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Wildtiere: Steinwild - Hornträger
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Wildschweine: Bachen, Keiler und Frischlinge
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Wildschweine gehören zu den Paarhufern. Die Spur eines Paarhufers weist zwei getrennte Hufabdrücke auf. Bei einem Wildschwein berühren im Gegensatz zu dem meisten anderen Paarhufern die 2. und die 5. Zehe selten den Boden.

Wildschweine sind Allesfresser und keine Wiederkäuer. Sie tragen weder Hörner noch Geweihe.

Wildschweine fressen neben Pflanzen auch Insekten oder ab und zu junge Mäuse. Die ausgewachsenen männlichen Tiere heissen Keiler. Ein weibliches, erwachenes Tier wird als Bache bezeichnet. Frischlinge sind Jungtiere, welche weniger als ein Jahr alt sind. Wildschweine leben in einer Gruppe (= Rotte) oder sind als Einzelgänger unterwegs.

Jäger bezeichnen die Wildschweine auch als "Schwarzwild". Wildschweine sind scheue, äusserst aufmerksame und intelligente Tiere. Sie sind sehr schwierig zu bejagen, weil sie sich tagsüber immer im dichten Unterholz verstecken und in der Regel nur nachts aktiv sind. Die Wildschweine richten bei ihrer Suche nach essbaren Wurzeln, Knollenfrüchten, Mäusen oder Insekten oft grosse Schäden an den landwirtschaftlichen Kulturen an.

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Landbesitzer werden für die Schäden, welche die Wildschweine während ihrer Futtersuche auf den Feldern hinterlassen haben, entschädigt. Der Kostenverteiler ist von Kanton zu Kanton verschieden. In einigen Kantonen besteht für die Jagdrevierbesitzer eine Entschädigungspflicht. Die gesetzlich geregelte Entschädigungspflicht ist durch ein Bundesgerichtsurteil rechtlich abgestützt. Die Entschädigungszahlungen der Jagdgesellschaften können je nach Jagdgebiet einige tausend Franken pro Jahr betragen.

In jedem Jagdrevier ist eine Jagdgesellschaft für den geregelten, gesetzeskonformen Jagdbetrieb verantwortlich. Neben der "Hege und Pflege" des Wildbestandes sind die Jagdgesellschaften auch verpflichtet, die von den Kantonen vorgegebenen Abschussquoten zu erfüllen. Die Abschussquoten dienen dazu, in den Jagdrevieren ein ökologisch vertretbares Gleichgewicht zwischen Tieren und den Pflanzen zu erhalten. Die Jagdbehörden bieten die Jäger zu einer Nachjagd auf, wenn die jährlich neu festgelegten Quoten während der ordentlichen Revierjagd nicht erfüllt wurden.

Wölfe jagen in Rudeln auch Wildschweine.

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