Die Bevölkerung des Berner Juras hat sich am 24. November 2013 in einer regionalen Abstimmung bei einer Stimmbeteiligung von 72,71 Prozent mit 18'823 NEIN zu 7'377 JA gegen das Einleiten eines Verfahrens zur Gründung eines neuen, aus dem Berner Jura und dem Kanton Jura bestehenden Kantons ausgesprochen. Die drei Mitglieder der Juradelegation des Regierungsrats - Regierungspräsident Christoph Neuhaus, Regierungsrat Philippe Perrenoud und Regierungsrat Bernhard Pulver - haben die Erklärung des Regierungsrats anlässlich der Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses im Regierungsstatthalteramt in Courtelary abgegeben. Erklärung der Berner Kantonsregierung zur regionalen Abstimmung vom 24. November 2013 über die institutionelle Zukunft des Berner Juras Die Bürgerinnen und Bürger des Berner Juras und des Kantons Jura hatten heute erneut Gelegenheit, sich an der Urne über ihre politische Zukunft zu äussern. Das Abstimmungsergebnis liegt vor: Die Mehrheit der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger des Berner Juras hat entschieden, kein Verfahren zur Gründung eines neuen, aus dem heutigen Kanton Jura und aus dem Berner Jura bestehenden Kantons einzuleiten. Die Bevölkerungsmehrheit will beim Kanton Bern verbleiben und gibt dem sogenannten «Status quo plus» den Vorzug, d. h. dem anderen Lösungsweg, den die Interjurassische Versammlung (IJV) in ihrem Bericht vom 4. Mai 2009 vorgeschlagen hatte. Der heutige Entscheid ist eine wichtige Etappe der Absichtserklärung vom Februar 2012, die die Regierungen der Kantone Jura und Bern im Geiste und im Zeichen der Kontinuität der Arbeiten der IJV seit ihrer Gründung im Jahr 1994 unterzeichnet hatten. Der Regierungsrat begrüsst das heutige Abstimmungsergebnis und dankt den Bürgerinnen und Bürgern, dass sie ihren Willen klar zum Ausdruck gebracht haben! Das Ergebnis ist ein Bekenntnis für die Verbundenheit des Berner Juras mit dem Kanton Bern, ein Bekenntnis für das Vertrauen des Berner Juras in die bernische Kantonsverfassung, für das Vertrauen in das Sonderstatut von 2006 und somit für das Vertrauen gegenüber dem Bernjurassischen Rat, der sich mehrheitlich zugunsten des Ansatzes «Status quo plus» ausgesprochen hat. Das heutige Ergebnis ist ein klares Bekenntnis für den Kanton Bern in seiner heutigen Form, ein Bekenntnis zu einem vielfältigen Kanton, der von den Alpen übers Mittelland bis in den Jura reicht und mit dieser Einheit der grossen Vielfalt unseren Kanton ausmacht und auch weiterhin auszeichnen wird. Es ist insbesondere auch ein Bekenntnis zur Zweisprachigkeit und damit zur Brückenfunktion des Kantons Bern in einer mehrsprachigen Schweiz. Von der Notwendigkeit einer Abstimmung überzeugt, hat die Berner Kantonsregierung von Beginn an - und namentlich seit die Interjurassische Versammlung (IJV) ihren Bericht vorgelegt hat - stets eine offene Haltung und eine dynamische Rolle eingenommen, was im Übrigen auch von den Verfechtern eines JA begrüsst wurde. Das Ergebnis des heutigen Tages muss - ohne Triumph und ohne Schadenfreude - als Resultat der Offenheit und des Dialogs betrachtet werden. Seit sechs Jahren arbeitet die Berner Kantonsregierung konstruktiv und partnerschaftlich zusammen mit dem gesamten Bernjurassischen Rat (BJR) und durch ihn mit der gesamten Bevölkerung des Berner Juras. Diese Zusammenarbeit hat alle eingeschlossen: Sowohl die Mitglieder des BJR, die für eine neue jurassische Gebietskörperschaft waren, als auch jene BJR-Mitglieder, die sich für den Verbleib im Kanton Bern ausgesprochen haben. Die Regierung dankt dem Bernjurassischen Rat mit all seinen politischen Strömungen für die ausgezeichnete Qualität der gemeinsamen Arbeit seit 2006 und versichert die autonomistischen Volksvertreterinnen und Volksvertreter, dass ihr Platz aus Regierungssicht weiterhin im Bernjurassischen Rat ist. Dem Regierungsrat ist bewusst und er ist überzeugt, dass der «Status quo plus» für die Zukunft des Berner Juras und des Kantons Bern von ganz grosser Bedeutung ist. Er bekräftigt hier und heute erneut sein Engagement, den dynamischen Prozess des «Status quo plus» umzusetzen, so wie er dies bereits in seinem Beschluss Nr. 1166 vom 4. September 2013 «Stärkung und Ausbau des Sonderstatuts des Berner Juras» getan hat. In die Arbeiten im Zusammenhang mit dem «Status quo plus» sind auch verschiedene Vorschläge des Bernjurassischen Rats eingeflossen. Sie haben zu einem Zwischenbericht und zum erwähnten Regierungsbeschluss geführt und werden fortgesetzt. Bis in einem Jahr wird der «Status quo plus» Form angenommen haben. Die Regierung geht diese Verpflichtung