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Armut
in der Schweiz |
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Städteinitiative
Sozialpolitik: Sozialhilfe 2007 |
Kennzahlenvergleich
zur Sozialhilfe in Schweizer Städten |
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Von
Ernst Schedler, Leiter Soziale Dienste, Winterthur |
Zum
neunten Mal in Folge haben acht Städte - Zürich, Basel, Bern,
Winterthur, St. Gallen, Luzern, Schaffhausen und Uster - ihre Kennzahlen
zur Sozialhilfe miteinander verglichen. Dabei zeigt sich erstmals seit
ein paar Jahren wieder ein einheitliches Bild. Die Fallzahlen der Sozialhilfe
gingen in allen acht Städten zurück, im Durchschnitt um 6 Prozent
(Vorjahr -1 Prozent).
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Der
Rückgang ist allerdings nicht überall im selben Mass ausgefallen.
Die mittleren und kleineren Städte verzeichnen einen deutlicheren
Fallrückgang als die grösseren Städte. Er schwankt zwischen
1.1 Prozent in Winterthur und 15.2 Prozent in St. Gallen.
Die
Gründe für den unterschiedlichen Rückgang liegen wohl darin,
dass sich die Beschäftigungslage regional nicht gleich entwickelt. |
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Mit
diesem Fallrückgang konnte allerdings erst ein kleiner Teil des starken
Fallanstiegs zwischen den Jahren 2001 und 2005 kompensiert werden. Insofern
wird es spannend, die Entwicklung weiter zu beobachten, zumal sich die
Konjunktur ja etwas abschwächt.
Längere
Bezugsdauer |
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Der
Fallrückgang ist 2007 vor allem darauf zurück zu führen,
dass zum Teil wesentlich weniger neue Fälle in die Sozialhilfe aufgenommen
werden mussten. Dafür ist der Anteil der Langzeitbeziehenden weiter
angestiegen.(FOLIE) Dieser Trend wird noch zusätzlich dadurch verstärkt,
dass bei den Fallablösungen überproportional häufig Fälle
vertreten sind, die erst kurz auf Sozialhilfe angewiesen sind. In der Stadt
Winterthur zum Beispiel, werden über die Hälfte der Neuaufnahmen
innert rund einem halben Jahr wieder von der Sozialhilfe abgelöst.
Die langjährigen Fälle sind also diejenigen, welche zunehmend
Sorge bereiten. Im Durchschnitt aller Städte wurden 2007 bereits 40
Prozent aller Fälle länger als drei Jahre unterstützt -
im Jahr 2004 betrug dieser Anteil erst 25 Prozent. Die Gruppe der Langzeitbeziehenden
steigt in den letzten Jahren in allen Städten markant.
Die
Gründe dafür sind an verschiedenen Orten zu suchen. So bleibt
der Wiedereinstieg ins Berufsleben für Personen, die über eine
lange Zeit nicht im Arbeitsprozess waren, schwierig.
Ein
weiterer Faktor ist, dass der Zugang zu Sozialversicherungen wie der Invalidenversicherung
(IV) oder der Arbeitslosenversicherung (ALV) durch Gesetzesrevisionen erschwert
worden ist. Zudem hat das rasante Fallwachstum der letzten Jahre dazu geführt,
dass die Sozialen Dienste die vielen Fälle zum Teil einfach nur verwalten
konnten, ohne im Einzelfall, mit entsprechend hohem Zeitaufwand, auf individuelle
Lösungen hinarbeiten zu können.
Und
dort, wo neue Ressourcen bewilligt worden sind, sind diese - nicht zuletzt
aufgrund der öffentlichen Diskussion - vorab in die Bekämpfung
des Missbrauchs und weniger in eine Verbesserung der Beratungsqualität
geflossen. In der Stadt Winterthur sind wir daran, Gegensteuer zu geben
und die Fallführenden mit verschiedenen Massnahmen zu entlasten.
Höchste
Sozialhilfequoten bei Kindern und Jugendlichen |
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Vergleicht
man die Sozialhilfequoten der verschiedenen Altersgruppen, so zeigt sich,
dass Kinder und Jugendliche immer noch in allen Städten an der Spitze
sind. Vor allem allein Erziehende, aber auch Paare mit Kindern haben es
nach wie vor oft schwer, wirtschaftlich ein eigenständiges Leben führen
zu können. Die Rahmenbedingungen dafür haben sich trotz einiger
Bemühungen auf politischer Ebene nicht wesentlich verbessert.
Die
Quote der jungen Erwachsenen ist dagegen erfreulicherweise weiter gesunken.
Die gute Arbeitsmarktlage und die spezifischen Arbeitsintegrationsmassnahmen
der Städte für junge Erwachsene haben eine spürbare Reduktion
ermöglicht. Das bestätigt die Fachleute darin, für diese
Zielgruppe besondere Ressourcen einzusetzen, beispielsweise für spezialisierte
Fachstellen.
