Kinder- und Jugendschutz
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ICT Kinder- und Jugendschutz
Chat Grundregeln
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spacer Thema: Informations- u. Kommunikationstechnologie
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Grundregeln

Immer zuerst die "Chatiquette" studieren

Online mit anderen Personen zu chatten, ist anders als mit einigen Nachbarn zu plaudern. Es braucht Zeit, um das Vorgehen zu verstehen und die Grundregeln zu lernen. Mehr dazu finden Sie bei der sogenannten "Chatiquette". Genauso wie Sie ein anderes Verhalten beim Telefonieren automatisch annehmen, müssen Sie oder Ihre Kinder dies beim Chatten machen.

Die eigene Anonymität bewahren

Besonders wichtig ist die Bewahrung der Anonymität im Chatraum, entweder grundsätzlich oder zumindest bis Sie oder Ihr Kind in einem Privatchat das Gefühl haben, dass Sie gewisse persönliche Daten mit dem Chatpartner teilen möchten. Sie würden auch nicht ohne weiteres einem flüchtigen Bekannten in einem Restaurant oder Ihrem Gegenüber im Zug Ihren Namen mitteilen oder Ihre Telefonnummer geben, oder? Sie aber auch Ihre Kinder sollten dies in einem Chatraum auch nicht tun.

Sorgen Sie dafür, dass auch Ihre Kinder die folgenden Regeln einhalten:

Decknamen An einem Chat sollte man grundsätzlich nur mit einem Decknamen teilnehmen d.h. NICHT mit Robert Muster, oder Robi Obersiggenthal sondern eher MIT SunnyBoy, SpaceRobi oder eventuell Robert.
Flirten oder nicht? Wenn die oft gestellte Frage "m oder w?" (männlich oder weiblich) fällt, dann sollte man entweder "es ist doch egal im Moment, oder?" antworten oder sich auf ein Gespräch vorbereiten, das manchmal in Richtung Flirt gehen kann.
Treffen: später oder gar nicht? Wenn nach einem längeren Gespräch die Frage "Kanton?" gestellt wird, kann man dies in Prinzip bekannt geben; auch der Name einer Grossstadt ist unproblematisch. Man muss sich einfach mit dem Gedanken anfreunden, dass der Gesprächspartner eventuell irgendwann ein Treffen vorschlagen wird.
Alter bekanntgeben? Ja Oft wird am Anfang eines Gespräches nach dem Alter gefragt. Dieses sollte man ruhig bekanntgeben aber gleichzeitig nach dem Alter des anderen fragen. In einem grafischen Chatraum wo leicht geflirtet wird, will kein Junge im Alter von 25 Jahren mit einem Mädchen von 13 Jahren lange chatten. Und auch Sie als Eltern werden sicherlich Ihre Tochter darauf aufmerksam machen, dass sie einen solchen Chat relativ schnell abbrechen soll.
Telefonnummer nie bekannt geben! In einem Chatraum (auch bei einem Privatchat) sollte man nie die eigene Anschrift oder Telefonnummer bekanntgeben. Das Risiko, dass es missbraucht wird, oder dass nicht nur der Gesprächspartner es aufschnappt, ist einfach nicht vertretbar. Dafür sollte man immer eine Decknamen-E-Mail-Adresse bereithalten.
Zweite E-Mail-Adresse organisieren! Ihre normale E-Mail-Addresse ist die Adresse, die Sie von Ihrem Provider automatisch zugeteilt bekommen z.B. hans.muster@bluewin.ch. Für das Chatten sollten Sie sich aber eine zweite E-Mail-Adresse mit einem Decknamen z.B. SuperTramp@buemail.ch oder Susie@bluemail.ch organisieren. Diese Adresse können Sie oder Ihr Kind ruhig bekanntgeben und haben dann die Möglichkeit das Gespräch per E-Mail anonym fortzusetzen, und die Bekanntschaft langsam und vorsichtig weiter auszubauen.
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Links
Externe Links
Jugendschutz Deutschland
jugendschutz.net überprüft das Internet auf Verstösse gegen den Jugendschutz
Security for Kids Schweiz
Die Website stellt zielgruppengerechte Informationen und Materialien für den sicheren Umgang von Kindern und Jugendlichen mit dem Internet und seinen Techniken zur Verfügung. Die Site richtet sich nicht nur an Schülerinnen und Schüler, sondern auch an Lehrpersonen und Eltern.
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