Motorradfahren in der Schweiz |
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Test
im Kanton Aargau: Motorräder auf Busstreifen
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An
den Pilotstrecken werden zusätzliche Plakate aufgestellt.
Seit
Oktober 2008 läuft im Raum Baden ein Pilotversuch, welcher Motorradfahrerinnen
und Motorradfahrern die Benützung der Busspur erlaubt. Die
ersten Erfahrungen sind positiv, eine genaue Analyse und Ergebnisse werden
auf Ende Jahr erwartet. Um die Motorradfahrenden zu unterstützen,
werden an den Pilotstrecken Fislisbach-Baden und Killwangen-Neuenhof zusätzliche Plakate aufgestellt. |
Das
Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) wird mit Beginn der wärmeren
Jahreszeit entlang der Pilotstrecken zur Unterstützung Plakate aufstellen.
Nur auf diesen Strecken dürfen Motorräder die Busstreifen benützen.
Im Weiteren wird auf das Merkblatt «Motorräder auf Busstreifen»
unter www.ag.ch/tiefbau verwiesen.
Für
die Benutzung der Busstreifen und das Verhalten der Motorradfahrenden gibt
es klare Vorgaben. Nebst weiteren Regeln gelten die zwei folgenden grundlegenden
Bestimmungen: Die Benutzung des Busstreifens ist freiwillig, enn
dieser aber benutzt wird, darf er erst am Ende wieder verlassen werden. Spurwechsel,
wie Zick-Zack-Fahren über die durchgehende gelbe Linie, werden geahndet. Am Ende der Busstreifen ist das Lichtsignal massgebend. Nichtbeachten,
wie zum Beispiel Missachtung des Rotlichtes, wird in bekannten Verfahren
behandelt. Die Einhaltung der Regeln dient der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden
sowie dem flüssigen Verkehrsablauf.Während
der Versuchsphase werden die notwendigen Beobachtungen, Analysen und Auswertungen
vorgenommen, damit Aussagen über die Zielerreichung, allfällige
Verbesserungen und das weitere Vorgehen gemacht werden können.
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Quelle: Text
Kanton Aargau, Departement Bau, Verkehr und Umwelt, März 2009 |
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Unterlagen
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