Ich begrüsse Sie ganz herzlich in dieser besonderen Moränen- und Moorlandschaft Hirzel- Schönenberg. Kürzlich kam ich bei einem Besuch in Schwyz entlang der Moorlandschaft Rothenthurm vorbei. Das ist wirklich eine fantastische Landschaft - ich muss sagen, die Initiative zum Schutz der Moorlandschaften hat sich wirklich gelohnt! Und darum haben wir Sie heute eingeladen, um mit Ihnen überden Moorschutz im Kanton Zürich der vergangenen 20 Jahre seit der Rothenthurm-Initiative Bilanz zu ziehen. Die Annahme dieser Initiative am 6. Dezember 1987 war ein Meilenstein im Schutz der Landschaften und der Moore in der Schweiz. Auch im bevölkerungsreichen Wirtschaftskanton Zürich finden wir heute noch wunderschöne und erstaunlich vielfältige Landschaften, darunter sechs nationale Moorlandschaften. Eine davon ist die rund 480 ha umfassende Moorlandschaft Hirzel, in der wir hier stehen. Diese sanft gewellte Moränenlandschaft haben die Gletscher der letzten Eiszeit geformt. Darin eingebettet liegen rund zwei Dutzend artenreiche Moore, als prägende Landschaftselemente sowie als Lebensräume von zahlreichen seltenen und bedrohten Tieren und Pflanzen.
Wenn wir aber wollen, dass unser Kanton langfristig ein Wohn- und Arbeitsort mit hoher Lebensqualität bleibt, müssen wir auch zu unserer Natur Sorge tragen. Damit die Lebens- und Siedlungsqualität erhalten bleibt, ist es wichtig, dass zusammenhängende naturnahe Räume, wie z.B. die Moorlandschaften, geschont und aktiv gefördert werden. Neben dem Schutz der Landschaft müssen wir dabei auch für die Erhaltung und Aufwertung der typischen Lebensräume für wild lebende Tiere und Pflanzen sorgen. Eine soeben erschienene Studie der Universität Zürich zeigt, dass die Artenvielfalt für den Erhalt des Ökosystems wichtiger ist als bisher angenommen. Als passionierter Jäger halte ich mich oft in der Natur auf. Mir liegt die Hege und Pflege der Natur sehr am Herzen und ich werde mich insbesondere auch als Baudirektor, und in dieser Funktion ja auch als Zürcher Umweltdirektor, aktiv dafür einsetzen. In der Verfassung unseres Kantons ist das Prinzip der Nachhaltigkeit in Artikel 6 verankert. Darin steht, dass der Kanton und die Gemeinden für die Erhaltung der Lebensgrundlagen sorgen und in Verantwortung für die nachfolgenden Generationen einer ökologisch, wirtschaftlich und sozial nachhaltigen Entwicklung verpflichtet sind. In diesem Sinn ist die Erhaltung und Förderung von Landschaften und Lebensräumen, wie wir sie hier als besonders attraktive Beispiele vor uns sehen, eine der wichtigen öffentlichen Aufgaben, die der Staat zugunsten der ganzen Bevölkerung leisten muss. Diese Landschaften stellen heute insbesondere auch im Bezug auf die Naherholung einen wichtigen Wirtschaftsfaktor im Kanton Zürich dar. Nicht zuletzt wegen den Anstrengungen im Natur- und Landschaftsschutz belegen wir in internationalen Ratings regelmässig Spitzenplätze. Dass wir im Kanton Zürich nach wie vor überviele Naturwerte verfügen, ist nicht selbstverständlich. Die Erhaltung der einheimischen Biodiversität in einer intakten Landschaft ist eine anspruchsvolle und aufwändige Aufgabe, die auch etwas kostet. Diese Aufgabe ist nur mit dem Einbezug verschiedener Partner umsetzbar. Die Erarbeitung der Schutzverordnung für die Moorlandschaft mit allen ihren Mooren hier am Hirzel erfolgte denn auch gemeinsam mit einer Begleitenden Arbeitsgruppe. In dieser Arbeitsgruppe waren die verschiedenen Interessenvertreter, insbesondere die Bauern, massgeblich vertreten. Unter Beizug aller in diesem Gebiet wirkenden rund 80 Bauern konnten denn auch tragfähige Lösungen gefunden werden. Dank der Möglichkeit zur Mitwirkung musste sich kein einziger der Landwirte mit einem Rekurs gegen die im Dezember 2003 festgesetzte Verordnung wehren. Dieses dialogorientierte Vorgehen wird schliesslich bei der Umsetzung aller kantonalen Schutzverordnungen gewählt. Der Kanton Zürich hat beim Schutz seiner Moore bereits einiges erreicht! Aktuell sind vier, bis Ende Jahr voraussichtlich fünf von sechs nationalen Moorlandschaften mit einer Verordnung geschützt. Fast alle Hochmoore und gut 80% der Flachmoore konnten seit der Einführung des kantonalen Planungs- und Baugesetzes im Jahr 1975 entsprechend gesichert werden. Dennoch bleibt auch für die Zukunft noch einiges zu tun! Die restlichen Schutzobjekte müssen als Knotenpunkte des kantonalen Biotopnetzes noch gesichert werden. Etliche der kantonalen Moore sind noch nicht ausreichend gegen Beeinträchtigungen, insbesondere dem Nährstoffeintrag aus dem Umland, geschützt. Hier müssen noch entsprechende Pufferzonen festgelegt werden. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit den Grundeigentümern - sprich Landwirten. Und langfristig bleibt uns die Aufgabe, die Bauern durch Beratung und Beiträge bei ihrer unentbehrlichen Arbeit, der Pflege der Schutzgebiete, zu unterstützen.
