Nach Hochwassern können Wegpassage entlang der Flussläufen unterspült sein. Besonders von der Unterspülung betroffen sind die Prallhänge in Flusschleifen. Aber auch die Ufer von geraden Flussläufen können unterspült werden, wenn der Boden aus Sedimenten wie Geröll und Sand aufgebaut ist.
Die Unterspülung ist nicht in jedem Fall von oben sichtbar.
Markierte Wanderwege entlang den Ufern von Flüssläufen (Uferwege) werden daher von den Verantwortlichen nach Hochwassern unverzüglich auf Unterspülungen kontrolliert.
Bei nicht markierten Wanderwegen ist es möglich, dass die Gefahrenherde erst einige Tage später entdeckt werden. Grundsätzlich liegt es in der Eigenveranwortung der Wandernden, dass sie sich auf den Uferwegen den bestehenden Risiken bewusst sind und daher auf gewagte "Uferrandbegehungen" verzichten.
Ein
wichtiges Gebot ist die eigenverantwortliche Anpassung der Wandernden bei der
Planung und beim Verhalten unterwegs. Naturerlebnisse
bleiben mit Risiken behaftet. Diese lassen sich aber minimieren, wenn man
sich mit grösster Sorgfalt, Aufmerksamkeit und angepasstem Verhalten
auf den Weg macht. |