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Moorlandschaften |
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Kanton
Zürich: Referate zum Moorschutz |
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Moorlandschaften |
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Kanton
Zürich: Referate zum Moorschutz |
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Moorlandschaften
in der Schweiz
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"20
Jahre nach Rothenthurm-Initiative im Kanton Zürich"
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Referat
von Baudirektor Markus Kägi, Kanton Zürich
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"20 Jahre nach Rothenthurm-Initiative im Kanton Zürich"
, 16. August 2007
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Ich
begrüsse Sie ganz herzlich in dieser besonderen Moränen- und
Moorlandschaft Hirzel- Schönenberg. Kürzlich kam ich bei einem
Besuch in Schwyz entlang der Moorlandschaft Rothenthurm vorbei. Das ist
wirklich eine fantastische Landschaft - ich muss sagen, die Initiative
zum Schutz der Moorlandschaften hat sich wirklich gelohnt! Und darum haben
wir Sie heute eingeladen, um mit Ihnen überden Moorschutz im Kanton
Zürich der vergangenen 20 Jahre seit der Rothenthurm-Initiative Bilanz
zu ziehen.
Die Annahme dieser Initiative am 6. Dezember 1987 war ein Meilenstein
im Schutz der Landschaften und der Moore in der Schweiz. Auch im
bevölkerungsreichen Wirtschaftskanton Zürich finden wir heute
noch wunderschöne und erstaunlich vielfältige Landschaften, darunter
sechs nationale Moorlandschaften. Eine davon ist die rund 480 ha umfassende
Moorlandschaft Hirzel, in der wir hier stehen. Diese sanft gewellte Moränenlandschaft
haben die Gletscher der letzten Eiszeit geformt. Darin eingebettet liegen
rund zwei Dutzend artenreiche Moore, als prägende Landschaftselemente
sowie als Lebensräume von zahlreichen seltenen und bedrohten Tieren
und Pflanzen.
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Vom
Moorschutz profitieren aber nicht nur die darin lebenden Tiere und Pflanzen,
auch für die Zürcher Bevölkerung sind diese grösseren
und kleineren Landschaften attraktive Naherholungsgebiete und Orte für
spannende Naturbeobachtungen.
Wir
wollen natürlich auch dafür sorgen, dass sich der Kanton Zürich
als Wirtschaftsstandort der Schweiz weiterentwickeln kann. Als solcher
muss er auch verschiedene zentralörtliche Funktionen über nehmen
und wird demnach stark beansprucht.
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Wenn
wir aber wollen, dass unser Kanton langfristig ein Wohn- und Arbeitsort
mit hoher Lebensqualität bleibt, müssen wir auch zu unserer Natur
Sorge tragen.
Damit
die Lebens- und Siedlungsqualität erhalten bleibt, ist es wichtig,
dass zusammenhängende naturnahe Räume, wie z.B. die Moorlandschaften,
geschont und aktiv gefördert werden. Neben dem Schutz der Landschaft
müssen wir dabei auch für die Erhaltung und Aufwertung der typischen
Lebensräume für wild lebende Tiere und Pflanzen sorgen. Eine
soeben erschienene Studie der Universität Zürich zeigt, dass
die Artenvielfalt für den Erhalt des Ökosystems wichtiger ist
als bisher angenommen. Als passionierter Jäger halte ich mich oft
in der Natur auf. Mir liegt die Hege und Pflege der Natur sehr am Herzen
und ich werde mich insbesondere auch als Baudirektor, und in dieser Funktion
ja auch als Zürcher Umweltdirektor, aktiv dafür einsetzen.
In
der Verfassung unseres Kantons ist das Prinzip der Nachhaltigkeit in Artikel
6 verankert. Darin steht, dass der Kanton und die Gemeinden für die
Erhaltung der Lebensgrundlagen sorgen und in Verantwortung für die
nachfolgenden Generationen einer ökologisch, wirtschaftlich und sozial
nachhaltigen Entwicklung verpflichtet sind. In diesem Sinn ist die Erhaltung
und Förderung von Landschaften und Lebensräumen, wie wir sie
hier als besonders attraktive Beispiele vor uns sehen, eine der wichtigen
öffentlichen Aufgaben, die der Staat zugunsten der ganzen Bevölkerung
leisten muss. Diese Landschaften stellen heute insbesondere auch im Bezug
auf die Naherholung einen wichtigen Wirtschaftsfaktor im Kanton Zürich
dar. Nicht zuletzt wegen den Anstrengungen im Natur- und Landschaftsschutz
belegen wir in internationalen Ratings regelmässig Spitzenplätze.
