Im humanitären Bereich wird die verstärkte Beachtung des humanitären Völkerrechts in Krisengebieten sowie die verbesserte Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure bei humanitären Operationen ein besonderes Anliegen sein. Im Bereich der Sanktionen wird sich die Schweiz für eine Verbesserung der Sanktionenregime einsetzen, mit dem Ziel, die ZivilBevölkerung weitmöglichst zu verschonen. Im Bereich der Sicherheitspolitik sind das Verbot der Massenvernichtungswaffen sowie der Ausbau der zivilen Friedensförderung prioritäre Themen. Im Bereich der Entwicklungspolitik und humanitären Hilfe wird sich die Schweiz für eine konsequente und kohärente Umsetzung der Schlussfolgerungen der grossen Sonderkonferenzen dieses Jahres (über Entwicklungsfinanzierung, Kinder und Kinderrechte sowie nachhaltige Entwicklung) und für eine verbesserte Zusammenarbeit und Koordination zwischen UNO und Weltbank einsetzen. Die Schweiz wird ferner auf einen verstärkten Einbezug der Zivilgesellschaft und des Privatsektors in die Verfolgung der internationalen Entwicklungsziele hinwirken. Für den Bundesrat ist die Mitwirkung der Schweiz in den Kernorganen der UNO (wie Generalversammlung, Wirtschafts- und Sozialrat und dessen Kommissionen) somit Teil ihres friedens-, sicherheits- und entwicklungspolitischen sowie humanitären Engagements. Die Hauptthemen seiner UNO-Politik will der Bundesrat auch mit den Aussenpolitischen Kommissionen des Parlaments und der Zivilgesellschaft erörtern und sie noch vor der Generalversammlung der öffentlichkeit zugänglich machen. Weitere Schritte Zudem hat der Bundesrat die folgenden weiteren Schritte beschlossen: Nach der für Mitte Juni vorgesehenen Unterzeichnung des Beitrittsgesuchs durch den Bundespräsidenten wird dieses via UNO-Mission in New York an den UNO-Generalsekretär übermittelt. Die Aufnahme der Schweiz in die UNO findet voraussichtlich am 10. September 2002 in Gegenwart des Präsidenten der UNO-Generalversammlung, des UNO-Generalsekretärs sowie des schweizerischen Bundespräsidenten, des Vorstehers des EDA und zahlreicher Persönlichkeiten statt. Der Bundesrat wird die verfassungsmässig verankerte Neutralität in seinem Beitrittsgesuch bestätigen und anlässlich seiner ersten Erklärung in der UNO-Generalversammlung nochmals ausdrücklich betonen.
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