Motorrad Schweiz
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Motorradfahren in der Schweiz
Verkehrssicherheit
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Motorrad Sicherheit
Verkehrsführung: Motorräder auf Busstreifen
Unterlagen Merkblatt
Test im Kanton Aargau: Motorräder auf Busstreifen
An den Pilotstrecken werden zusätzliche Plakate aufgestellt.

Seit Oktober 2008 läuft im Raum Baden ein Pilotversuch, welcher Motorradfahrerinnen und Motorradfahrern die Benützung der Busspur erlaubt.

Die ersten Erfahrungen sind positiv, eine genaue Analyse und Ergebnisse werden auf Ende Jahr erwartet. Um die Motorradfahrenden zu unterstützen, werden an den Pilotstrecken Fislisbach-Baden und Killwangen-Neuenhof zusätzliche Plakate aufgestellt.

Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) wird mit Beginn der wärmeren Jahreszeit entlang der Pilotstrecken zur Unterstützung Plakate aufstellen. Nur auf diesen Strecken dürfen Motorräder die Busstreifen benützen. Im Weiteren wird auf das Merkblatt «Motorräder auf Busstreifen» unter www.ag.ch/tiefbau verwiesen.

Für die Benutzung der Busstreifen und das Verhalten der Motorradfahrenden gibt es klare Vorgaben. Nebst weiteren Regeln gelten die zwei folgenden grundlegenden Bestimmungen: Die Benutzung des Busstreifens ist freiwillig, enn dieser aber benutzt wird, darf er erst am Ende wieder verlassen werden. Spurwechsel, wie Zick-Zack-Fahren über die durchgehende gelbe Linie, werden geahndet. Am Ende der Busstreifen ist das Lichtsignal massgebend. Nichtbeachten, wie zum Beispiel Missachtung des Rotlichtes, wird in bekannten Verfahren behandelt. Die Einhaltung der Regeln dient der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden sowie dem flüssigen Verkehrsablauf.Während der Versuchsphase werden die notwendigen Beobachtungen, Analysen und Auswertungen vorgenommen, damit Aussagen über die Zielerreichung, allfällige Verbesserungen und das weitere Vorgehen gemacht werden können.

Quelle: Text Kanton Aargau, Departement Bau, Verkehr und Umwelt, März 2009

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Unterlagen
AARGAU
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Merkblatt: Motorräder auf Busstreifen
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Quelle Kanton Aargau
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