Nachdem
vor gut einem Monat ein zweiter Wolf in der Surselva bestätigt werden
konnte, liegt nun der sichere DNA-Nachweis eines Wolfes aus dem Val Müstair
vor. Anfangs November fielen einem Wildhüter verdächtige Spuren
in einem Seitental des Val Müstair auf. Der Wolf befindet sich gegenwärtig
noch im Tal. Bereits im vergangenen Winter weckten verschiedene Risse an
Wildtieren den Verdacht auf die Anwesenheit eines Wolfes im Tal. Bis jetzt
sind keine Verluste bei Haustieren gemeldet worden. Die an der Universität
in Lausanne durchgeführte DNA-Analyse bestätigt die Art, Canis
lupus oder eben Wolf. Sie kann aber vorläufig noch keine Angaben darüber
machen, ob es sich um ein männliches oder weibliches Tier handelt.
Quelle: Amt für Jagd und Fischerei Graubünden Kanton Graubünden 26. November 2008
November
2008
Eine Bestandesaufnahme zeigt: Zurzeit leben in der Schweiz acht Wölfe, kein einziger Braunbär und rund hundert Luchse. Die Anwesenheit der Grossraubtiere sorgt immer noch für Probleme. Darum müssen Herden konsequenter geschützt werden und alle Beteiligten besser zusammenarbeiten. Rund hundert Schafe haben Wölfe dieses Jahr gerissen, erneut vor allem im Wallis. "Immer mehr Schafhalter schützen ihre Herden und sind damit erfolgreich. Viele Tiere werden aber noch nicht gut genug gehütet", sagt Kurt Eichenberger, vom WWF Schweiz. Die Wölfin im Chablais konnte vierzig mangelhaft geschützte Schafe reissen. Der Kanton Wallis sieht sich in einem Dilemma: Der Bund anerkennt die Risse nicht für die Erteilung einer Abschussgenehmigung, da die Schutzmassnahmen ungenügend waren. Kurt Eichenberger ist gleicher Meinung: "Das Wallis würde sich beim Bund und einer starken Mehrheit der Bevölkerung diskreditieren, falls dort erneut ein Wolf abgeschossen würde." Gegenwärtig
besiedelt der Wolf nach und nach den Norden der Alpen. Letztes Jahr lag
der offizielle Bestand bei fünf Tieren, heute sind es offiziell acht.
Die betroffenen Kantone (GR, VD, BE, FR, UR, OW, TI) bereiten sich meist
aktiv auf die Rückkehr des Tieres vor. Konflikte gibt es allerdings
im Tessin, wo Kleinviehhalter im Verzascatal Widerstand leisten. Während
der Sömmerung waren rund hundert Schutzhunde im Einsatz, um die Herden
zu schützen und damit auch die Ängste vor dem Wolf abzubauen.
Quelle: WWF
25. November 2008
Oktober
2008 Mitte Oktober 2008 wurden im grossen Melchtal auf Gemeindegebiet von Sachseln von einem Wolf neun Schafe gerissen. Rissbilder und mittels Photofalle gemachte Aufnahmen bestätigten dies, ebenso die in Auftrag gegebene und Ende Oktober abgeschlossene DNA-Analyse. Mit grosser Sicherheit handelt es sich um einen Wolf italienischer Abstammung. Weitere Daten werden zur Zeit ausgewertet. Damit ist der Kanton Obwalden neues Wolfsgebiet. Wolfkonzept
Obwalden
Die Einwanderung des Wolfes veranlasst das Bau- und Raumentwicklungsdepartement Obwalden ein kantonales Wolfkonzept zu erarbeiten. Dieses soll sich im Wesentlichen auf das Wolfkonzept Schweiz vom 10. März 2008 stützen und rechtliche Aspekte über den Schutz, Grundlagen zum Herdenschutz, das Ablaufschema bei Wolfschäden, mögliche Schutzmassnahmen auf Obwaldner Schafalpen sowie die vorgesehene Information beinhalten. Mit dem Konzept soll eine Grundlage geschaffen werden, damit die verantwortlichen kantonalen Amtsstellen und Behörden sowie die Kleinviehhalter mit der Wolfpräsenz sachgerecht umgehen können. Das Wolfkonzept Obwalden entsteht in Zusammenarbeit mit dem Amt für Landwirtschaft und Umwelt, der Koordinierten Forschungsgruppe zur Erhaltung und zum Management der Raubtiere in der Schweiz (KORA) und des Bundes. Die Jagdverwaltung wird zudem von externen Beratern unterstützt, die bereits mit der Wolfpräsenz Erfahrung haben. Schutz
der Wölfe
Der Wolf ist international (Berner Konvention 1979) und seit 1988 national (über die Eidgenössische Gesetzgebung) geschützt. Gemäss dem vom Bund nach nationaler Jagdverordnung erstellten Konzept soll die Besiedlung des Wolfes nur auf natürlichem Weg erfolgen, das heisst, es werden keine Wölfe in der Schweiz ausgesetzt oder, wie beim Luchs, umgesiedelt. Abschusskriterien
für schadenstiftende Wölfe
Eine interkantonale Kommission, zusammengesetzt aus Vertretern des betroffenen Kantons, der Nachbarkantone und des Bundes, gibt eine Empfehlung für die Erteilung einer Abschussbewilligung. Demnach kann der Kanton für einzelne Wölfe, die erhebliche Schäden an Nutztieren anrichten, eine Abschussbewilligung erteilen. Schadenstiftend ist ein Wolf gemäss nationalem Konzept dann, wenn in einem Schadenperimeter mindestens 35 Nutztiere innerhalb von vier Monaten oder 25 Nutztiere innerhalb eines Monats gerissen werden. Es werden jedoch nur Risse gezählt, bei denen (nach früheren Schäden) zumutbare Schutzmassnahmen ergriffen wurden. Bevor ein Abschuss in Frage kommt, werden Schutzmassnahmen ergriffen, wozu das Wolfkonzept Grundlagen liefern soll. Schäden durch Wölfe werden von Bund (80 %) und Kanton (20 %) entschädigt. Für die Bestimmung der Entschädigungshöhen werden die Einschätztabellen der nationalen Zuchtverbände benutzt. Information
Die Information geniesst hohe Priorität. Das Bau- und Raumentwicklungsdepartement Obwalden informiert die Bevölkerung und die Kleinviehhalter laufend über die Aktivitäten und den Standort von Wölfen. Zudem werden die Kleinviehhalter nach Vorliegen des kantonalen Wolfskonzepts über mögliche Schutzmassnahmen orientiert und beraten. Einwanderung
des Wolfes in die Schweiz
In
den 1970er Jahren wurde der Wolf in Italien unter Schutz gestellt. Seither
hat sich die Ausbreitungsfront der Wölfe jährlich durchschnittlich
um ca. 25 km nach Norden vorgeschoben. In den letzten Jahren
Quelle: Kanton Obwalden 4. November 2008
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