Ich
freue mich, als Baudirektor künftig die Natur- und Landschaft im Kanton
mitgestalten zu können und ich werde mich gerne dafür einsetzen,
dass diese unersetzlichen Natur- und Landschaftswerte langfristig erhalten
und auch aufgewertet werden können. Dies im Bestreben, dadurch den
direkt Beteiligten, der erholungssuchenden Bevölkerung und unseren
Nachkommen gleichermassen gerecht zu werden.
Moorschutz im Kanton Zürich - erfolgreiche Umsetzung hoch gesteckter Ziele
In den vergangenen 20 Jahren wurde im Schutz der Moorlandschaften und Moore in der Schweiz und im Kanton Zürich viel erreicht. Der Bundesrat hat in der Folge der Rothenthurm-Initiative die Objekte von nationaler Bedeutung festgelegt: 1991 die Hoch- und über gangsmoore, 1994 die Flachmoore und 1996 die Moorlandschaften. Vier der sechs Zürcher Moorlandschaften sind heute mit aktuellen Schutzverordnungen nach Planungs- und Baugesetz umfassend gesichert (Hirzel, Pfäffikersee, Maschwander Allmend, Drumlinlandschaft Zürcher Oberland). Die Moorlandschaft Lützelsee ist zur Hälfte geschützt, die zweite Hälfte folgt noch in diesem Jahr. Die Schutzverordnung überdie Moorlandschaft Neeracherried steht für die Erarbeitung in den kommenden Jahren noch an. Als moorreichster Mittellandkanton hat der Kanton Zürich im schweizerischen Moorschutz eine grosse Verantwortung.
Daher
hat die umfassende Erhaltung der noch vorhandenen Flächen höchste
Priorität. Es freut mich ausserordentlich, dass es uns gelungen ist,
im Kanton Zürich ihre Abnahme zu stoppen und so den Lebensraum für
immer noch zahlreiche hoch spezialisierte Arten wie das Pfeifengras, verschiedene
Orchideenarten, Lungenenzian und Teufelsabbiss zu erhalten. Auch bodenbrütende
Vögel wie z.B. das Braunkehlchen sowie zahlreiche Heuschrecken-, Tagfalter-
und Libellenarten sind auf diese Flächen angewiesen. Diese typischen
Arten der Moore sind an geringe Nährstoffmengen angepasst. Sie reagieren
empfindlich auf Nährstoffe, die aus dem umliegenden Kulturland eingeschwemmt
werden. Um solche Beeinträchtigungen zu unterbinden, haben sich Pufferzonenstreifen
bewährt. Das sind Wiesenstreifen um Moore, die zwar gemäht, aber
nicht oder nur eingeschränkt gedüngt werden und so Nährstoffe
zurückhalten. Der Bund hat für deren Ausscheidung Kriterien erarbeitet,
die auch beim Schutz der Moore im Kanton Zürich zur Anwendung kommen.
Unter
günstigen Rahmenbedingungen wie geeignete Boden- und Grundwasserverhältnisse
sowie in Nachbarschaft zu bestehenden Objekten lassen sich beeinträchtigte
Moore wieder herstellen und aufwerten. Zur Regeneration von Hochmooren
wurde ein spezielles Programm erarbeitet und gröss-tenteils bereits
umgesetzt. Dabei konnten 19 ha der besonders wertvollen Hochmoore soweit
wieder hergestellt werden, dass die für sie typischen Torfmoose wieder
zu wachsen begannen. Ein umfassendes Aufwertungsprogramm für Flachmoorbiotope
ist in Vorbereitung. Dort wo sich die Gelegenheit bot, wurden bereits etliche
davon erfolgreich regeneriert.