Dass
wir im Kanton Zürich nach wie vor überviele Naturwerte verfügen,
ist nicht selbstverständlich. Die Erhaltung der einheimischen Biodiversität
in einer intakten Landschaft ist eine anspruchsvolle und aufwändige
Aufgabe, die auch etwas kostet. Diese Aufgabe ist nur mit dem Einbezug
verschiedener Partner umsetzbar. Die Erarbeitung der Schutzverordnung für
die Moorlandschaft mit allen ihren Mooren hier am Hirzel erfolgte denn
auch gemeinsam mit einer Begleitenden Arbeitsgruppe. In dieser Arbeitsgruppe
waren die verschiedenen Interessenvertreter, insbesondere die Bauern, massgeblich
vertreten. Unter Beizug aller in diesem Gebiet wirkenden rund 80 Bauern
konnten denn auch tragfähige Lösungen gefunden werden. Dank der
Möglichkeit zur Mitwirkung musste sich kein einziger der Landwirte
mit einem Rekurs gegen die im Dezember 2003 festgesetzte Verordnung wehren.
Dieses dialogorientierte Vorgehen wird schliesslich bei der Umsetzung aller
kantonalen Schutzverordnungen gewählt.
Der
Kanton Zürich hat beim Schutz seiner Moore bereits einiges erreicht!
Aktuell sind vier, bis Ende Jahr voraussichtlich fünf von sechs nationalen
Moorlandschaften mit einer Verordnung geschützt. Fast alle Hochmoore
und gut 80% der Flachmoore konnten seit der Einführung des kantonalen
Planungs- und Baugesetzes im Jahr 1975 entsprechend gesichert werden. Dennoch
bleibt auch für die Zukunft noch einiges zu tun! Die restlichen Schutzobjekte
müssen als Knotenpunkte des kantonalen Biotopnetzes noch gesichert
werden. Etliche der kantonalen Moore sind noch nicht ausreichend gegen
Beeinträchtigungen, insbesondere dem Nährstoffeintrag aus dem
Umland, geschützt. Hier müssen noch entsprechende Pufferzonen
festgelegt werden. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit den Grundeigentümern
- sprich Landwirten. Und langfristig bleibt uns die Aufgabe, die Bauern
durch Beratung und Beiträge bei ihrer unentbehrlichen Arbeit, der
Pflege der Schutzgebiete, zu unterstützen.
Ich
freue mich, als Baudirektor künftig die Natur- und Landschaft im Kanton
mitgestalten zu können und ich werde mich gerne dafür einsetzen,
dass diese unersetzlichen Natur- und Landschaftswerte langfristig erhalten
und auch aufgewertet werden können. Dies im Bestreben, dadurch den
direkt Beteiligten, der erholungssuchenden Bevölkerung und unseren
Nachkommen gleichermassen gerecht zu werden.
nach
oben
Dr.
Urs Kuhn, Leiter Fachstelle Naturschutz, ALN
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anlässlich
der Medienkonferenz "20 Jahre nach Rothenthurm-Initiative im Kanton Zürich"
, 16. August 2007
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Moorschutz
im Kanton Zürich - erfolgreiche Umsetzung hoch gesteckter Ziele
Gut
80% der national bedeutenden Moore geschützt |
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In
den vergangenen 20 Jahren wurde im Schutz der Moorlandschaften und Moore
in der Schweiz und im Kanton Zürich viel erreicht. Der Bundesrat hat
in der Folge der Rothenthurm-Initiative die Objekte von nationaler Bedeutung
festgelegt: 1991 die Hoch- und über gangsmoore, 1994 die Flachmoore
und 1996 die Moorlandschaften.
Vier der sechs Zürcher Moorlandschaften
sind heute mit aktuellen Schutzverordnungen nach Planungs- und Baugesetz
umfassend gesichert (Hirzel, Pfäffikersee, Maschwander Allmend, Drumlinlandschaft
Zürcher Oberland). Die Moorlandschaft Lützelsee ist zur Hälfte
geschützt, die zweite Hälfte folgt noch in diesem Jahr. Die Schutzverordnung
überdie Moorlandschaft Neeracherried steht für die Erarbeitung
in den kommenden Jahren noch an. Als moorreichster Mittellandkanton hat
der Kanton Zürich im schweizerischen Moorschutz eine grosse Verantwortung.
