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Jugendverschuldung Schweiz |
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Jugendverschuldung Schweiz |
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Schweizer
Jugend: Jugendverschuldung |
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Dringender
Schutz der Jugendlichen vor Verschuldung |
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Die
Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen hat eine Empfehlung
an den Bundesrat gerichtet, in der sie ihn auffordert, innert nützlicher
Frist Massnahmen zur Reduktion der Verschuldung Jugendlicher und junger
Erwachsener zu ergreifen.
Achtzig
Prozent der Verschuldeten waren dies zum ersten Mal vor ihrem 25. Lebensjahr.
Nicht nur die Jugendlichen, sondern auch die jungen Erwachsenen sind von
der Verschuldung betroffen. Für sie gibt es zahlreiche Ursachen: die
Kaufsucht, die Werbung, die Geschäftspraktiken, der Konsumkredit.
Angesichts der geringen Beachtung, welche diesem Problem zuteil wird, kommt
die Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen zum Schluss,
dass die Prävention nicht nur eine bessere Information und Erziehung
der Jugendlichen, sondern auch eine Anpassung des gesetzlichen Rahmens
erfordert. Nach Ansicht der Kommission muss das einzurichtende Vorbeugungssystem
durch ein System ergänzt werden, das den Jugendlichen hilft, von der
Verschuldung wieder loszukommen. Um die Wirksamkeit der ergriffenen Massnahmen
beurteilen zu können, verlangt sie, dass ein Evaluationsbericht mit
präzisen Modalitäten und Fristen erstellt wird. So fordert die
Kommission den Bundesrat auf, insbesondere die folgenden Massnahmen zu
ergreifen:
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die
Lancierung von Sensibilisierungs- und Erziehungskampagnen auf nationaler
Ebene; |
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eine
vertiefte Prüfung des heutigen gesetzlichen Rahmens (der namentlich
das Zivilgesetzbuch, das Obligationenrecht, das Konsumkreditgesetz, das
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und die Gesetzgebung im Fernmeldebereich
umfasst), um seine Wirksamkeit für die Prävention der Verschuldung
der Jugendlichen zu gewährleisten; |
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die
Integration von Lösungen, welche den Jugendlichen helfen, aus der
Verschuldung herauszukommen, in den heutigen gesetzlichen Rahmen (namentlich
das Obligationenrecht und das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und
Konkurs), wie zum Beispiel Instrumente zum Bremsen des Schuldenwachstums,
Vereinfachung der Rückzahlung von Schulden und Einführung einer
"Neustart-Chance"; |
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die
Erstellung eines Evaluationsberichts mit präzisen Modalitäten
und Fristen über die Massnahmen, die ergriffen wurden, um der Verschuldung
der Jugendlichen vorzubeugen und um ihnen zu helfen, ihre Verschuldung
zu überwinden. Bei den Massnahmen im Bereich der Gesetzgebung fordert
die Kommission, dass ein Unterschied zwischen Jugendlichen und jungen Erwachsenen
gemacht wird. |
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Bild:
Fachstelle für Schuldenfragen BL, FS BL |
Quelle:
EIDGENÖSSISCHE KOMMISSION FÜR KONSUMENTENFRAGEN, Februar 2005 |
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Informationen in Steuerfragen: Website für Jugendliche |
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