Naturschutz - und Moorschutz im speziellen - ist eine Aufgabe, die nur gemeinsam mit zahlreichen Partnern umgesetzt werden kann. Flachmoore sind traditionelle Kulturlandschaftselemente, die regelmässig gepflegt werden müssen. Diese Arbeit erfolgt wo immer möglich durch lokal ansässige Landwirte. Diese erbringen hier eine Dienstleistung, die mit dem Verkauf der landwirtschaftlichen Produkte nicht abgegolten wird. Es ist daher richtig und nötig, dass die Bauern für diese Leistung, die sie der Allgemeinheit gegenüber erbringen, von dieser auch abgegolten werden und entsprechende Beiträge erhalten. Dies hat natürlich seinen Preis. Jährlich erhalten die Zürcher Bauern 6 Mio. Fr. für die Pflege der Moorbiotope samt Pufferzonen (gegen 7 Mio. Fr. für alle Naturschutzgebiete). Die Frage ist berechtigt, was denn die Allgemeinheit als Gegenleistung für diesen regelmässigen, beträchtlichen Einsatz an Steuergeldern erhält. Bedauerlicherweise lassen sich die Erträge aus diesen Investitionen nicht so leicht errechnen. Wie gross ist z.B. der Wert der hier vor uns liegenden Landschaft? Der ideelle Wert kann kaum in Franken ausgedrückt werden. Für mich sind Wanderungen durch unsere naturnahen Landschaften vor der Haustüre immer ein besonderes Erlebnis, und das Wissen, dass sie so nah und doch von so vielen verschiedenen Tieren und Pflanzen bewohnt sind, gibt ein gutes Gefühl. Am Pfäffikersee halten sich an Spitzentagen bis
zu 10'000 Erholungssuchende auf. Wenn wir annehmen, dass es etliche schöne
Tage im Jahr gibt, die zum Besuch einer erholsamen Landschaftskammer einladen,
und dass uns sechs Moorlandschaften von nationaler Bedeutung, 12 grosse
und weitere rund 1'000 kleinere Schutzgebiete von über kommunaler Bedeutung
zur Verfügung stehen, so wird klar, dass die Bevölkerung hier
als Gegenleistung ein riesiges Erholungsangebot erhält, das sie auch
rege nutzt.
Wir haben bei der Sicherung der Zürcher Schutzobjekte bereits Beachtliches erreicht. Noch bleibt uns im Moorschutz aber viel zu tun! Die noch ausstehenden Schutzverordnungen für die sechste nationale Moorlandschaft, das Neeracherried, sowie für weitere Moore müssen erarbeitet und umgesetzt werden. Um die Potenziale besser auszuschöpfen, soll die Qualität der Flächen verbessert werden. Um verschiedene bereits geschützte Moore müssen die Pufferzonen ergänzt, zu kleine und zerstückelte Moorflächen mit Ergänzungsflächen arrondiert und in die wertvollen Lebensräume eindringende Neophyten zurückgedrängt werden. Weitere künftige Herausforderungen sind das Suchen nach Wegen, wie die flächendeckende Düngung von Mooren aus der Luft reduziert werden kann. Die Moorschutzverordnungen des Bundes verlangen, dass die Gebiete durch die Kantone aufgewertet werden, so: "dass bestehende Beeinträchtigungen von Objekten bei jeder sich bietenden Gelegenheit soweit als möglich rückgängig gemacht werden". Um all dies zu erfüllen, sind zusätzliche Anstrengungen nötig. Die
bisherigen Erfolge zeigen, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Mit entsprechendem
Einsatz wird es möglich sein, unsere wertvollen Landschaften samt
den sie bewohnenden Arten - ganz im Sinne der Nachhaltigkeit - bezahlbar,
für die direkt Beteiligten tragbar und so zu erhalten, dass sie auch
unsere Kinder und Enkelkinder noch erfreuen können.
Charakteristisch für die einzigartige Moorlandschaft Hirzel sind die vielen grösseren (Chrutzelenmoos, Hexentäli, Hinterbergriede) und kleineren (Perlenkette Rechbergmoosbachriede) Moore, die sich in die Senken zwischen den sanften Drumlins schmiegen. Darunter zehn Flachmoore und fünf Hochmoore von nationaler Bedeutung. Nahezu alle Flachmoorgesellschaften sind hier anzutreffen.