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Vor
20 Jahren, nach Annahme der Rothenthurm-Initiative am 6. Dezember 1987
waren im Kanton Zürich von 1'350 ha nationalen Mooren gut 100 ha (8%)
geschützt. Heute sind mit rund 1'100 ha die national bedeutenden Moore
zu gut 80% und davon mit 260 ha fast alle nationalen Hochmoore (98%) geschützt.
Hohe
Biodiversität dank wenig Nährstoffen
Moore
sind Biodiversitäts-Hotspots in unserer intensiv genutzten Landschaft.
Im Vergleich zu ihrer ursprünglichen Ausdehnung sind sie im Kanton
Zürich auf rund 10% der Fläche zurückgedrängt worden. |
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Daher
hat die umfassende Erhaltung der noch vorhandenen Flächen höchste
Priorität. Es freut mich ausserordentlich, dass es uns gelungen ist,
im Kanton Zürich ihre Abnahme zu stoppen und so den Lebensraum für
immer noch zahlreiche hoch spezialisierte Arten wie das Pfeifengras, verschiedene
Orchideenarten, Lungenenzian und Teufelsabbiss zu erhalten. Auch bodenbrütende
Vögel wie z.B. das Braunkehlchen sowie zahlreiche Heuschrecken-, Tagfalter-
und Libellenarten sind auf diese Flächen angewiesen. Diese typischen
Arten der Moore sind an geringe Nährstoffmengen angepasst. Sie reagieren
empfindlich auf Nährstoffe, die aus dem umliegenden Kulturland eingeschwemmt
werden. Um solche Beeinträchtigungen zu unterbinden, haben sich Pufferzonenstreifen
bewährt. Das sind Wiesenstreifen um Moore, die zwar gemäht, aber
nicht oder nur eingeschränkt gedüngt werden und so Nährstoffe
zurückhalten. Der Bund hat für deren Ausscheidung Kriterien erarbeitet,
die auch beim Schutz der Moore im Kanton Zürich zur Anwendung kommen.
Beeinträchtigte
Moore wurden aufgewertet |
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Unter
günstigen Rahmenbedingungen wie geeignete Boden- und Grundwasserverhältnisse
sowie in Nachbarschaft zu bestehenden Objekten lassen sich beeinträchtigte
Moore wieder herstellen und aufwerten. Zur Regeneration von Hochmooren
wurde ein spezielles Programm erarbeitet und gröss-tenteils bereits
umgesetzt. Dabei konnten 19 ha der besonders wertvollen Hochmoore soweit
wieder hergestellt werden, dass die für sie typischen Torfmoose wieder
zu wachsen begannen. Ein umfassendes Aufwertungsprogramm für Flachmoorbiotope
ist in Vorbereitung. Dort wo sich die Gelegenheit bot, wurden bereits etliche
davon erfolgreich regeneriert.
Wie
viel dürfen uns unbezahlbare Werte kosten? |
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Naturschutz
- und Moorschutz im speziellen - ist eine Aufgabe, die nur gemeinsam mit
zahlreichen Partnern umgesetzt werden kann. Flachmoore sind traditionelle
Kulturlandschaftselemente, die regelmässig gepflegt werden müssen.
Diese Arbeit erfolgt wo immer möglich durch lokal ansässige Landwirte.
Diese erbringen hier eine Dienstleistung, die mit dem Verkauf der landwirtschaftlichen
Produkte nicht abgegolten wird. Es ist daher richtig und nötig, dass
die Bauern für diese Leistung, die sie der Allgemeinheit gegenüber
erbringen, von dieser auch abgegolten werden und entsprechende Beiträge
erhalten. Dies hat natürlich seinen Preis. Jährlich erhalten
die Zürcher Bauern 6 Mio. Fr. für die Pflege der Moorbiotope
samt Pufferzonen (gegen 7 Mio. Fr. für alle Naturschutzgebiete). Die
Frage ist berechtigt, was denn die Allgemeinheit als Gegenleistung für
diesen regelmässigen, beträchtlichen Einsatz an Steuergeldern
erhält.
Bedauerlicherweise
lassen sich die Erträge aus diesen Investitionen nicht so leicht errechnen.
Wie gross ist z.B. der Wert der hier vor uns liegenden Landschaft? Der
ideelle Wert kann kaum in Franken ausgedrückt werden. Für mich
sind Wanderungen durch unsere naturnahen Landschaften vor der Haustüre
immer ein besonderes Erlebnis, und das Wissen, dass sie so nah und doch
von so vielen verschiedenen Tieren und Pflanzen bewohnt sind, gibt ein
gutes Gefühl.
