationspolitik
untersucht, und zwar sowohl in der Gegenwart als auch in der Vergangenheit.
Diese Prozesse betreffen alle Mitglieder einer Gesellschaft. Ein besonderes
Augenmerk richteten die Forschenden des NFP 51 dabei
auf die Sozialhilfe, ein wichtiges Instrument des Sozialstaats. |
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In
Not geratene Menschen reintegrieren
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Die
unter kommunaler Hoheit stehende Sozialhilfe ist in der Regel das letzte
Glied in der Kette der Sozialversicherungen (Arbeitslosen-, Invaliden-,
Alters- und Hinterlassenenversicherung). Sie hat den Auftrag, in Not geratene
Menschen zu reintegrieren. Sie unterstützt diese auch ergänzend,
damit sie ihren Lebensunterhalt und den ihrer Familienangehörigen
finanziell (wieder) bestreiten können. Doch wie die Ergebnisse des
NFP 51 zeigen, kann Integration unversehens in Ausgrenzung umschlagen.
Was in den Anfängen des Sozialstaates der Fall war, könnte sich
zu Beginn des 21. Jahrhunderts wiederholen, wenn die Sozialpolitik nicht
neu ausgerichtet wird.
Die
Geschichte der Schweiz im 19. und in der ersten Hälfte des 20. Jahrhundert
zeigt, dass die staatliche Integrationspolitik hinsichtlich der Menschenwürde
wenig sensibilisiert war. Opfer dieser oft ausgrenzenden Integration waren
etwa Fahrende, alleinerziehende und unverheiratete Frauen sowie kinderreiche
Familien aus der Unterschicht. Die Zusammenarbeit verschiedener Institutionen,
die mit der Unterstützung der«Armen» und der Erziehung
«Verwahrloster» beschäftigt waren, führten dazu,
dass zahllose Leben zerstört wurden. Behörden nahmen Kindswegnahmen,
Sterilisationen, Verfolgungen und Einsperrungen vor.
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Sozialämter
in schwieriger Situation
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Die
Sozialhilfe steht gegenwärtig an einem Scheideweg. Zwar haben sowohl
der Sozialstaat als auch die Sozialhilfe seit dem Zweiten Weltkrieg langwierige
Lernprozesse durchgemacht; noch 1934 wurde den Fürsorgeabhängigen
des Kantons Schwyz das Stimmrecht entzogen. Heute wahrt die Sozialhilfe
als Teil einer menschenrechtskonformen staatlichen Sozialpolitik die Persönlichkeitsrechte
ihrer Klientinnen und Klienten. Doch die Herausforderungen des globalisierten
Arbeitsmarkts und die steigende Zahl von Bedürftigen (2006 waren das 245'000 Personen, 3,2 Prozent mehr als im Vorjahr, also 3,3 Prozent
der GesamtBevölkerung) bergen die Gefahr, dass die menschenrechtlichen
Standards verloren gehen.
Die
Ergebnisse des NFP 51 zeigen, dass die Sozialämter
mit einer schwierigen Situation konfrontiert sind. Sie müssen die
Leute möglichst schnell in den Arbeitsmarkt reintegrieren. Doch das
ist nicht ihre Kernkompetenz, und die zeitintensive Aufgabe übersteigt
ihre Kapazitäten. Oftmals werden die Klientinnen und Klienten in prekäre
Arbeitsverhältnisse gedrängt, die mit tiefen Einkommen, Unterbeschäftigung,
rechtlicher Unsicherheit und einem erhöhten Gesundheitsrisiko einhergehen.
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Gefährdete
Jugendliche
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Wer
vom Sozialamt lebt, ist stigmatisiert. Dass sich die Sozialämter oft
zu Kontroll- und Disziplinarmassnahmen gezwungen sehen, erhöht die
Stigmatisierung ihrer Klienten. Das hat fatale Auswirkungen: Sozialhilfeempfänger,
die heute in der öffentlichkeit ohnehin unter Missbrauchsverdacht
stehen, verinnerlichen die erfahrene Diskriminierung, was zu psychischen
Belastungen führen kann.