mit grosser Freude ein. Der Regierungsrat möchte allen von Herzen danken, die dieses erfreuliche Ergebnis möglich gemacht haben, ein Ergebnis, das die seit Vorliegen des IJV-Berichts eingeschlagene Politik des Kantons Bern bekräftigt und das auch die Entscheidungen bestätigt, die bisher zum Schutze der französischsprachigen Region, zum Schutze des Berner Juras und zum Schutze des zweisprachigen Kantons getroffen wurden. Das Ergebnis bestätigt Bern in seiner Rolle als Brückenkanton zwischen der deutschsprachigen und der französischsprachigen Schweiz. Der Kanton Bern wird diese Rolle wie bisher wahrnehmen können, namentlich durch seine Präsenz in den deutsch- und französischsprachigen überkantonalen Organisationen. Innerhalb des Kantons wird Bern weiterhin eine dynamische Zweisprachigkeit zwischen einer französischsprachigen, einer deutschsprachigen und einer zweisprachigen Region (Biel und Leubringen) leben können. In unserem Kanton werden sich die beiden Kulturen wie bisher durch das tägliche Treffen und den intensiven Austausch gegenseitig bereichern. Der Kanton Bern wird weiterhin als Kanton auftreten können, der offen ist für die Vielfalt und die Erneuerung. Die Aufmerksamkeit, die der neu geregelten Kulturförderung entgegengebracht wird, sowie der ständige Wille, die Schulen des Berner Juras und der Frankophonen im Kanton in einem welschen Umfeld zu behalten, muss von einem Denkprozess über die Verwaltungsstrukturen begleitet sein. Dies ist eine langfristige Aufgabe, die jetzt aufgearbeitet werden muss und noch bessere Antworten verdient. Es braucht weiter einen Denkprozess über die Konsolidierung bzw. Stärkung der Kompetenzen des BJR im Kultur- und Schulbereich sowie in weiteren vom BJR angeregten Bereichen, die in den Regierungsratsbeschluss vom 4. September 2013 eingeflossen sind und die letztlich den «Status quo plus» ausmachen werden. Dass sich die französischsprachige Region für den Kanton Bern ausgesprochen hat, spornt zusätzlich an, diesen Weg weiterzuverfolgen. Das Verfahren, so wie es in der Absichtserklärung festgelegt wurde, ist heute noch nicht abgeschlossen. Der Regierungsrat wird nun abwarten, ob es Gemeinden gibt, die von der ihnen zustehenden Möglichkeit eines Kantonswechsels Gebrauch machen wollen. Er ruft die Gemeinden indessen auf, sich genügend Zeit zu nehmen, um die Vor- und Nachteile einer Gemeindeabstimmung gegeneinander abzuwägen. Die Kantonsregierung weiss um die Bedeutung der Stadt Moutier für den Kanton Bern. Die Regierung ist überzeugt, dass Moutier im Kanton Bern eine wichtige Rolle einnimmt und zum wirtschaftlichen Aufschwung im Kanton und im Berner Jura beiträgt. Für die gemeindeweisen Abstimmungen gibt es einen rechtlichen Rahmen sowie einen Terminplan mit folgenden Hauptelementen: In einem ersten Schritt nimmt der Regierungsrat Kenntnis vom fristgerechten Eingang des jeweiligen Gesuchs, das entweder durch den Gemeinderat selbst, durch den Gemeinderat im Auftrag der Gemeindeversammlung bzw. der Gemeindelegislative wird. Allenfalls kann dies auch durch die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger geschehen. Dann nimmt der Regierungsrat des Kantons Bern mit der Regierung des Kantons Jura Kontakt auf, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Parallel dazu beauftragt er die Verwaltung, die nötigen Gesetzesgrundlagen zu erarbeiten. Diese regeln die einzelnen Verfahrensschritte und werden dem Grossen Rat des Kantons Bern zum Entscheid unterbreitet. Entsprechend den Regeln dieser vom Grossen Rat verabschiedeten Gesetzesgrundlage kann dann die Bevölkerung der Gemeinde, die innerhalb der Zweijahresfrist ein Gesuch ein-gereicht hat, über einen allfälligen Kantonswechsel an der Urne entscheiden. Der Prozess wird nach Einreichen des Gesuchs voraussichtlich mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Die Berner Regierung dankt auch Staatsrätin Elisabeth Baume-Schneider, Staatsrat Michel Thentz und Staatsrat Philippe Receveur sowie der gesamten Regierung des Kantons Jura für den offenen und konstruktiven Dialog, der eine gemeinsame Erklärung überhaupt möglich gemacht hat. Die Berner Regierung wünscht sich, dass dieses Klima des Vertrauens und dieser Geist der Offenheit weiterhin die freundnachbarschaftlichen Beziehungen zwischen den Kantonen Bern und Jura ausmachen und die Zusammenarbeit bei gemeinsamen Vorhaben und Interessen begünstigen werden. Der Dank der Berner Regierung geht natürlich auch an die Schweizerische Eidgenossenschaft für ihre Präsenz im interjurassischen Dialog - eine Präsenz, die unterstreicht, wie bereichernd und gut durchdacht unser