Am Pfäffikersee halten sich an Spitzentagen bis
zu 10'000 Erholungssuchende auf. Wenn wir annehmen, dass es etliche schöne
Tage im Jahr gibt, die zum Besuch einer erholsamen Landschaftskammer einladen,
und dass uns sechs Moorlandschaften von nationaler Bedeutung, 12 grosse
und weitere rund 1'000 kleinere Schutzgebiete von über kommunaler Bedeutung
zur Verfügung stehen, so wird klar, dass die Bevölkerung hier
als Gegenleistung ein riesiges Erholungsangebot erhält, das sie auch
rege nutzt.
Viel
ist erreicht - noch viel bleibt zu tun |
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Wir
haben bei der Sicherung der Zürcher Schutzobjekte bereits Beachtliches
erreicht. Noch bleibt uns im Moorschutz aber viel zu tun! Die noch ausstehenden
Schutzverordnungen für die sechste nationale Moorlandschaft, das Neeracherried,
sowie für weitere Moore müssen erarbeitet und umgesetzt werden.
Um die Potenziale besser auszuschöpfen, soll die Qualität der
Flächen verbessert werden. Um verschiedene bereits geschützte
Moore müssen die Pufferzonen ergänzt, zu kleine und zerstückelte
Moorflächen mit Ergänzungsflächen arrondiert und in die
wertvollen Lebensräume eindringende Neophyten zurückgedrängt
werden.
Weitere künftige Herausforderungen sind das Suchen nach Wegen,
wie die flächendeckende Düngung von Mooren aus der Luft reduziert
werden kann. Die Moorschutzverordnungen des Bundes verlangen, dass die
Gebiete durch die Kantone aufgewertet werden, so: "dass bestehende Beeinträchtigungen
von Objekten bei jeder sich bietenden Gelegenheit soweit als möglich
rückgängig gemacht werden". Um all dies zu erfüllen, sind
zusätzliche Anstrengungen nötig.
Die
bisherigen Erfolge zeigen, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Mit entsprechendem
Einsatz wird es möglich sein, unsere wertvollen Landschaften samt
den sie bewohnenden Arten - ganz im Sinne der Nachhaltigkeit - bezahlbar,
für die direkt Beteiligten tragbar und so zu erhalten, dass sie auch
unsere Kinder und Enkelkinder noch erfreuen können.
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oben
Referat
von Jacqueline Stalder, Projektleiterin Schutzverordnung Hirzel, ALN
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"20 Jahre nach Rothenthurm-Initiative im Kanton Zürich"
, 16. August 2007
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Moorlandschaft
partnerschaftlich und einvernehmlich schützen
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Eine
Landschaft von besonderer Schönheit |
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Charakteristisch
für die einzigartige Moorlandschaft Hirzel sind die vielen grösseren
(Chrutzelenmoos, Hexentäli, Hinterbergriede) und kleineren (Perlenkette
Rechbergmoosbachriede) Moore, die sich in die Senken zwischen den sanften
Drumlins schmiegen. Darunter zehn Flachmoore und fünf Hochmoore von
nationaler Bedeutung. Nahezu alle Flachmoorgesellschaften sind hier anzutreffen.
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In
den Hochmooren sind als Zeugen des ehemaligen Torfstechens Torfstichlöcher
und -weiher und Turpenhüsli zu finden. Neben vielen gefährdeten
Pflanzen und Tieren der Riedwiesen finden sich hier als Besonderheit auch
Arten aus dem subalpinen Raum, wie der Weisse Germer oder der Schlangenknöterich.
Das Braunkehlchen hat hier eines der letzten Verbreitungsgebiete im Schwei-zer
Mittelland. Aber auch als Erholungsraum für den Menschen spielt diese
Landschaft eine wichtige Rolle. |
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Partnerschaftliches
Vorgehen hat sich bewährt |
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Bereits
1986 wurden diese Moorbiotope zusammen mit weiteren wertvollen Lebensräumen
vom Kanton mit einer Schutzverordnung geschützt. Die neuen Vorgaben
des Bundes aufgrund der Rothenthurm-Initiative, nämlich die nationalen
Hoch-, Flach- und Moorlandschaftsinventare sowie der Pufferzonenschlüssel,
machten eine über arbeitung nötig. Der entsprechende Prozess dauerte
von 1999 bis 2003.
