Das
Schweizerische Bundesparlament |
Parlamentarische Instrumente |
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Die
Motion
Die
Motion beauftragt den Bundesrat, einen Gesetzes- oder Beschlussentwurf
vorzulegen oder eine Massnahme zu treffen. Die Motion wird von einem oder
mehreren Ratsmitgliedern unterzeichnet. Wenn ihr der Rat des Motionärs
und anschliessend auch der andere Rat zustimmt, ist sie für den Bundesrat
verbindlich. Die Bundesversammlung hat das Motionsrecht
in den Bereichen, in denen sie zuständig ist. Ob sie es ebenfalls
bei der Ausübung des Oberaufsichtsrechts besitzt, ist umstritten.
Ein Rat kann dem Bundesrat eine Motion als Postulat überweisen.
Die
parlamentarische Initiative
Die
parlamentarische Initiative gibt der Parlamentarierin oder dem Parlamentarier
die Möglichkeit, Verfassungsartikel, Gesetze oder Bundesbeschlüsse
vorzuschlagen. Und zwar, indem ein Ratsmitglied einen ausgearbeiteten Entwurf
einreicht oder in einer allgemeinen Anregung beantragt, dass ein solcher
Entwurf ausgearbeitet wird.
Das
Postulat
Das
Postulat beauftragt den Bundesrat zu prüfen, ob ein Gesetzes- oder
ein Beschlusstext vorzulegen oder eine Massnahme zu treffen sei. Mit dem
Postulat kann auch die Ausarbeitung eines Berichts verlangt werden. Zur
überweisung eines Postulats an den Bundesrat ist die Zustimmung des
anderen Rates nicht erforderlich.
Der
Auftrag
Der
Auftrag weist den Bundesrat an, einen Leistungsauftrag für bestimmte
Dienststellen der Verwaltung zu erlassen oder zu ändern. Der Auftrag
wirkt als Richtlinie, von der nur in begründeten Fällen abgewichen
werden darf. Der Auftragsentwurf eines Ratsmitglieds oder einer Kommission
kann - anders als eine Motion oder ein Postulat - im Laufe der parlamentarischen
Beratung abgeändert werden. Der Auftrag bedarf der Zustimmung des
anderen Rates.
Die
einfache Anfrage
Die
Einfache Anfrage ermöglicht den Parlamentarierinnen und Parlamentariern,
Auskunft über Angelegenheiten des Bundes zu verlangen. Der Bundesrat
beantwortet die Einfachen Anfragen vor der nächsten Session schriftlich.
Die
Empfehlung
Die
Empfehlung lädt den Bundesrat ein, eine Massnahme zu treffen, die
in seinen ausschliesslichen Zuständigkeitsbereich oder in den an ihn
delegierten Rechtsetzungsbereich fällt.
Die
Interpellation
Die
Interpellation gibt den Mitgliedern der Bundesversammlung die Möglichkeit,
Auskunft über wichtige Ereignisse oder Probleme der Aussen- oder Innenpolitik
oder der Verwaltung zu verlangen. Interpellationen können als dringlich
erklärt werden.
Die
Fragestunde
Im
Nationalrat wird zweimal pro Session eine Fragestunde durchgeführt.
Der Bundesrat beantwortet mündlich kurze, zuvor schriftlich eingereichte
Fragen. Eine Zusatzfrage ist jeweils erlaubt. Die Antwort wird unverzüglich
erteilt.
Wie
einzelne Parlamentarier und Parlamentarierinnen könen auch Kommissionen
parlamentarische Initiativen einreichen. Motionen und Postulate können
zusätzlich auch Fraktionen einreichen.
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