Arbeitsfähig
ohne Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung |
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Der
Fallrückgang bei der Sozialhilfe wäre wohl deutlicher ausgefallen,
wenn die Schwelle zum Anspruch auf Leistungen der ALV in den letzten Jahren
nicht erhöht worden wären. (FOLIE) In der Stadt Winterthur -
und das dürfte sich in andern Städten in etwa gleich zeigen -
hat sich die Anzahl der Personen, die neu auf Sozialhilfe angewiesen und
voll arbeitsfähig sind, aber dennoch keinen Anspruch auf Leistungen
der ALV haben, in den letzten fünf Jahren fast vervierfacht. Gerade
junge Erwachsene, aber auch ältere Arbeitnehmende schaffen es nicht
mehr, die nötige Anzahl Monate zu arbeiten, um eine Rahmenfrist zu
erwirken und damit Anspruch auf ALV-Leistungen zu erhalten. Aber auch bei
zeitgemässen Lebensformen wie gemeinsam wahrgenommen Familienpflichten,
die entsprechende Beschäftigungslücken zur Folge haben, können
zur Falle beim Anspruch auf Leistungen der ALV werden. Die Sozialhilfe
- vielerorts zur Hauptsache durch die Gemeinden finanziert - muss da in
die Lücke springen.
nach
oben
Anreize
gemäss SKOS-Richtlinien |
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Mit
den neuen SKOS-Richtlinien, die ab 2005 schrittweise eingeführt wurden,
finanziert die Sozialhilfe - neben dem Grundbedarf für den Lebensunterhalt,
der Miete und situationsbedingten Leistungen - auch anreizorientierte Zuschläge.
Erwachsene Personen erhalten bei Erbringung einer vereinbarten Gegenleistung
eine Zulage, die je nach Gegenleistungsart unterschiedlich hoch ausfällt.
Für kooperatives Verhalten wird in den meisten Städten (die Ostschweiz
macht die Ausnahme) eine minimale Integrationszulage zugesprochen - in
Bern auch bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen.
In
allen Städten wird bei aktiven Bemühungen zur Arbeitsintegration
eine Integrationszulage ausbezahlt. Bei Erwerbstätigkeit wird ein
Teil des Lohnes nicht angerechnet (Einkommensfreibetrag) und bleibt zur
persönlichen Verfügung. Bei der Ausrichtung der Zulagen sind
die Städte an die jeweiligen kantonalen Vorgaben gebunden, welche
auch den finanziellen Rahmen innerhalb der möglichen Bandbreite umfassen.
Entsprechend präsentiert sich auch die Vergleichsgrafik: Die drei
Zürcher Städte sowie Basel scheinen eine ähnliche Praxis
zu haben; bei den andern Städten variiert das Bild markant.
Gründe
für Beendigung des Sozialhilfebezugs |
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Insgesamt
konnten in allen Städten - ausser in Schaffhausen - gegenüber
dem Vorjahr mehr Personen wegen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (bzw.
Ausbau des Pensums) abgelöst werden. Dagegen wurden erneut weniger
Fälle durch Sozialversicherungsleistungen abgelöst. Die Gründe
dafür sind vielfältig und nicht allein beim erschwerten Zugang
zur IV zu suchen. Es müssen auch generell weniger Versicherungsleistungen
bevorschusst werden. Einerseits haben weniger Arbeitslose überhaupt
Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung, andererseits hat
insbesondere die IV langjährige Pendenzen aufgearbeitet, so dass die
Abklärungszeit reduziert werden konnte.
Entwicklung
der Kosten |
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Die
genauen Kosten zwischen den Städten sind schwierig zu vergleichen.
Die unterschiedlichen kantonalen Verrechnungssysteme und auch die verschiedenen
zusätzlichen Bedarfsleitungen oder Beiträge - wie z.B. im Kanton
Zürich die Kleinkinderbetreuungsbeiträge - wirken sich auf die
Höhe der zu leistenden Sozialhilfe aus. Aus diesem Grund macht eine
Darstellung in absoluten Zahlen keinen Sinn; die Entwicklung der Nettokosten
wird stattdessen mittels Indexdarstellung aufgezeigt.
Die
Entwicklung zeigt kein einheitliches Bild. Die Durchschnittskosten (Nettokosten
pro Fall) in den acht beteiligten Städten lagen bei 10 500 Franken
pro Jahr und damit rund fünf Prozent tiefer als im Vorjahr. Das hat
paradoxerweise damit zu tun, dass die Anzahl der langjährigen Unterstützungsfälle
- wie bereits ausgeführt - weiter angestiegen ist. Denn hier handelt
es sich oft um Fälle, die über ein Teileinkommen (z.B. Alimenten,
kleine Erwerbseinkommen, Renten) verfügen und somit nur ergänzende
Sozialhilfe erhalten, also weniger hohe, dafür lang dauernde Beiträge.
Das macht den Rückgang der Nettokosten plausibel.
Die
wachsende Gruppe von Langzeitbeziehenden erfordert von den Organen der
Sozialhilfe neue Strategien, die zum Teil noch zu entwickeln sind. Die
Arbeitsgruppe der Leitenden Angestellten der Städteinitiative Sozialpolitik
hat sich dieser Aufgabe bereits angenommen. - Die Verantwortlichen in den
Städten haben in den letzten Jahren bewiesen, dass sie in der Lage
sind, auf Entwicklungen mit neuen Massnahmen zu reagieren. Dies nicht als
Selbstzweck, sondern um ihren Beitrag zur Sozialen Sicherheit Tag für
Tag mit Engagement kompetent zu leisten.
Städteinitiative
Sozialpolitik: Sozialhilfe 2007 |
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Quelle:
Städteinitiative Sozialpolitik, Juli 2008 |
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Externe
Links |
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Bundesamt
für Statistik BfS
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Statistik-eDossier:
Eine Orientierungshilfe zum Thema |
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Statistik-eDossier |
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Das
vorliegende eDossier wurde vom Bundesamt für Statistik Schweiz verfasst
und zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt. |
Das
vorliegende eDossier enthält eine Zusammenstellung von statistischen
Daten und Analysen zu verschiedenen relevanten Aspekten des Alters. Es
soll dazu beitragen, sich vertieft über dieses Thema zu informieren.
Aktualisierte Versionen dieses eDossiers werden im Portal Statistik Schweiz: www.statistik.admin.ch für den download publiziert, und zwar auf der Themenhomepage Soziale
Sicherheit oder direkter Link: www.socialsecurity-stat.admin.ch). |
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