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Lehrstellenmarkt
Schweiz 2006 |
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Massnahmen
Lehrstellen und Arbeitsmarkt 2007 |
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Lehrstellenmarkt |
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Nationale
Lehrstellenkonferenz Genf, 13. November 2006
A)
Grundsätze - Gemeinsame Aufgabe |
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Berufsbildung
ist eine Aufgabe von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt.
Gemeinsam streben die drei Verbundpartner ein ausreichendes Lehrstellenangebot
an.
Massnahmen
vor Ort
Die
kantonalen Berufsbildungsämter sind mit den Verhältnissen in
den Regionen vertraut und pflegen den Kontakt mit den Unternehmungen vor
Ort. Sie können dadurch die Entwicklung des Lehrstellenangebotes am
besten abschätzen, rechtzeitig geeignete Massnahmen ergreifen und
die Jugendlichen bei der Lehrstellensuche individuell unterstützen.
Bezug
zum Arbeitsmarkt
Die
Organisationen der Arbeitswelt sorgen für ihren Nachwuchs an qualifizierten
Berufsleuten, stellen Ausbildungsplätze bereit und entwickeln neue
Bildungsangebote.
Unterstützung
durch den Bund
Der
Bund sorgt für optimale Rahmenbedingungen und bietet in angespannten
Lehrstellensituationen den Verbundpartnern zusätzlich finanzielle
Unterstützung für die Realisierung ihres Lehrstellenmarketings.
Bewährte
Massnahmen
Die
bisherigen Massnahmen im Bereich Lehrstellenmarketing haben sich bewährt
und werden fortgeführt.
Evaluation
Vor
der nächsten Lehrstellenkonferenz wird eine schriftliche Zwischenbilanz
vorgelegt und Wirkungsanalyse Berufsbildungsfonds.
Strukturen
Neue
Massnahmen sind in bestehende Strukturen einzubetten. Es ist darauf zu
achten, dass sie mit der betrieblichen Ausbildung vernetzt sind.
EDK-Leitlinien
Die
EDK-Leitlinien zum übergang von der obligatorischen Schule in die
Berufsbildung sind integraler Bestandteil.
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B)
Neue Massnahmen |
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1.
Entwicklung eines Case Managements
Koordiniertes
Vorgehen der verschiedenen Akteurinnen und Akteure (Eltern, Schul, Berufsbildungs,
Arbeitsmarkt, Sozial und IVBehörden, Berufsberatung), um gefährdete
Jugendliche frühzeitig zu erfassen und individuelle Massnahmen zu
entwickeln. Ziel ist die Hilfe zur Selbsthilfe.
Die systematische Erfassung soll bereits in der obligatorischen Schule
erfolgen. Sie soll sich nicht nur auf Schulleistungen beschränken,
sondern auch die Berufswahlreife sowie das soziale und persönliche
Umfeld berücksichtigen.
In einer individuellen Handlungsplanung werden Ziele und Massnahmen festgelegt
und bestimmt, wer für die Umsetzung verantwortlich ist und wie der
Zeitrahmen aussieht.
Kontrolle und Evaluation des individuellen Umsetzungsprozesses.
Die bestehenden Strukturen werden genutzt. Die Begleitung der Jugendlichen
ist dann erfolgreich, wenn die Jugendlichen einen nachobligatorischen Ausbildungsweg
abschliessen. Ein besonderes Augenmerk ist auf die Migrantinnen und Migranten
sowie die Lehrabbrecherinnen und Lehrabbrecher zu richten. Der Bund finanziert
Pilotprojekte, gewährt Anschubfinanzierungen und unterstützt
gegebenenfalls finanziell befristet bereits etablierte Case ManagementMassnahmen.
2.
Ausbau eines Beratungsangebots für Lehrbetriebe
Zusammen
mit den Kantonen und den Organisationen der Arbeitswelt entwickelt der
Bund ein Unterstützungsprogramm für Lehrbetriebe, die Jugendliche
mit besonderen Anforderungen ausbilden. Im Vordergrund stehen:
Beratung und Unterstützung in rechtlichen, organisatorischen und sozialen
Fragen.
Vermittlungstätigkeit bei Konflikten und in Krisensituationen.
Die Kantone verfügen über Ansprechstellen. Sie definieren diese
in Absprache mit den regionalen Organisationen der Arbeitswelt.
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C)
Bestehende Massnahmen |
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Folgende
bestehende Angebots und nachfrageorientierten Massnahmen sollen 2007 weitergeführt
und entwickelt werden:
1.
Lehrstellenförderung
Jeder Kanton verfügt über wirkungsvolle Instrumente zur Förderung
von Lehrstellen.
Der Bund koordiniert den aktiven Austausch zwischen den kantonalen Lehrstellenförderern
sowie den Sozialpartnern (ERFA-Lehrstellenförderung, Organisation
von Workshops etc.).
Die Organisationen der Arbeitswelt lancieren Appelle an ihre Mitgliederfirmen
und engagieren sich in der Lehrstellenförderung.
Das Projekt SPERANZA wird 2007 in Absprache mit den Kantonen weitergeführt.
Durchführung von kantonalen Lehrstellenkonferenzen.
2.
Lehrbetriebsverbünde
Förderung
des Aufbaus von Lehrbetriebsverbünden:
Anschubfinanzierung (Leitbetrieb oder Leitorganisation, Betriebszusammenschlüsse;
keine Lehrwerkstätten)
Supportstellen und Entwicklung von Hilfsmitteln (Weiterausbau der Internetplattform,
Handbuch für Rechtsfragen usw.)
