Staatskunde Schweiz
Das Schweizerische Bundesparlament
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Parlamentarische Instrumente
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Die Motion
Die Motion beauftragt den Bundesrat, einen Gesetzes- oder Beschlussentwurf vorzulegen oder eine Massnahme zu treffen. Die Motion wird von einem oder mehreren Ratsmitgliedern unterzeichnet. Wenn ihr der Rat des Motionärs und anschliessend auch der andere Rat zustimmt, ist sie für den Bundesrat verbindlich. Die Bundesversammlung hat das Motionsrecht in den Bereichen, in denen sie zuständig ist. Ob sie es ebenfalls bei der Ausübung des Oberaufsichtsrechts besitzt, ist umstritten. Ein Rat kann dem Bundesrat eine Motion als Postulat überweisen.

Die parlamentarische Initiative
Die parlamentarische Initiative gibt der Parlamentarierin oder dem Parlamentarier die Möglichkeit, Verfassungsartikel, Gesetze oder Bundesbeschlüsse vorzuschlagen. Und zwar, indem ein Ratsmitglied einen ausgearbeiteten Entwurf einreicht oder in einer allgemeinen Anregung beantragt, dass ein solcher Entwurf ausgearbeitet wird.

Das Postulat
Das Postulat beauftragt den Bundesrat zu prüfen, ob ein Gesetzes- oder ein Beschlusstext vorzulegen oder eine Massnahme zu treffen sei. Mit dem Postulat kann auch die Ausarbeitung eines Berichts verlangt werden. Zur überweisung eines Postulats an den Bundesrat ist die Zustimmung des anderen Rates nicht erforderlich.

Der Auftrag
Der Auftrag weist den Bundesrat an, einen Leistungsauftrag für bestimmte Dienststellen der Verwaltung zu erlassen oder zu ändern. Der Auftrag wirkt als Richtlinie, von der nur in begründeten Fällen abgewichen werden darf. Der Auftragsentwurf eines Ratsmitglieds oder einer Kommission kann - anders als eine Motion oder ein Postulat - im Laufe der parlamentarischen Beratung abgeändert werden. Der Auftrag bedarf der Zustimmung des anderen Rates.

Die einfache Anfrage
Die Einfache Anfrage ermöglicht den Parlamentarierinnen und Parlamentariern, Auskunft über Angelegenheiten des Bundes zu verlangen. Der Bundesrat beantwortet die Einfachen Anfragen vor der nächsten Session schriftlich.

Die Empfehlung
Die Empfehlung lädt den Bundesrat ein, eine Massnahme zu treffen, die in seinen ausschliesslichen Zuständigkeitsbereich oder in den an ihn delegierten Rechtsetzungsbereich fällt.

Die Interpellation
Die Interpellation gibt den Mitgliedern der Bundesversammlung die Möglichkeit, Auskunft über wichtige Ereignisse oder Probleme der Aussen- oder Innenpolitik oder der Verwaltung zu verlangen. Interpellationen können als dringlich erklärt werden.

Die Fragestunde
Im Nationalrat wird zweimal pro Session eine Fragestunde durchgeführt. Der Bundesrat beantwortet mündlich kurze, zuvor schriftlich eingereichte Fragen. Eine Zusatzfrage ist jeweils erlaubt. Die Antwort wird unverzüglich erteilt.

Wie einzelne Parlamentarier und Parlamentarierinnen könen auch Kommissionen parlamentarische Initiativen einreichen. Motionen und Postulate können zusätzlich auch Fraktionen einreichen.

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