schweizerisches Demokratiesystem ist - sowie für ihre Präsenz an diesem Wochenende mittels der Beobachter, die diesen Urnengang beaufsichtigt haben. Weiter dankt die Berner Regierung allen, die sich im Laufe der vergangenen Wochen und Monate in der Abstimmungskampagne eingesetzt haben - sei es für ein «JA», sei es für ein «NEIN» - und die damit beigetragen haben, den heutigen Volksentscheid zu legitimieren. Sie dankt ihnen auch für die würdige und respektvolle Kampagne, die im Sinne der Charta der Interjurassischen Versammlung geführt worden ist. In diesem historischen Moment gilt es noch einmal, die Bedeutung des heutigen Tages für den Berner Jura, für die jurassische Region, für den Kanton Bern und für die Schweiz zu betonen. Heute ist ein ganz besonderer Tag für unser demokratisches System. Gestärkt durch das Vertrauensverhältnis, das wir in den letzten zwanzig Jahren aufgebaut haben, können wir nun optimistisch in die Zukunft blicken.
Le Gouvernement salue l'esprit d'ouverture manifesté par les Jurassiens et prend acte avec regret du résultat global du Jura bernois Le Gouvernement jurassien prend acte des résultats de la consultation populaire consacrée à l'avenir institutionnel de la région jurassienne. Il constate avec regret que le projet de créer à terme un nouveau canton ne se concrétisera pas à la suite du vote majoritairement négatif dans le Jura bernois. Le Gouvernement salue la générosité manifestée à l’occasion de ce scrutin par les citoyennes et citoyens de la République et Canton du Jura, qui ont montré leur disposition à réfléchir à un partage de leur souveraineté avec tout ou partie du Jura bernois. Enfin, le Gouvernement observe avec satisfaction qu'une majorité s'est exprimée à Moutier en faveur du processus. Le taux de participation, élevé dans les deux régions, démontre la pertinence du processus démocratique engagé par les deux gouvernements, sous l’égide de la Confédération. Manifestement, les citoyennes et citoyens se sont sentis particulièrement concernés par le scrutin. Le Gouvernement souligne le bon déroulement de la campagne, qui a été à la hauteur des enjeux. Les acteurs principaux ont fait preuve de respect mutuel et les dérapages verbaux et visuels sont restés rares. Cette dignité a été remarquée en Suisse et elle conforte l’image positive du canton du Jura. Le processus a été cité en exemple en Suisse et à l’étranger. Dans le canton du Jura, le oui l’emporte de manière très claire. Les Jurassiennes et les Jurassiens ont montré leur volonté de réfléchir à un partage de leur souveraineté avec le Jura bernois et ont ainsi adressé un signal fort d’ouverture à l'égard de sa population. Ce vote très net met en évidence une grande cohésion entre la population, la classe politique et les autorités du canton du Jura. Cette unité s’observe également sur le plan territorial, aucune commune jurassienne n’ayant rejeté le processus. A l'inverse, la population du Jura bernois ne souhaite pas engager un processus tendant à la création d’un nouveau canton. La commune de Moutier se distingue par un résultat positif et, à Belprahon, le résultat est équilibré. La Déclaration d’intention du 20 février 2012, signée par les deux gouvernements, est claire : en cas de refus de l’une des deux régions, le processus n’est pas engagé et le projet de créer un nouveau canton est abandonné. Le Gouvernement jurassien, bien que déçu, respecte la volonté démocratiquement exprimée par la population du Jura bernois et constate que le Jura historique restera durablement divisé. En conformité avec la Déclaration d'intention, le Gouvernement jurassien considère que les résultats du 24 novembre 2013 constituent une étape dans le règlement de la Question jurassienne. En effet, dans un délai de deux ans à compter de ce jour, toute commune du Jura bernois pourra exprimer sa volonté de rejoindre le canton du Jura. Le cas échéant, fort du résultat observé dans le canton du Jura, le Gouvernement s'engagera dans le processus de manière à ce que son accueil se déroule à la satisfaction des parties concernées. Le Gouvernement jurassien remercie toutes celles et tous ceux qui ont porté le projet de dialogue sur la création d’une nouvelle entité institutionnelle. Il salue les citoyennes et les citoyens du canton du Jura qui ont manifesté leur confiance à l’égard d’un processus qui n’a pas rencontré le succès escompté et les remercie de leur générosité. Il exprime sa gratitude aux citoyennes, citoyens, partis, mouvements, associations et comités qui, par leur vote et leur engagement dans la campagne, ont soutenu le processus proposé.
