Kantone der Schweizerischen Eidgenossenschaft |
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Entstehung
des Kantons Jura - Ein historischer Überblick
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Auszug
aus dem Bericht der Versammlungsminderheit der IJV vom Mai 2009 |
Ein
kurzer historischer Rückblick drängt sich auf, um die ganze Problematik
der institutionellen Zukunft des Berner Juras zu erhellen und um die eigentliche
Frage, warum die Bevölkerung des Berner Juras im Kanton Bern lebt, zu beantworten.
Wer
mit der Geschichte der Region vertraut ist, kennt das Gründungsjahr
des sogenannten historischen Juras:
999.
Damals vermachte König Rudolf III. von Burgund die Abtei
Münster-Granfelden mit dem zugehörigen Besitztum dem Bistum
Basel, das sich aus den Amtsbezirken Courtelary, Delsberg, Freiberge,
Laufen, Münster, Neuenstadt und Pruntrut sowie aus der Stadt Biel und deren unmittelbaren Umgebung zusammensetzte.
Interessanterweise
gehörten das Sankt-Immertal und Neuenstadt kirchenrechtlich
zum Bistum Lausanne. |
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Zwischen
dem 13. und dem 15. Jahrhundert schloss
die Stadt Bern mit mehreren Städten im Süden des Bistums
Bündnisse ab, die nach und nach in Burgrechtsverträge umgewandelt wurden. Diese garantierten den Vertragsparteien bei Konflikten
eine gegenseitige militärische Unterstützung.
Diese
Bündnisse schwächten die weltliche Macht der Fürstbischöfe über mehrere Städte. Biel, das später seinen Einfluss
über das Erguel ausübte, schloss 1353
mit Bern einen solchen Burgrechtsvertrag ab, Neuenstadt folgte 1388 und
Münster 1486.
Das Gebiet, das fast ganz genau den heutigen drei Amtsbezirken Moutier,
Courtelary und Neuenstadt (La Neuveville) entspricht, bildete vor der
Reformation den sogenannten Schweizerboden des Fürstbistums Basel.
Die
in Bern 1528 angenommene Reformation breitete sich im südlichen Teil des Bistums
Basel ebenso rasch wie in der übrigen Schweiz aus. 1530 führte Guillaume Farel in Tavannes die Reformation ein. Das
reformierte Gebiet entsprach fast ganz genau dem Schweizerboden des Bistums.
1792 bemächtigte sich Frankreich des Nordens des Fürstbistums
Basel, und zwar bis hin zur Grenze des Schweizerbodens. Die protestantischen
Regionen im Süden blieben verschont, wahrscheinlich aufgrund ihrer
Bündnisse mit der schweizerischen Eidgenossenschaft (namentlich
mit Bern und Freiburg). Daraufhin wurde die Raurakische Republik gegründet, die sich aus den heutigen Bezirken Delsberg, Pruntrut
und Freiberge sowie aus La Courtine, dem Laufental und dem Birseck zusammensetzte. Sie wurde am 23. März
1793 aufgelöst und als «Département
du Mont-Terrible» in Frankreich eingegliedert. |
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Der
Schweizerboden und Biel wurden
1797
dem Département du Mont-Terrible zugeschlagen. Dieses wurde
zwischen 1800
und 1814
ins Département du Haut-Rhin eingegliedert.
1815
wurde das Gebiet des Bistums Basel durch einen Beschluss des Wiener
Kongresses in den Kanton Bern eingegliedert. Man erinnert sich
an Berns Worte, der Wiener Kongress habe ihm «mit der Waadt den Weinkeller
und mit dem Aargau die Vorratskammer geraubt, um es mit einem blossen Estrich
[dem ehemals bischöflichen Jura], zu entschädigen».
Ab
1870
führt der Kulturkampf, der bekannte Konflikt zwischen dem ultramontanen
Katholizismus
und dem laizistischen Modernismus des 19. Jahrhunderts, zu tiefen
Spaltungen und entfacht den Groll des katholischen Juras gegenüber
dem protestantischen Bern, das von antiklerikalen Radikalen beherrscht
wird.
Die
Historiker führen die heutige Form der Jurafrage im Allgemeinen auf
die sogenannte Moeckli-Affäre zurück. Der bernische Grosse
Rat hatte sich am 20. September 1947
gegen den Willen des Regierungsrates geweigert, dem aus dem Jura stammenden
Regierungsrat Georges Moeckli die Bau- und Eisenbahndirektion anzuvertrauen,
dies unter dem Vorwand, er spreche zu schlecht Berndeutsch, was zu Kommunikationsproblemen
führen werde.
Der
Separatismus gewann darauf an Ausmass und Intensität. Dies führte zu einer
Verhärtung der Fronten zwischen den Verfechtern und den Gegnern des
Verbleibs des historischen Juras innerhalb des Kantons Bern. 1949 wurde das «Rassemblement jurassien» gegründet,
und 1952 entstand die «Union des patriotes jurassiens».
Am
5.
Juli 1959 lehnten die jurassischen
Stimmbürger ein Gesetz knapp ab, mit dem eine Volksbefragung durchgeführt werden sollte, um die Bestrebungen und Erwartungen des
jurassischen Volkes herauszufinden.
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Am 1.
März 1970 stimmte das Volk des Kantons
Bern einem Zusatz zur bernischen Kantonsverfassung zu, in dem das
vorgesehene Selbstbestimmungsverfahren in drei Abstimmungsetappen genau
festgelegt wurde. Sowohl die Amtsbezirke im Norden als auch jene im Süden
stimmten der Vorlage mit aufsehenerregenden Mehrheiten von fast 90 Prozent
zu.
Am
23.
Juni 1974 sprachen sich die Nordbezirke
klar für eine Lostrennung vom Kanton Bern aus, während dies
von den Südbezirken ebenso deutlich abgelehnt wurde. Das Ergebnis
im gesamten historischen Jura ergab eine hauchdünne separatistische
Mehrheit.
Am
16.
März 1975 sprachen sich die Amtsbezirke
Courtelary, Münster und Neuenstadt deutlich für einen Verbleib
im Kanton Bern aus.
Im
September
1975 stimmten die betroffenen Grenzgemeinden über ihre künftige Kantonszugehörigkeit ab.
Im
September
1978 stimmte das Schweizer Stimmvolk
mit 82,3 Prozent der Gründung des neuen Kantons Jura zu. Und
schliesslich entschied sich das Laufental 1994 für einen Beitritt zum Kanton Basel-Landschaft.
Zu
Beginn der 1990er-Jahre veröffentlichte die von Sigmund Widmer präsidierte und mit der
Lösung der Jurafrage beauftragte Konsultativkommission des Bundesrates
und der Kantone Bern und Jura einen Bericht, in dem die Autoren
betonten, dass die Trennung des historischen Juras ein Fehler gewesen sei.
Am
25.
März 1994 führte die vom Regierungsrat
des Kantons Bern und vom Staatsrat des Kantons Jura unter der Federführung
des Bundes unterzeichnete Vereinbarung zur Gründung der Interjurassischen
Versammlung (IJV).
Am
7.
September 2005 erhielt die IJV vom Regierungsrat
des Kantons Bern und vom Staatsrat des Kantons Jura unter der ägide
des Bundesrates den gemeinsamen Auftrag, eine Studie über die institutionelle
Zukunft der interjurassischen Region durchzuführen.
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