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Zoologie Heuschrecken |
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Zoologie Heuschrecken |
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40
Heuschreckenarten sind auf der Roten Liste |
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Von
den gut 100 Heuschreckenarten der Schweiz - dazu gehören auch Grillen
- sind 40 Rote-Liste-Arten. Dies zeigt die aktualisierte Liste der gefährdeten
Heuschrecken der Schweiz. Besonders schlecht steht es um Arten, die in
Auen, Mooren und Trockenwiesen leben.
Heuschrecken
reagieren sensibel auf Veränderungen ihres Lebensraumes und sind daher
wertvolle Indikatoren für den Zustand der Biodiversität.
Die
aktualisierte Rote Liste der gefährdeten Heuschrecken der Schweiz
des Bundesamts für Umwelt (BAFU) ersetzt jene von 1994.
Von
den 105 beurteilten Schweizer Arten sind 40 gefährdet und somit auf
der Roten Liste. Von diesen 40 Arten sind 19 verletzlich, 8 sind stark
gefährdet, 10 sind vom Aussterben bedroht und 3 sind in der Schweiz
ausgestorben. |
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Vom
Aussterben bedroht ist beispielsweise die Sägeschrecke, deren
Vorkommen lediglich in zwei Gegenden der Schweiz bekannt ist: Im Rhonetal,
zwischen Salvan und Isérables, sowie
im Rheintal (Ruinaulta) bei
Chur, wo sie in mit Dornbüschen durchsetzten steppenartigen Wiesen
lebt.
Neu
als verletzlich eingestuft wurde die grosse Höckerschrecke,
die in Trockenwiesen und -weiden tieferer und höherer Lagen vorkommt.
Der
Anteil gesamtschweizerisch bedrohter Heuschreckenarten ist von 36 Prozent
im Jahr 1994 auf 37 Prozent im Jahr 2007 gestiegen.
Die
beiden Listen dürfen jedoch nur mit grosser Vorsicht verglichen werden,
denn seit 1994 sind die Gefährdungskategorien neu definiert worden:
Für die Aufnahme in die Rote Liste werden nun
strengere Kriterien angewendet. Dies ist der Hauptgrund dafür, dass
die neue Rote Liste kürzer geworden ist. Grundsätzlich hat sich
die Situation vor allem für die bereits stark bedrohten Arten verschärft.
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Gefährdete
Lebensräume |
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Am
stärksten gefährdet sind diejenigen Arten, welche auf Kiesbänken
in Auen oder in Flach-
und Hochmooren leben. Etwas weniger gefährdet sind Arten der Trockenwiesen
und -weiden. Ihre Lebensräume haben in den letzten 150 Jahren
stark unter den Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten gelitten: Fluss-
und Bachläufe wurden begradigt, die Ufer verbaut, der Wasserfluss
mit dem Bau von Wasserkraftwerken stark vermindert und die meisten Feuchtgebiete drainiert oder für
den Ackerbau nutzbar gemacht.
Moore wie auch Trockenwiesen im Landwirtschaftsgebiet sind durch Düngung und Intensivierung unter Druck, und bei Trockenwiesen
und -weiden droht vielerorts die Nutzungsaufgabe. Ferner setzen moderne
Bewirtschaftungsgeräte vielen Heuschreckenarten zu. Andererseits konnten
aber zumindest in einzelnen Gebieten einige Heuschreckenarten von den ökologischen
Ausgleichsmassnahmen in der Landwirtschaft profitieren.
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Lebensräume
erhalten und schaffen |
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Die
Gesellschaft ist gefordert, Lebensräume der Heuschrecken innerhalb
der Kulturlandschaft zu erhalten, aufzuwerten und neue anzubieten. Massnahmen
sind die Revitalisierung von Fliessgewässern und Mooren, die qualitative Verbesserung
ökologischer Ausgleichsflächen in der Landwirtschaft sowie die Schaffung von gestuften und lichten über gängen zwischen
Grasland und Waldrändern. Pionierbiotope, die unter dem Einfluss von
Menschen entstehen - wie beispielsweise Steinbrüche, Burgruinen,
Schuttflächen oder Wegränder - sollten aufrechterhalten,
Trockenwiesen und -weiden extensiv genutzt werden.
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Rote
Listen |
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Rote
Listen sind ein wichtiges Instrument des Naturschutzes. Sie machen deutlich,
wo im Artenschutz Handlungsbedarf besteht, indem sie Pflanzen, Tiere oder
Pilze in die Kategorien nicht gefährdet, potenziell gefährdet,
verletzlich, stark gefährdet, vom Aussterben bedroht und in der Schweiz
ausgestorben einteilen. Arten, welche in eine der letzten vier Kategorien
fallen, gelten als ,gefährdet" und werden als Rote-Liste-Arten definiert.
Die
Einteilung einer Art erfolgt nach den Kriterien Verbreitung, Besiedlungsdichte,
Rückgang sowie Anzahl fortpflanzungsfähiger Individuen. Die revidierte
Rote Liste Heuschrecken wurde nach den international anerkannten Kriterien
der World Conservation Union (IUCN) erstellt.
Um
auch der Entwicklung der Artenvielfalt Rechnung zu tragen, werden die Roten
Listen periodisch revidiert. Diese Überarbeitungen dienen gleichzeitig
als Erfolgskontrolle von Naturschutzmassnahmen, da sie auch aufzeigen,
wie sich die Gefährdung der verschiedenen Arten entwickelt.
Seit
1991 sind Rote Listen formal in der Natur- und Heimatschutzverordnung des
Bundes verankert und im Landschaftskonzept Schweiz sind ihnen zwei Sachziele
gewidmet:
Die
vom Menschen ausgehenden Einflüsse auf Natur und Landschaft sollen
so gestaltet werden, dass keine zusätzlichen Arten in die Roten Listen
kommen.
Gefährdete
Arten und deren Lebensräume sollen soweit erhalten werden, dass keine
Art in der Gefährdungseinstufung schlechter klassiert werden muss
und dass die Zahl der Arten in den Roten Listen jährlich um 1 Prozent
reduziert werden kann. |
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Quelle:
Text Bundesamt für Umwelt BAFU, Schweiz, Januar 2008 |
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