Eine
der grössten Gruppen, die heute Sozialhilfe bezieht, sind Jugendliche
und junge Erwachsene, die Mühe haben, eine Lehrstelle und
den erfolgreichen Einstieg in die Berufsbildung zu finden und keinen Berufsabschluss
besitzen. Im Jahr 2006 lebten 31'558
Personen, die zwischen 18 und 25 Jahre alt sind, von der Sozialhilfe (12,9
Prozent aller Bezügerinnen und Bezüger). Sie sind oft mit dem
Problem konfrontiert, dass der übergang in die Berufswelt zu abrupt
erfolgt und kaum Institutionen existieren, die diesen Schritt meistern
helfen. Wem dieser nicht gelingt, riskiert, ein Leben lang immer wieder
bei der Sozialhilfe anklopfen zu müssen.
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Empfehlungen
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Das NFP 51 empfiehlt, dass die Sozialhilfe vermehrt
die Bedürfnisse der Klientinnen und Klienten berücksichtigt.
Die Problemlage vieler Erwerbsloser ist heute in dem Masse komplexer geworden,
wie der Arbeitsmarkt nicht mehr das Modell des lebenslang am gleichen Arbeitsplatz
Vollbeschäftigen favorisiert. Zudem bietet er immer weniger Stellen
für unqualifizierte Arbeitskräfte.
Die
Sozialhilfe sollte vermehrt auf Freiwilligkeit und Partizipation setzen
sowie ein Vertrauensverhältnis mit den Erwerbslosen aufbauen.
Der
Reintegrationsprozess, der zusätzliche Qualifizierungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten
anbieten sollte, müsste verlängert werden.
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Nationales
Forschungsprogramm«Integration und Ausschluss» (NFP 51)
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Das
vor dem Abschluss stehende NFP 51 hat die Prozesse
der Integration und des Ausschlusses in der schweizerischen Sozial-, Bildungs-,
Gesundheits-, Beschäftigungs- und Migrationspolitik in Gegenwart und
Vergangenheit untersucht. Dabei standen das Handeln sowohl staatlicher
Institutionen als auch betroffener Menschen im Zentrum. Auf der Grundlage
der exemplarischen Forschungsergebnisse des NFP 51 können Politik
und Verwaltung die in der Schweiz wirksamen Integrations- und Ausschlussmechanismen
nun besser verstehen und die Folgen für die betroffenen Individuen
und Institutionen angemessen beurteilen. Das vom Bundesrat in Auftrag gegebene
NFP 51 nahm seine Tätigkeit 2003 auf. Den 37 sozial- und geisteswissenschaftlichen
Projekten standen insgesamt zwölf Millionen Franken zur Verfügung.
Der
alle Projekte zusammenfassende Schlussbericht des NFP
51 erscheint Ende 2008.
Was
heisst Integration und Ausschluss?
Integration
und Ausschluss sind ambivalente Prozesse, von denen nicht nur Migrantinnen
und Migranten, sondern alle Mitglieder einer Gesellschaft betroffen sind.
Integration ist nicht per se positiv. Erzwungene Integration kann sogar
die Ausgrenzung der Betroffenen zur Folge haben. Auch in modernen Gesellschaften
ist die Partizipation der Individuen in den verschiedenen gesellschaftlichen
Feldern oft nur teilweise realisiert. Wer in einer Gruppe integriert ist,
kann von einer anderen ausgeschlossen werden. Integrations- und Ausschlussprozesse
nehmen in der Interaktion zwischen Personen und Organisationen Gestalt
an und müssen immer wieder ausgehandelt werden. Dabei verfügen
die beteiligten Akteure über unterschiedlich verteilte Definitionsmacht.
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Quelle:
Schweizerischer Nationalfonds 2008 |
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