Wirtschaft
und Entwicklung
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Alpenregion:
Regionale Entwicklungen |
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Tourismusprojekt Andermatt |
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Tourismusprojekt Andermatt |
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Tourismus-Grossprojekt
in Andermatt (Uri) |
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Tourismus-Projekt:
Richtplananpassung für das Tourismusresort
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Der Urner
Regierungsrat hat für das Tourismusresort Andermatt den kantonalen
Richtplan angepasst. Er hat die Richtplananpassung dem Bundesrat zur Genehmigung eingereicht. Dies ist ein wichtiger Schritt für die
Realisierung des Tourismusprojekts von Orascom Hotels & Development
(OHD).
Der
Urner Regierungsrat hat am 14. November 2006 den kantonalen Richtplan angepasst und das weitere Vorgehen zur räumlichen Abstimmung des geplanten
Tourismusresorts Andermatt festgelegt. Er hat den Bundesrat um Genehmigung
der Richtplananpassung ersucht. |
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Das
von Orascom Hotels & Development (OHD) geplante Tourismusresort ist mit den raumplanerischen Sachplänen und Konzepten des Bundes
und der Nachbarkantone abgestimmt. Es steht in übereinstimmung
mit den für die Gotthardregion geltenden raumplanerischen Zielen und
Grundsätzen. Es lässt sich raum- und umweltverträglich realisieren.
Der
Masterplan des Investors sieht im Endausbau gegen 3'000 Gastbetten in Hotels,
Ferienwohnungen und Ferienhäusern vor. In Andermatt wird die Bettenzahl
von bisher 1'300 auf rund 4'300 erhöht.
Im
Rahmen der öffentlichen Mitwirkung zur Richtplananpassung gingen beim
Regierungsrat insgesamt 34 Stellungnahmen von Nachbarkantonen, Gemeinden,
Umweltorganisationen und Privatpersonen ein. Das Ergebnis des Mitwirkungsverfahrens
zeigt, dass die Nachbarkantone Graubünden, Tessin und Wallis das geplante
Tourismusresort begrüssen und die damit verbundenen volkswirtschaftlichen
Chancen für die ganze Gotthardregion gemeinsam mit dem Kanton Uri
nutzen wollen.
In
der Bevölkerung findet das Projekt breite Akzeptanz. Das im Gebiet
"Reussen" für Golf-Villen vorgesehene Siedlungsgebiet gab zu Kritik
Anlass. Auf Grund der Bereitschaft des Investors, auf den Bau von Golf-Villen
im Gebiet "Reussen" zu verzichten, sieht die überarbeitete Fassung
der Richtplananpassung keine Ausscheidung eines entsprechenden Siedlungsgebiets
mehr vor. Im Gebiet "Reussen" werden somit keine Golf-Villen erstellt und
die bestehenden landwirtschaftlichen Bauten sowie rund 5 ha landwirtschaftliche
Nutzflächen bleiben erhalten. Damit können im Golfplatzperimeter
nach heutigem Kenntnisstand mindestens 20 ha wie bis anhin ohne zusätzliche
Einschränkungen landwirtschaftlich genutzt werden.
Die Golf-Villen
sollen vielmehr konzentriert im Siedlungsgebiet "Eyboden/Unterbäz"
realisiert werden. Dieses Siedlungsgebiet, das nördlich an das heutige
Dorf Andermatt angrenzt, dehnt sich im Rahmen der Entwicklung des Tourismusresorts
bis zur Furkareuss hin und etwas darüber hinaus ins Gebiet "Unterbäz"
aus. Das Tourismusresort beinhaltet damit keine raumplanerisch unerwünschte
"Inselbauzone".
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Andermatt (Kanton Uri)
Bei
der Festlegung des neuen Siedlungsgebiets wurden die Naturgefahren
(Lawinen, Hochwasser, Steinschlag) berücksichtigt. Soweit sich dies
auf Grund von Schutzdefiziten als notwendig erweist, prüft zurzeit
der Kanton die erforderlichen Hochwasserschutzmassnahmen. Der heutige Retentionsraum
auf der nördlichen Uferseite der Furkareuss soll funktional erhalten
werden. Im Rahmen der Quartiergestaltungsplanung soll sichergestellt werden,
dass die Vorgaben des Hochwasserschutzes berücksichtigt werden. |
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Bei
der Festlegung des neuen Siedlungsgebiets wurden die Naturgefahren (Lawinen,
Hochwasser, Steinschlag) berücksichtigt. Soweit sich dies auf
Grund von Schutzdefiziten als notwendig erweist, prüft zurzeit der
Kanton die erforderlichen Hochwasserschutzmassnahmen. Der heutige
Retentionsraum auf der nördlichen Uferseite der Furkareuss soll funktional
erhalten werden. Im Rahmen der Quartiergestaltungsplanung soll sichergestellt
werden, dass die Vorgaben des Hochwasserschutzes berücksichtigt werden.
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Realp: Urserntal (Kanton Uri)
In
verschiedenen Eingaben wurde die Forderung erhoben, im Rahmen der Richtplanung
auf die Ausscheidung eines Siedlungsentwicklungsgebiets im Bereich
"Widen/Boden" zu verzichten. Demgegenüber erachtet es der Regierungsrat
als sinnvoll, das potenzielle Siedlungsentwicklungsgebiet bereits heute
im Richtplan festzulegen, um auf diese Weise der Gemeinde Andermatt im
Rahmen einer künftigen Revision der Bau- und Zonenordnung den erforderlichen
Handlungsspielraum offen zu halten. |
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Bei
der überarbeitung der Richtplanunterlagen wurde verdeutlicht, dass
im Zusammenhang mit dem Tourismusresort kein ziviler Helikopterlandeplatz realisiert werden darf. Zudem wurden im Richtplan zusätzliche Anweisungen
für den energiesparsamen Bau und Betrieb des Tourismusresorts aufgenommen.
Im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung wurden schliesslich verschiedene
Anregungen bezüglich Verkehrsfragen, Naturschutz, Landwirtschaft
und architektonische Gestaltung des Resorts gemacht, die erst in den
der Richtplanung nachfolgenden Verfahrensschritten (Zonenplan, Quartiergestaltungsplan,
Baubewilligung) relevant sind.
Der
Regierungsrat erwartet den Entscheid des Bundes zur Richtplananpassung
bis Ende dieses Jahres. In einem weiteren Schritt werden die Gemeindebehörden
von Andermatt und Hospental anlässlich besonderer Informationsveranstaltungen
die Bevölkerung über das weitere Vorgehen bei der Revision der
kommunalen Bau- und Zonenordnungen informieren. Sie beabsichtigen, ab Mitte
Januar 2007 das Auflageverfahre. Mitte September soll zusammen mit den
Behörden auch die Öffentlichkeit über den aktuellen Stand
informiert werden.
Quelle:
Text Kanton Uri, 14. November 2006 |
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Externe
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