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UNO Vereinte Nationen |
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UNO
United Nations Organization - Vereinte Nationen
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Die
Schweiz & die UNO
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Der
Bundesrat definiert seine UNO-Politik und legt die Schwerpunkte für
die 57. UNO-Generalversammlung fest |
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Der
Bundesrat will in der UNO-Politik der Schweiz unter anderem in den Bereichen
Friedensförderung, Sicherheitspolitik und Entwicklungspolitik Schwerpunkte
setzen. Die Schweiz wird der UNO voraussichtlich am 10. September 2002,
zu Beginn der 57. regulären Session der UNO-Generalversammlung beitreten.
Ausgehend
vom bisher bewährten Engagement der Schweiz in den UNO-Unterorganisationen,
kann die Schweiz ihre aussenpolitischen Anliegen neu in den Kernorganen
der UNO einbringen und bei wichtigen politischen Weichenstellungen mitbestimmen
und mitgestalten. Der Bundesrat hat heute beschlossen, unter anderem bei
den folgenden Gebieten Schwerpunkte zu setzen: Im Bereich der Friedensförderung
sind derzeit drei Regionen oder Länder vorrangig: Der Balkan, der
Nahe Osten, wo die UNO in den nächsten Monaten eine wichtigere Rolle
spielen müsste, und Afghanistan, wo die UNO den Aufbau einer zivilen
und multiethnischen Regierung fördert. |
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Im
humanitären Bereich wird die verstärkte Beachtung des humanitären
Völkerrechts in Krisengebieten sowie die verbesserte Zusammenarbeit
der verschiedenen Akteure bei humanitären Operationen ein besonderes
Anliegen sein.
Im
Bereich der Sanktionen wird sich die Schweiz für eine Verbesserung
der Sanktionenregime einsetzen, mit dem Ziel, die ZivilBevölkerung
weitmöglichst zu verschonen.
Im
Bereich der Sicherheitspolitik sind das Verbot der Massenvernichtungswaffen
sowie der Ausbau der zivilen Friedensförderung prioritäre Themen.
Im
Bereich der Entwicklungspolitik und humanitären Hilfe wird sich
die Schweiz für eine konsequente und kohärente Umsetzung der
Schlussfolgerungen der grossen Sonderkonferenzen dieses Jahres (über
Entwicklungsfinanzierung, Kinder und Kinderrechte sowie nachhaltige Entwicklung)
und für eine verbesserte Zusammenarbeit und Koordination zwischen
UNO und Weltbank einsetzen.
Die
Schweiz wird ferner auf einen verstärkten Einbezug der Zivilgesellschaft
und des Privatsektors in die Verfolgung der internationalen Entwicklungsziele
hinwirken.
Für
den Bundesrat ist die Mitwirkung der Schweiz in den Kernorganen der
UNO (wie Generalversammlung, Wirtschafts- und Sozialrat und dessen
Kommissionen) somit Teil ihres friedens-, sicherheits- und entwicklungspolitischen
sowie humanitären Engagements. Die Hauptthemen seiner UNO-Politik
will der Bundesrat auch mit den Aussenpolitischen Kommissionen des Parlaments und der Zivilgesellschaft erörtern und sie noch vor der Generalversammlung
der öffentlichkeit zugänglich machen.
Weitere
Schritte
Zudem
hat der Bundesrat die folgenden weiteren Schritte beschlossen:
Nach
der für Mitte Juni vorgesehenen Unterzeichnung des Beitrittsgesuchs
durch den Bundespräsidenten wird dieses via UNO-Mission in New York
an den UNO-Generalsekretär übermittelt. Die Aufnahme der Schweiz
in die UNO findet voraussichtlich am 10. September 2002 in Gegenwart des
Präsidenten der UNO-Generalversammlung, des UNO-Generalsekretärs
sowie des schweizerischen Bundespräsidenten, des Vorstehers des EDA
und zahlreicher Persönlichkeiten statt.
Der
Bundesrat wird die verfassungsmässig verankerte Neutralität in
seinem Beitrittsgesuch bestätigen und anlässlich seiner ersten
Erklärung in der UNO-Generalversammlung nochmals ausdrücklich
betonen.
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