Der Bundesrat hat vom Resultat der Abstimmung in den Gemeinden des Berner Jura und im Kanton Jura zur Bildung eines neuen, gemeinsamen Kantons Kenntnis genommen. Mit dem Stimmentscheid ist das Projekt zur Erschaffung eines neuen Kantons definitiv verworfen. Unabhängig vom Ausgang der Abstimmung zeigt sich der Bundesrat erfreut darüber, dass es möglich war, diesen Entscheid in einem geordneten demokratischen Prozess herbeizuführen. Das Resultat der Abstimmung zeigt, dass die Bevölkerung des Berner Jura keine weiterführenden Überlegungen zur Erschaffung eines neuen Kantons anstellen will, der den Kanton Jura mit dem bernischen Jura vereinigt hätte. Der Prozess zur Lösung der Jura-Frage endet aber nicht mit der Abstimmung vom Sonntag. Innerhalb einer Frist von zwei Jahren können die einzelnen Gemeinden des Berner Jura beantragen, dass sie auf Gemeindeebene darüber entscheiden können, ob sie dem Kanton Jura beitreten möchten. Würde und Qualität der Debatte Bundesrätin Simonetta Sommaruga, Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), wird den Dialog zwischen der bernischen und jurassischen Regierung im Rahmen der Tripartiten Konferenz weiterhin eng begleiten. "Ich bin erfreut über die Qualität und Würde, welche die Debatte im Vorfeld der Abstimmung trotz einiger schwieriger Momente hatte. Und es freut mich ganz besonders, dass es im Gegensatz zu der Abstimmung in den siebziger Jahren zu keinerlei Gewalttätigkeiten gekommen ist." Dass dieser demokratische Prozess zustande kam, ist laut Sommaruga nicht zuletzt der Arbeit der Interjurassischen Versammlung zu verdanken, die 1994 eingesetzt wurde. Sie und die beiden Kantonsregierungen haben dafür gesorgt, dass die Jura-Frage im Jura selbst beantwortet werden kann, so wie es von Beginn weg Ziel des Bundesrates war.
Auf Wunsch der beiden Regierungen der Kantone Bern und Jura hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) 15 Beobachter in den Kanton Jura und in den Berner Jura aufgeboten. In den nach Abschluss der Stimmenauszählung übermittelten Berichten der Beobachter gibt es keine Hinweise auf Probleme beim Ablauf der Abstimmung in den beobachteten Gemeinden. Die Beobachter waren in folgenden elf Gemeinden des Kantons Jura und des Berner Juras bei der Auszählung der Stimmen dabei: Court, Courtelary, Delémont, La Neuveville, Malleray, Moutier, Porrentruy, Reconvilier, Saint-Imier, Tavannes und Tramelan. Sie waren teilweise auch bei der Öffnung der Abstimmungslokale anwesend. Der Einsatz von Beobachtern wurde aus Sorge vor möglichen Streitigkeiten am Abstimmungssonntag beschlossen. Die Tripartite-Konferenz unter der Leitung von Bundesrätin Simonetta Sommaruga hatte am 10. September 2013 entschieden, Beobachter des Bundes aufzubieten. Die Beobachter haben ihren politischen Wohnsitz weder im Kanton Bern noch im Kanton Jura. Sie waren in Moutier in den Räumlichkeiten der Interjurassischen Versammlung stationiert und entschieden selbständig, welche Gemeinden sie besuchen. Der Schwerpunkt der Beobachtung lag in den grösseren Gemeinden des Berner Juras.
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