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40 Heuschreckenarten sind auf der Roten Liste

Von den gut 100 Heuschreckenarten der Schweiz - dazu gehören auch Grillen - sind 40 Rote-Liste-Arten. Dies zeigt die aktualisierte Liste der gefährdeten Heuschrecken der Schweiz. Besonders schlecht steht es um Arten, die in Auen, Mooren und Trockenwiesen leben.

Heuschrecken reagieren sensibel auf Veränderungen ihres Lebensraumes und sind daher wertvolle Indikatoren für den Zustand der Biodiversität.

Die aktualisierte Rote Liste der gefährdeten Heuschrecken der Schweiz des Bundesamts für Umwelt (BAFU) ersetzt jene von 1994.

Von den 105 beurteilten Schweizer Arten sind 40 gefährdet und somit auf der Roten Liste. Von diesen 40 Arten sind 19 verletzlich, 8 sind stark gefährdet, 10 sind vom Aussterben bedroht und 3 sind in der Schweiz ausgestorben.

Vom Aussterben bedroht ist beispielsweise die Sägeschrecke, deren Vorkommen lediglich in zwei Gegenden der Schweiz bekannt ist: Im Rhonetal, zwischen Salvan und Isérables, sowie im Rheintal (Ruinaulta) bei Chur, wo sie in mit Dornbüschen durchsetzten steppenartigen Wiesen lebt.

Neu als verletzlich eingestuft wurde die grosse Höckerschrecke, die in Trockenwiesen und -weiden tieferer und höherer Lagen vorkommt.

Der Anteil gesamtschweizerisch bedrohter Heuschreckenarten ist von 36 Prozent im Jahr 1994 auf 37 Prozent im Jahr 2007 gestiegen.

Die beiden Listen dürfen jedoch nur mit grosser Vorsicht verglichen werden, denn seit 1994 sind die Gefährdungskategorien neu definiert worden: Für die Aufnahme in die Rote Liste werden nun strengere Kriterien angewendet. Dies ist der Hauptgrund dafür, dass die neue Rote Liste kürzer geworden ist. Grundsätzlich hat sich die Situation vor allem für die bereits stark bedrohten Arten verschärft.

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Gefährdete Lebensräume

Am stärksten gefährdet sind diejenigen Arten, welche auf Kiesbänken in Auen oder in Flach- und Hochmooren leben. Etwas weniger gefährdet sind Arten der Trockenwiesen und -weiden. Ihre Lebensräume haben in den letzten 150 Jahren stark unter den Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten gelitten: Fluss- und Bachläufe wurden begradigt, die Ufer verbaut, der Wasserfluss mit dem Bau von Wasserkraftwerken stark vermindert und die meisten Feuchtgebiete drainiert oder für den Ackerbau nutzbar gemacht.

Moore wie auch Trockenwiesen im Landwirtschaftsgebiet sind durch Düngung und Intensivierung unter Druck, und bei Trockenwiesen und -weiden droht vielerorts die Nutzungsaufgabe. Ferner setzen moderne Bewirtschaftungsgeräte vielen Heuschreckenarten zu. Andererseits konnten aber zumindest in einzelnen Gebieten einige Heuschreckenarten von den ökologischen Ausgleichsmassnahmen in der Landwirtschaft profitieren.

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Lebensräume erhalten und schaffen

Die Gesellschaft ist gefordert, Lebensräume der Heuschrecken innerhalb der Kulturlandschaft zu erhalten, aufzuwerten und neue anzubieten. Massnahmen sind die Revitalisierung von Fliessgewässern und Mooren, die qualitative Verbesserung ökologischer Ausgleichsflächen in der Landwirtschaft sowie die Schaffung von gestuften und lichten über gängen zwischen Grasland und Waldrändern. Pionierbiotope, die unter dem Einfluss von Menschen entstehen - wie beispielsweise Steinbrüche, Burgruinen, Schuttflächen oder Wegränder - sollten aufrechterhalten, Trockenwiesen und -weiden extensiv genutzt werden.

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Rote Listen

Rote Listen sind ein wichtiges Instrument des Naturschutzes. Sie machen deutlich, wo im Artenschutz Handlungsbedarf besteht, indem sie Pflanzen, Tiere oder Pilze in die Kategorien nicht gefährdet, potenziell gefährdet, verletzlich, stark gefährdet, vom Aussterben bedroht und in der Schweiz ausgestorben einteilen. Arten, welche in eine der letzten vier Kategorien fallen, gelten als ,gefährdet" und werden als Rote-Liste-Arten definiert.

Die Einteilung einer Art erfolgt nach den Kriterien Verbreitung, Besiedlungsdichte, Rückgang sowie Anzahl fortpflanzungsfähiger Individuen. Die revidierte Rote Liste Heuschrecken wurde nach den international anerkannten Kriterien der World Conservation Union (IUCN) erstellt.

Um auch der Entwicklung der Artenvielfalt Rechnung zu tragen, werden die Roten Listen periodisch revidiert. Diese Überarbeitungen dienen gleichzeitig als Erfolgskontrolle von Naturschutzmassnahmen, da sie auch aufzeigen, wie sich die Gefährdung der verschiedenen Arten entwickelt.

Seit 1991 sind Rote Listen formal in der Natur- und Heimatschutzverordnung des Bundes verankert und im Landschaftskonzept Schweiz sind ihnen zwei Sachziele gewidmet:

Die vom Menschen ausgehenden Einflüsse auf Natur und Landschaft sollen so gestaltet werden, dass keine zusätzlichen Arten in die Roten Listen kommen.

Gefährdete Arten und deren Lebensräume sollen soweit erhalten werden, dass keine Art in der Gefährdungseinstufung schlechter klassiert werden muss und dass die Zahl der Arten in den Roten Listen jährlich um 1 Prozent reduziert werden kann.

Quelle: Text Bundesamt für Umwelt BAFU, Schweiz, Januar 2008

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Weitere Informationen
Wanderheuschrecken in der Sahelzone

Links
Externe Links
Internationale Organisationen bedienen sich vor allem der englischen Sprache. Auf für Nichtenglischsprechende bieten diese Webseiten eine Fülle von Bildinformationen.
Bundesamt für Umwelt BAFU
International Union for Conservation of Nature and Natural Resources
World Conservation Union IUCN
IUCN Red List
Nature and Natural Resources
ARKive
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