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Gefahren auf dem Fluss

Sicherheitskampage der Kantone der Ost-, Zentral- und Nordwestschweiz 2014

Während der Sommermonate vergnügen sich viele Menschen auf, an und in grossen Flüssen. Die Beliebtheit dieser Gewässer als Bade- und Freizeitort nimmt von Jahr zu Jahr zu. Damit die Anzahl von Unfällen auf dem Wasser gering bleibt, führen zahlreiche Schweizer Kantone im Sommer 2014 eine Präventionskampagne für die Sicherheit auf unseren Flüssen durch. Dabei sollen Schwimmer und Bootsführer auf die Gefahren auf den Flüssen aufmerksam und die Flussregeln der Schweizerischen Lebensrettungs-Gesellschaft (SLRG) bekannt gemacht werden.


6 Flussregeln der Schweizerischen Lebensrettungs-Gesellschaft (SLRG):

. Schlauchbootfahrer müssen mit einer Rettungsweste ausgerüstet sein!

. Die auf dem Boot angegebene Nutzlast darf nicht überschritten werden.

. Boote nicht zusammenbinden! – Sie sind nicht mehr manövrierfähig.

. Unbekannte Flussabschnitte müssen vor der Fahrt zuerst erkundet werden!

. In freie Gewässer (Flüsse, Weiher und Seen) wagen sich nur gute und geübte Schwimmer.

. Unterkühlung kann zu Muskelkrampf führen. Je kälter das Wasser, umso kürzer der Aufenthalt im Wasser!

Quelle: Kanton Aargau, Juni 2014

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