Berufsbildung ist eine Aufgabe von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt. Gemeinsam streben die drei Verbundpartner ein ausreichendes Lehrstellenangebot an. Massnahmen vor Ort Die kantonalen Berufsbildungsämter sind mit den Verhältnissen in den Regionen vertraut und pflegen den Kontakt mit den Unternehmungen vor Ort. Sie können dadurch die Entwicklung des Lehrstellenangebotes am besten abschätzen, rechtzeitig geeignete Massnahmen ergreifen und die Jugendlichen bei der Lehrstellensuche individuell unterstützen. Bezug zum Arbeitsmarkt Die Organisationen der Arbeitswelt sorgen für ihren Nachwuchs an qualifizierten Berufsleuten, stellen Ausbildungsplätze bereit und entwickeln neue Bildungsangebote. Unterstützung durch den Bund Der Bund sorgt für optimale Rahmenbedingungen und bietet in angespannten Lehrstellensituationen den Verbundpartnern zusätzlich finanzielle Unterstützung für die Realisierung ihres Lehrstellenmarketings. Bewährte Massnahmen Die bisherigen Massnahmen im Bereich Lehrstellenmarketing haben sich bewährt und werden fortgeführt. Evaluation Vor der nächsten Lehrstellenkonferenz wird eine schriftliche Zwischenbilanz vorgelegt und Wirkungsanalyse Berufsbildungsfonds. Strukturen Neue Massnahmen sind in bestehende Strukturen einzubetten. Es ist darauf zu achten, dass sie mit der betrieblichen Ausbildung vernetzt sind. EDK-Leitlinien Die
EDK-Leitlinien zum übergang von der obligatorischen Schule in die
Berufsbildung sind integraler Bestandteil.
1. Entwicklung eines Case Managements Koordiniertes Vorgehen der verschiedenen Akteurinnen und Akteure (Eltern, Schul, Berufsbildungs, Arbeitsmarkt, Sozial und IVBehörden, Berufsberatung), um gefährdete Jugendliche frühzeitig zu erfassen und individuelle Massnahmen zu entwickeln. Ziel ist die Hilfe zur Selbsthilfe. Die systematische Erfassung soll bereits in der obligatorischen Schule erfolgen. Sie soll sich nicht nur auf Schulleistungen beschränken, sondern auch die Berufswahlreife sowie das soziale und persönliche Umfeld berücksichtigen. In einer individuellen Handlungsplanung werden Ziele und Massnahmen festgelegt und bestimmt, wer für die Umsetzung verantwortlich ist und wie der Zeitrahmen aussieht. Kontrolle und Evaluation des individuellen Umsetzungsprozesses. Die bestehenden Strukturen werden genutzt. Die Begleitung der Jugendlichen ist dann erfolgreich, wenn die Jugendlichen einen nachobligatorischen Ausbildungsweg abschliessen. Ein besonderes Augenmerk ist auf die Migrantinnen und Migranten sowie die Lehrabbrecherinnen und Lehrabbrecher zu richten. Der Bund finanziert Pilotprojekte, gewährt Anschubfinanzierungen und unterstützt gegebenenfalls finanziell befristet bereits etablierte Case ManagementMassnahmen. 2. Ausbau eines Beratungsangebots für Lehrbetriebe Zusammen mit den Kantonen und den Organisationen der Arbeitswelt entwickelt der Bund ein Unterstützungsprogramm für Lehrbetriebe, die Jugendliche mit besonderen Anforderungen ausbilden. Im Vordergrund stehen: Beratung und Unterstützung in rechtlichen, organisatorischen und sozialen Fragen. Vermittlungstätigkeit bei Konflikten und in Krisensituationen. Die Kantone verfügen über Ansprechstellen. Sie definieren diese
in Absprache mit den regionalen Organisationen der Arbeitswelt.
