Minierfliegen häufig auf Import-Pflanzen Im Urlaub sind Reise-Souvenirs sehr begehrt. Während schöne Wohnaccessoires grösstenteils problemlos sind, benötigt man bei exotischen Pflanzen oft Einfuhr-Dokumente, oder es gelten gar Einfuhrverbote. Damit sollen Pflanzen-Krankheiten und -Schädlinge (Quarantäneorganismen) von der Schweiz ferngehalten werden. Dazu gehören Minierfliegen. Deshalb empfehlen Fachleute vom Agroscope-Pflanzenschutzdienst zusammen mit dem Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst, auf Pflanzen als Souvenir zu verzichten. Dennoch liegt die Häufigkeit der Vergehen gegen die Pflanzenschutzvorgaben auf einem hohen Niveau.Während illegale Einfuhren bis 2012 stetig zugenommen haben, ist die Anzahl Beanstandungen in den letzten beiden Jahren bei rund 180 geblieben (180 im 2012; 179 im 2013). Entdeckt wurden vor allem unerlaubte Pflanzen, Samen, Früchte und Gemüse sowie Schnittblumen. Die Pflanzen oder Pflanzenteile stammen aus verschiedensten Herkunftsländern, grösstenteils aber aus Asien. Wenn unter anderem Minierfliegen eingeschleppt werden, können sie in Gewächshäusern grosse Schäden verursachen. Minierfliegen gefährden Zierpflanzen sowie Gemüsepflanzen
Sie verpuppen sich entweder innerhalb oder ausserhalb ihrer Minen oder lassen sich auf den Boden fallen. So schliesst sich der Lebenszyklus. Erwachsene Minierfliegen ernähren sich von Pflanzensäften, aus Einstichen in Blättern, die mit dem Legebohrer des Weibchens erzeugt werden. Erste Anzeichen eines Minierfliegenbefalls sind die Minen und die gelblich-weissen Saug- und Frasspunkte. Minierfliegen sind polyphag, d.h. sie können sich von sehr vielen Pflanzenarten ernähren. Florida-Minierfliegen etwa können im Gewächshaus an diversen Zierpflanzen sowie an Gemüse grosse Schäden verursachen. Inspektoren vom Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst kontrollieren deshalb am Zoll ausser-europäische Pflanzen und Früchte auf Befall durch Minierfliegen. Entdecken sie verdächtiges Material, senden sie Proben ans Agroscope-Diagnoselabor. Bestätigt man dort den Verdacht auf ausser-europäischen Minierfliegenbefall, weist man die Pflanzen zurück oder vernichtet sie. Dank dieser Massnahmen können grosse Schäden in der Landwirtschaft und der heimischen Flora und Fauna verhindert werden. Einer der häufigsten Gründe für Rückweisungen am Zoll ist der Befall durch die Florida-Minierfliege (Liriomyza trifolii) und durch die Südamerikanische Minierfliege (Liriomyza huidobrensis). Weitere Informationen Wer nicht auf ein grünes Souvenir verzichten will, soll sich vor Antritt einer Reise über die Gesetze informieren unter www.pflanzenschutzdienst.ch. Zudem unterstehen etliche Pflanzen (insgesamt über 25'000 Arten) den Bestimmungen des internationalen Artenschutzabkommens CITES - sie dürfen nur mit einer Bewilligung des Ausfuhrlandes in die Schweiz gelangen, siehe www.blv.admin.ch oder www.cites.org (weitere Infos siehe unten). Neben einem gültigen CITES-Zeugnis ist auch oft eine Einfuhrbewilligung der zuständigen Schweizer Behörde erforderlich.
Pflanzen, Pflanzenteile, Blumenzwiebeln, Garten- und Blumenerde aus der EU unterliegen keinen Einfuhrbestimmungen, solange sie für den persönlichen Gebrauch eingeführt werden. Ausnahme: Die Einfuhr von Zwergmispel (Cotoneaster spp.) und Lorbeer-Glanzmispel Stranvaesia (Photinia davidiana) als mögliche Träger von Feuerbrandbakterien ist aus allen Ländern verboten. Pflanzen, Pflanzenteile und Blumenzwiebeln aus anderen als EU-Ländern unterliegen der Kontrolle durch den Pflanzenschutzdienst oder dürfen gar nicht importiert werden.
Apfelbaum (Malus) Kontrollpflichtige Pflanzen müssen ein Pflanzenschutzzeugnis besitzen. Wer solche Pflanzen einführen will, muss sich rechtzeitigt vor der Einfuhr beim Bundesamt für Landwirtschaft erkundigen (www.pflanzenschutzdienst.ch). Ein Pflanzenschutzzeugnis muss vorgängig im Ausfuhrland besorgt werden: Adressen der zuständigen Stellen weltweit unter www.ippc.int. Früchte und Gemüse (ausser Kartoffeln) bis 10 Kilogramm und Schnittblumen bis 3 Kilogramm dürfen ohne Kontrolle eingeführt werden. Pflanzen und deren Früchte unterliegen der Mehrwertsteuer. Pflanzen, welche den Artenschutzbestimmungen unterstehen, dürfen aus jedem Land nur mit entsprechender CITES-Bewilligung eingeführt werden.
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