Um den unterschiedlichen Interessen in diesem Raum gerecht
zu werden, setzte die Fachstelle Naturschutz auf ein breit abgestütztes
Mitwirkungsverfahren mit offener und transparenter Planung und frühzeitiger
Information. Es wurde eine begleitende Arbeitsgruppe gebildet mit Vertretern
der Landwirtschaft, des Naturschutzes, der Gemeinden und ämter. Dieses
Vorgehen hatte sich bereits am Greifensee und in der Drumlinlandschaft
Zürcher Oberland bewährt.
Ziel war es, einen Moorbiotop- und
Moorlandschaftsschutz zu verwirklichen, der von der Bevölkerung, insbesondere
von den direkt betroffenen Grundeigentümern und Bewirtschaftern, mitgetragen
wird.
Zusammen mit den Landwirten wurden in mehreren Begehungsrunden im
Feld (teilweise bis fünf Begehungen pro Betrieb) Lösungen entwickelt.
Die restliche Bevölkerung wurde überregelmässige Publikationen
in der Presse und öffentliche Veranstaltungen informiert. Das gewählte
Verfahren erwies sich als zeitintensiv, aber erfolgreich. Um lösungs-
und konsensorientiert zusammenarbeiten zu können, war ein gegenseitiges
Kennenlernen und Verstehen der Standpunkte wichtig. Rahmenbedingungen mussten
definiert und das Vorgehen festgelegt werden. Alle Beteiligten wurden stark
gefordert. Es wurde hart verhandelt und manchmal schienen keine Lösungen
in Sicht.
Und dann tat sich doch eine Tür auf, eine Partei machte
einen Schritt und plötzlich war ein Konsens möglich. Wir alle
durchliefen einen Lernprozess, der am Ende Lösungen ermöglichte,
die der speziellen landwirtschaftlichen und landschaftlichen Situation
im Hirzel gerecht wurden. Kernpunkt war die Festlegung der Pufferzonen.
Je nach Objekt betragen diese 10 bis 50 m.
Aufgrund der vielen einzelnen,
teilweise kleineren Moore mitten in intensiver genutztem Grasland führte
das für viele Betriebe zu einer relativ hohen Belastung. Verglichen
mit der alten Schutzverordnung von 1986 verdreifachte sich die Pufferzonenfläche.
Durch eine gestufte Nutzung innerhalb dieser Pufferstreifen (schmälere
Zone IIA ohne Düngung mit anschliessender Zone IID mit leichter Mistdüngung)
und Weidenutzung in der Pufferzone, konnte eine flexiblere Nutzung ermöglicht
und die düngefreie Fläche reduziert werden, was sich positiv
auf die Düngebilanz der einzelnen Betriebe auswirkte. Für sechs
stark betroffene Betriebe wurden zudem Sonderregelungen getroffen. Nicht
nur die Naturschutzflächen erhöhten sich, auch die Beiträge,
die jährlich für die Bewirtschaftung dieser Flächen ausbezahlt
werden, stiegen von Fr. 180'000.- auf Fr. 315'000.-.
Erfolg
wird kontrolliert
Die
Tatsache, dass gegen die Schutzverordnung 2003 keine Rekurse eingingen,
zeigt, dass das gewählte Verfahren Lösungen ermöglichte,
die für alle direkt Betroffenen akzeptierbar und tragbar waren. Dies
widerspiegelt sich auch in der problemlosen Umsetzung der Verordnung in
den letzten drei Jahren. In hohem Masse mitverantwortlich dafür sind
einerseits die Mitglieder der begleitenden Arbeitsgruppe, die durch ihren
konstruktiven Einsatz mithalfen, trotz unterschiedlicher Interessen eine
einvernehmliche Lösung zu finden, und andererseits die beteiligten
Landwirte, die sich trotz Skepsis auf den Prozess einliessen. Um die gute
Zusammenarbeit mit den Bewirtschaftern und Gemeinden weiterzuführen,
besteht seit 2004 eine Umsetzungskommission, welche die Anwendung der Schutzverordnung
begleitet und als lokaler Ansprechpartner für Fragen im Zusammenhang
mit der Moorlandschaft dient.
Wie
sich die getroffenen Massnahmen auf die Tier- und Pflanzenwelt auswirken,
untersucht die Fachstelle Naturschutz überein Erfolgskontrollprogramm.
Anhand der Schmetterlinge, Heuschrecken und Vögel wird in den nächsten
Jahren die - hoffentlich positive - Entwicklung in und um die Moore kontrolliert.
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