Folgende bestehende Angebots und nachfrageorientierten Massnahmen sollen 2007 weitergeführt und entwickelt werden: 1. Lehrstellenförderung Jeder Kanton verfügt über wirkungsvolle Instrumente zur Förderung von Lehrstellen. Der Bund koordiniert den aktiven Austausch zwischen den kantonalen Lehrstellenförderern sowie den Sozialpartnern (ERFA-Lehrstellenförderung, Organisation von Workshops etc.). Die Organisationen der Arbeitswelt lancieren Appelle an ihre Mitgliederfirmen und engagieren sich in der Lehrstellenförderung. Das Projekt SPERANZA wird 2007 in Absprache mit den Kantonen weitergeführt. Durchführung von kantonalen Lehrstellenkonferenzen. 2. Lehrbetriebsverbünde Förderung des Aufbaus von Lehrbetriebsverbünden: Anschubfinanzierung (Leitbetrieb oder Leitorganisation, Betriebszusammenschlüsse; keine Lehrwerkstätten) Supportstellen und Entwicklung von Hilfsmitteln (Weiterausbau der Internetplattform, Handbuch für Rechtsfragen usw.) 3. Niederschwellige Angebote Zweijährige berufliche Grundbildungen: Vorrang bei der Masterplanung1 Berufsbildung Unterstützung bei der Einführung und Umsetzung Promotionsmassnahmen (siehe 6.) Die zweijährige berufliche Grundbildung ist so zu konzipieren, dass sie einerseits zur Arbeitsmarktfähigkeit führt und andererseits ein ausreichendes Bildungsangebot sichergestellt ist. 4. Individuelle Begleitung (Mentoring / Coaching) von schulisch und sozial schwachen Jugendlichen Durch individuelle Begleitung (Mentoring, Hilfe zur Selbsthilfe) zu einer Ausbildung auf der Sekundarstufe II führen. Begleitungsangebot für Jugendliche, auch während der Lehrzeit (Lernbegleitung und -beratung (siehe B 1.)) Begleitprogramme für Eltern von Jugendlichen vor der Berufswahl Entwicklung eines Leitfadens für die interinstitutionelle Zusammenarbeit 5. Übergang obligatorische Schule - Berufsbildung GesamtÜbersicht übergang obligatorische Schule - Berufsbildung: Bestehende und künftige Aktivitäten analysieren und zusammenführen 1 Der Masterplan Berufsbildung stellt sicher, dass die Umsetzung des Berufsbildungsgesetzes tragbar ist. Aufgrund der Komplexität, der knappen Personalressourcen und der finanziellen Konsequenzen allfälliger Innovationen kann der Beginn der Berufsreformen nicht einseitig von einem Verbundpartner festgelegt werden. Die Reformen sind auf die zur Verfügung stehenden Mittel abzustimmen und zusammen mit den Verbundpartnern - Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt - auszuhandeln. Verbesserte Koordination und Erfahrungsaustausch über bildungspolitische und arbeitsmarktliche Massnahmen Berufsbildungsmassnahmen haben gegenüber Arbeitsmarktsmassnahmen Vorrang. 6. Lehrstellenkampagne des Bundes Der Bund führt auch 2007 zusammen mit den Kantonen und den Organisationen der Arbeitswelt eine nationale Kampagne durch. Ausbau der InternetPlattform als Wegweiser: Sie verhilft Unternehmungen, die Lehrstellen anbieten, rasch zu den richtigen Kontakten vor Ort. Jugendliche erhalten Zugang zu den bestehenden Information und Beratungsangebote der kantonalen Berufsbildungsämter und Berufsberatungen. Imageförderung der zweijährigen beruflichen Grundbildung bei
Betrieben (vollwertige Berufsbildung) und Jugendlichen (eidgenössischer
Abschluss mit Perspektiven)
A) Massnahmen im Übergang 1: Schule - Berufsbildung 1. Motivationssemester Die ALV organisiert Motivationssemester (semo), spezielle Beschäftigungsprogramme für Jugendliche, welche eine Schule beendet oder abgebrochen oder eine Lehre abgebrochen haben und sich über ihre berufliche Ausrichtung noch nicht im klaren sind. Diese arbeitsmarktliche Massnahme fördert die Sozialkompetenz der Jugendlichen und gibt ihnen auch die Chance, gewisse Bildungslücken (z.B. mangelnde Sprachkenntnisse) zu schliessen. Ziel der Motivationssemester ist aber vor allem das Finden einer Ausbildung resp. Lehrstelle. B) Massnahmen im Übergang 2: Berufsbildung - Arbeitsmarkt 1. Berufspraktika Die ALV bietet den Versicherten die Möglichkeit, in der öffentlichen Verwaltung oder in Privatunternehmen Berufspraktika zu absolvieren. Die ALV übernimmt dabei 75% der Kosten, während die restlichen 25% (mindestens CHF 500.- pro Monat bei einer Vollzeitanstellung) zu Lasten des Arbeitgebers gehen. 2. Übungsfirmen In übungsfirmen können Versicherte Erfahrungen und neue Berufskenntnisse im Handelsbereich sowie teilweise in den Branchen Handwerk und Technik in einem wirklichkeitsnahen Umfeld sammeln (learning-by-doing).
Jugendliche sind von konjunkturellen Schwankungen der Wirtschaft stärker betroffen. Deshalb liegt die Arbeitslosenquote der 15- bis 24-Jährigen in der Regel über jener der erwachsenen Bevölkerung. Der Kampf gegen die Jugendarbeitslosigkeit gehört zu den Prioritäten des EVD. Zwei ämter setzen sich dafür ein; das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) und das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO). Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) fördert das Lehrstellenangebot und unterstützt die Kantone bei der Schaffung von so genannten Brückenangeboten ( Dossier Berufsbildung und Jugendarbeitslosigkeit).
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