Vorbeugungsmassnahmen
sind einfach.
Für
die Bevölkerung besteht keine allgemeine Gefährdung. Auf Ausflüge
in die Wälder muss daher nicht verzichtet werden. Bei Wanderungen
sollten jedoch einige einfache Schutzmassnahmen beachtet werden:
Für
die FSME steht eine aktive Schutzimpfung zur Verfügung. Sie kann allen
Personen empfohlen werden, die sich häufig in infizierten Regionen
(Naturherden) aufhalten. Die Hausärztin, der Hausarzt kann darüber
die nötigen Auskünfte erteilen.
Die FSME-Impfung wird allen Erwachsenen und Kindern (im Allgemeinen ab 6 Jahren), die in einem Endemiegebiet wohnen oder sich zeitweise dort aufhalten, empfohlen. Eine Impfung erÜbrigt sich für Personen, welche kein Expositionsrisiko haben. Die Primovakzination erfordert 3 Dosen zu den Zeitpunkten 0, 1, 10 Monate (Encepur®) respektive 0, 1, 6 Monate (FSME-Immun®). Boosterimpfungen werden von der Eidgenössischen Kommission für Impffragen und vom Bundesamt für Gesundheit alle 10 Jahre empfohlen. Damit
bereits bei Beginn der Zeckensaison ein Schutz besteht, soll die Impfung
vorzugsweise im Winter vorgenommen werden. Die Kosten für die FSME-Impfung
werden gemäss diesen Empfehlungen durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung
vergütet.
Ein Expositionsrisiko besteht bei Aufenthalt in Zeckenbiotopen der Endemiegebiete. Der bevorzugte Lebensraum der Zecken sind mittelgradig feuchte Stellen in Laub- und Mischwäldern mit üppigem Unterholz (Gräser, Sträucher, Büsche). Dies sind insbesondere verstrauchte und vergraste Waldränder, Waldlichtungen und Waldwege sowie Hecken und hohes Gras- und Buschland. Zecken halten sich in der Vegetation maximal bis auf eine Höhe von 1,5 m auf. In regelmässig gepflegten Hausgärten und städtischen Parkanlagen, welche nicht in Waldnähe liegen, sowie in reinen Nadelholzwäldern sind Zecken selten. Allgemeinene und vorbeugenden Massnahmen sind: gut
abschliessende Kleidung, Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass, im Gegensatz zum regionalen Vorkommen der FSME, Zecken in der ganzen Schweiz unterhalb von 1000 (-1500) m ü. M. den Erreger der Borreliose (Borrelia burgdorferi) über tragen können. Quelle:
Bundesamt für Gesundheit 2008 |