Bereits 1986 wurden diese Moorbiotope zusammen mit weiteren wertvollen Lebensräumen vom Kanton mit einer Schutzverordnung geschützt. Die neuen Vorgaben des Bundes aufgrund der Rothenthurm-Initiative, nämlich die nationalen Hoch-, Flach- und Moorlandschaftsinventare sowie der Pufferzonenschlüssel, machten eine über arbeitung nötig. Der entsprechende Prozess dauerte von 1999 bis 2003. Um den unterschiedlichen Interessen in diesem Raum gerecht zu werden, setzte die Fachstelle Naturschutz auf ein breit abgestütztes Mitwirkungsverfahren mit offener und transparenter Planung und frühzeitiger Information. Es wurde eine begleitende Arbeitsgruppe gebildet mit Vertretern der Landwirtschaft, des Naturschutzes, der Gemeinden und ämter. Dieses Vorgehen hatte sich bereits am Greifensee und in der Drumlinlandschaft Zürcher Oberland bewährt. Ziel war es, einen Moorbiotop- und Moorlandschaftsschutz zu verwirklichen, der von der Bevölkerung, insbesondere von den direkt betroffenen Grundeigentümern und Bewirtschaftern, mitgetragen wird. Zusammen mit den Landwirten wurden in mehreren Begehungsrunden im Feld (teilweise bis fünf Begehungen pro Betrieb) Lösungen entwickelt. Die restliche Bevölkerung wurde überregelmässige Publikationen in der Presse und öffentliche Veranstaltungen informiert. Das gewählte Verfahren erwies sich als zeitintensiv, aber erfolgreich. Um lösungs- und konsensorientiert zusammenarbeiten zu können, war ein gegenseitiges Kennenlernen und Verstehen der Standpunkte wichtig. Rahmenbedingungen mussten definiert und das Vorgehen festgelegt werden. Alle Beteiligten wurden stark gefordert. Es wurde hart verhandelt und manchmal schienen keine Lösungen in Sicht. Und dann tat sich doch eine Tür auf, eine Partei machte einen Schritt und plötzlich war ein Konsens möglich. Wir alle durchliefen einen Lernprozess, der am Ende Lösungen ermöglichte, die der speziellen landwirtschaftlichen und landschaftlichen Situation im Hirzel gerecht wurden. Kernpunkt war die Festlegung der Pufferzonen. Je nach Objekt betragen diese 10 bis 50 m. Aufgrund der vielen einzelnen,
teilweise kleineren Moore mitten in intensiver genutztem Grasland führte
das für viele Betriebe zu einer relativ hohen Belastung. Verglichen
mit der alten Schutzverordnung von 1986 verdreifachte sich die Pufferzonenfläche.
Durch eine gestufte Nutzung innerhalb dieser Pufferstreifen (schmälere
Zone IIA ohne Düngung mit anschliessender Zone IID mit leichter Mistdüngung)
und Weidenutzung in der Pufferzone, konnte eine flexiblere Nutzung ermöglicht
und die düngefreie Fläche reduziert werden, was sich positiv
auf die Düngebilanz der einzelnen Betriebe auswirkte. Für sechs
stark betroffene Betriebe wurden zudem Sonderregelungen getroffen. Nicht
nur die Naturschutzflächen erhöhten sich, auch die Beiträge,
die jährlich für die Bewirtschaftung dieser Flächen ausbezahlt
werden, stiegen von Fr. 180'000.- auf Fr. 315'000.-.
Die Tatsache, dass gegen die Schutzverordnung 2003 keine Rekurse eingingen, zeigt, dass das gewählte Verfahren Lösungen ermöglichte, die für alle direkt Betroffenen akzeptierbar und tragbar waren. Dies widerspiegelt sich auch in der problemlosen Umsetzung der Verordnung in den letzten drei Jahren. In hohem Masse mitverantwortlich dafür sind einerseits die Mitglieder der begleitenden Arbeitsgruppe, die durch ihren konstruktiven Einsatz mithalfen, trotz unterschiedlicher Interessen eine einvernehmliche Lösung zu finden, und andererseits die beteiligten Landwirte, die sich trotz Skepsis auf den Prozess einliessen. Um die gute Zusammenarbeit mit den Bewirtschaftern und Gemeinden weiterzuführen, besteht seit 2004 eine Umsetzungskommission, welche die Anwendung der Schutzverordnung begleitet und als lokaler Ansprechpartner für Fragen im Zusammenhang mit der Moorlandschaft dient. Wie sich die getroffenen Massnahmen auf die Tier- und Pflanzenwelt auswirken, untersucht die Fachstelle Naturschutz überein Erfolgskontrollprogramm. Anhand der Schmetterlinge, Heuschrecken und Vögel wird in den nächsten Jahren die - hoffentlich positive - Entwicklung in und um die Moore kontrolliert.
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