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Hochwasser-Management |
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Hochwasserschutz Schweiz |
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Hochwasserschutz Schweiz |
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Hochwasserschutz in der Vergangenheit |
Korrektion der Reuss im Kanton Aargau
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Im Mittelalter zwang das Bevölkerungswachstum viele Menschen die ufernahen Gebiete der Mittellandflüsse zu besiedeln. Diese Gebiete (in vielen Regionen Schachen genannt) waren bei Hochwasser äusserst überschwemmungsgefährdet.
Ab dem 15. Jahrhundert begannen die lokalen Gemeindebehörden, Uferschutzbauten zu erstellen. Die Uferschutzbauwerke wurden ohne Absprache mit den benachbarten Gemeinden lediglich zum Schutz der lokalen Schachenbewohner errichtet. Das unkoordinierte Vorgehen brachte nicht nur Vorteile.
Ab 1802 formierte sich allmählich zu einem modernen, föderalistisch ausgerichteten Bundesstaat.
Die Inkraftsetzung der Bundesverfassung im Jahr 1848 brachte die Gemeinden und Kantone dazu, gemeinschaftliche Aufgaben wie den Überschwemmungs- und Uferschutz gemeinsam anzupacken.
Bundesgesetze wie das Bundesgesetz über die Wasserpolizei von 1877 schufen die Voraussetzungen dafür, dass die Kantone eigene Wasserbaupolizeigesetze erarbeiteten.
Die Arbeiten der 1. Juragewässer-Korrektion im Bereich der Aare wurden von 1868 bis 1891 durchgeführt.
1886 wurde mit den Bauarbeiten für eine umfassende Korrektion der Emme begonnen. Wie bei allen Korrektionsvorhaben dieser Zeit bestanddie Absicht, mit einer gleichmässigen Begradigung und Eindämmung des Flusses die Fliessgeschwindigkeit der Gewässer zu erhöhen. Eine höhere Fliessgeschwindigkeit begünstigt die Tiefenerosion, was in der Regel zu einer allmählich Absenkung der Flusssohle führte. Ein tieferer Grundwasserspiegel brachte negative Folgen für die Landwirtschaft und die Grundwasserversorgung mit sich.
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Informationsquellen: Bundesverwaltung, Kanton Solothurn |
Bearbeitung: RAOnline |
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