3.
Niederschwellige Angebote
Zweijährige berufliche Grundbildungen: Vorrang bei der Masterplanung1
Berufsbildung
Unterstützung bei der Einführung und Umsetzung
Promotionsmassnahmen (siehe 6.)
Die zweijährige berufliche Grundbildung ist so zu konzipieren, dass
sie einerseits zur Arbeitsmarktfähigkeit führt und andererseits
ein ausreichendes Bildungsangebot sichergestellt ist.
4.
Individuelle Begleitung (Mentoring / Coaching) von schulisch und sozial
schwachen Jugendlichen
Durch individuelle Begleitung (Mentoring, Hilfe zur Selbsthilfe) zu einer
Ausbildung auf der Sekundarstufe II führen.
Begleitungsangebot für Jugendliche, auch während der Lehrzeit
(Lernbegleitung und -beratung (siehe B 1.))
Begleitprogramme für Eltern von Jugendlichen vor der Berufswahl
Entwicklung eines Leitfadens für die interinstitutionelle Zusammenarbeit
5.
Übergang obligatorische Schule - Berufsbildung
GesamtÜbersicht übergang obligatorische Schule - Berufsbildung:
Bestehende und künftige Aktivitäten analysieren und zusammenführen
1 Der Masterplan Berufsbildung stellt sicher, dass die Umsetzung des Berufsbildungsgesetzes
tragbar ist. Aufgrund der Komplexität, der knappen Personalressourcen
und der finanziellen Konsequenzen allfälliger Innovationen kann der
Beginn der Berufsreformen nicht einseitig von einem Verbundpartner festgelegt
werden. Die Reformen sind auf die zur Verfügung stehenden Mittel abzustimmen
und zusammen mit den Verbundpartnern - Bund, Kantone und Organisationen
der Arbeitswelt - auszuhandeln.
Verbesserte Koordination und Erfahrungsaustausch über bildungspolitische
und arbeitsmarktliche Massnahmen
Berufsbildungsmassnahmen haben gegenüber Arbeitsmarktsmassnahmen Vorrang.
6.
Lehrstellenkampagne des Bundes
Der
Bund führt auch 2007 zusammen mit den Kantonen und den Organisationen
der Arbeitswelt eine nationale Kampagne durch.
Ausbau der InternetPlattform als Wegweiser: Sie verhilft Unternehmungen,
die Lehrstellen anbieten, rasch zu den richtigen Kontakten vor Ort. Jugendliche
erhalten Zugang zu den bestehenden Information und Beratungsangebote der
kantonalen Berufsbildungsämter und Berufsberatungen.
Imageförderung der zweijährigen beruflichen Grundbildung bei
Betrieben (vollwertige Berufsbildung) und Jugendlichen (eidgenössischer
Abschluss mit Perspektiven)
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Arbeitsmarkt |
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A)
Massnahmen im Übergang
1:
Schule - Berufsbildung 1. Motivationssemester
Die ALV organisiert Motivationssemester (semo), spezielle Beschäftigungsprogramme
für Jugendliche, welche eine Schule beendet oder abgebrochen oder
eine Lehre abgebrochen haben und sich über ihre berufliche Ausrichtung
noch nicht im klaren sind.
Diese arbeitsmarktliche Massnahme fördert die Sozialkompetenz der
Jugendlichen und gibt ihnen auch die Chance, gewisse Bildungslücken
(z.B. mangelnde Sprachkenntnisse) zu schliessen. Ziel der Motivationssemester
ist aber vor allem das Finden einer Ausbildung resp. Lehrstelle.
B)
Massnahmen im Übergang
2:
Berufsbildung - Arbeitsmarkt
1.
Berufspraktika
Die ALV bietet den Versicherten die Möglichkeit, in der öffentlichen
Verwaltung oder in Privatunternehmen Berufspraktika zu absolvieren.
Die ALV übernimmt dabei 75% der Kosten, während die restlichen
25% (mindestens CHF 500.- pro Monat bei einer Vollzeitanstellung) zu Lasten
des Arbeitgebers gehen.
2.
Übungsfirmen
In übungsfirmen können Versicherte Erfahrungen und neue Berufskenntnisse
im Handelsbereich sowie teilweise in den Branchen Handwerk und Technik
in einem wirklichkeitsnahen Umfeld sammeln (learning-by-doing).
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Quelle:
Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT, November 2006 |
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Berufsbildung
und Jugendarbeitslosigkeit |
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Jugendliche
sind von konjunkturellen Schwankungen der Wirtschaft stärker betroffen.
Deshalb liegt die Arbeitslosenquote der 15- bis 24-Jährigen in der
Regel über jener der erwachsenen Bevölkerung. Der Kampf gegen
die Jugendarbeitslosigkeit gehört zu den Prioritäten des EVD.
Zwei ämter setzen sich dafür ein; das Bundesamt für Berufsbildung
und Technologie (BBT) und das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO).
Das
Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) fördert das
Lehrstellenangebot und unterstützt die Kantone bei der Schaffung von
so genannten Brückenangeboten ( Dossier Berufsbildung und Jugendarbeitslosigkeit).
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Quelle:
Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT, Mai 2007 |
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Informationen |
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Externe
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