Wirtschaft
und Entwicklung
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Alpenregion:
Regionale Entwicklungen |
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Tourismusresort Andermatt |
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Tourismusresort Andermatt |
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Tourismus-Grossprojekt
in Andermatt (Uri) |
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Tourismus-Projekt:
Richtplananpassung Urserntal - Koordinationsblätter |
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(Auszug)
1.
Ausgangslage und Problemstellung
Die
Orascom Hotels & Development (OHD) mit Sitz in Kairo, ägypten,
plant in Andermatt ein Tourismusresort mit mehreren Hotels, Ferienwohnungen,
Ferienhäusern, Freizeitanlagen (Sport- und Wellnessbereiche) und einem
18-Loch Golfplatz. Das Vorhaben beeinflusst den Raum Andermatt / Urserntal
und angrenzende Gebiete in räumlicher, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher
Hinsicht.
2.
Ziele
Die
regionalwirtschaftliche Entwicklung soll durch die Realisierung eines 18-
Loch Golfplatzes im Raum Andermatt bis Hospental als Ergänzung des
touristischen Angebots des Urserntals gestärkt werden. Das Vorhaben
soll zu einer nachhaltigen Entwicklung des Urserntals beitragen.
3.
Planerische Vorgaben und Massnahmen
Für
die Planung des Golfplatzes Andermatt gelten die folgenden Grundsätze:
Die
Anlagen sind ausreichend durch den öffentlichen Verkehr, den motorisierten
Individualverkehr und insbesondere den Langsamverkehr zu erschliessen.
Es wird grundsätzlich die so genannte 'Drei Drittel Regel' angewandt:
Maximal ein Drittel der Gesamtfläche ist für Intensivrasen (Greens,
Abschläge, Fairways) und Bauten (Gebäude, Strassen, Bunker),
maximal ein Drittel für Roughs, (d.h. extensive Wiesen und / oder
Sträucher, jedoch keine halbintensiv- Rasen) und mindestens ein Drittel
für naturnahe Zonen und Biotope vorzusehen.
Die Interessen der Landwirtschaft sind zu beachten, insbesondere sind mindestens
20 Hektaren für eine landwirtschaftliche Intensivnutzung sicherzustellen.
Die Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes sind zu beachten.
Es sind qualitativ hoch stehende Ersatzlebensräume zu schaffen.
Die bestehenden naturräumlichen Qualitäten im Landschafts- und
Gewässerraum sind zu schützen und aufzuwerten.
Es sind neue Biotope und Gewässererlebensräume zu schaffen.
Der Hochwasserschutz-Retentionsraum Bäz ist funktional zu erhalten.
Die Risiken durch Naturgefahren (Lawinen, Murgänge, Hochwasser) sind
beim Bau und Betrieb der Anlage zu berücksichtigen.
Die öffentliche Zugänglichkeit durch Rad- und Wanderwege sowie
Loipen ist zu gewährleisten.
Ausscheidung
von Flächen im Bäz, Meer und Widen (Gemeinde Andermatt), Reussen
und Moos (Gemeinde Hospental) als Sondernutzungsgebiet (Intensiverholungsgebiet)
für die Realisierung eines 18-Loch-Golfplatzes. Die Flächen,
die als Militärzonen gemäss Koordinationsblatt 04.11 Eidgenössischer
Waffenplatz Andermatt im Sachplan Militär ausgeschieden sind, sind
aus diesem zu entlassen.
Festlegung
der neuen Sondernutzungsgebiete in den Zonenplänen der Gemeinden Andermatt
und Hospental mit der Pflicht zur Ausarbeitung von Quartiergestaltungsplänen
zwecks Erreichung landschaftsplanerischer und gestalterischer Qualität.
Das
Sondernutzungsgebiet für den 18-Loch-Golfplatz ist wieder auszuzonen,
falls das Projekt Tourismusresort Andermatt nicht integral verwirklicht
wird. Mit dem Bau des Golfplatzes darf erst dann begonnen werden, wenn
die Verwirklichung des Tourismusresorts sichergestellt ist.
Als
flankierende planerische Massnahmen resp. Richtlinien für die weitere
Entwicklung sind die folgenden Aspekte zu beachten:
Bei der weiteren planerischen Entwicklung sind die Risiken durch Naturgefahren
zu beachten. In den Gefahrenzonen sind ausser in begründeten Ausnahmen
(geschützte Infrastrukturanlagen) keine Hochbauten vorzusehen. Für
die Verbesserung des Hochwasserschutzes im Raum Andermatt erarbeitet die
Baudirektion des Kantons Uri ein Massnahmenpaket, das neben der Gefahrenabwehr
auch einen genügend grossen Gewässerraum (Retentionsfläche)
zum Inhalt hat.
Mit Einreichung der Richtplananpassung Golfplatz Andermatt wird der Antrag
auf Anpassung des Sachplans Militär gestellt.
Auf die bestehenden Natur- und Landschaftsschutzelemente, das Vernetzungsprojekt
Andermatt und auf die Gewässer ist Rücksicht zu nehmen. Mit der
Ausscheidung von Gewässerräumen und ausreichenden Baulinienabständen
kann diesen Anliegen Rechnung getragen werden. Im Falle von nicht vermeidbaren
Eingriffen sind Ersatz- und Aufwertungsmassnahmen vorzusehen.
Der Golfplatz hat in Planung, Realisierung und Betrieb auf die verbleibende
landwirtschaftliche Nutzung Rücksicht zu nehmen. Das bestehende Fussund
Wanderwegnetz ist einzubinden. Die Einwohnergemeinde Andermatt sorgt zusammen
mit dem privaten Projektträger für eine gute Erreichbarkeit der
Anlage mit dem öffentlichen Verkehr.
Die Baudirektion prüft die Erschliessung des Golfplatzes. Ziel ist
eine Minimierung der Abzweigungen ab Nationalstrasse, wenn möglich
eine Aufhebung der Querungen der Gleise der Matterhorn Gotthard Bahn sowie
eine wintersichere Zufahrt zu den Infrastrukturanlagen des Golfplatzes.
Das Amt für Landwirtschaft erstellt einen Bericht zu den Auswirkungen
der Richtplananpassung auf die Landwirtschaft im Urserntal (landwirtschaftliche
Nutzflächen, Betriebsstrukturen, Hinweise zu Zweckentfremdungen und
Rückerstattung von Bundesbeiträgen für Hochbauten und Bodenverbesserungen,
Angaben zu den Landwirtschaftsbetrieben und den ausgeführten Strukturverbesserungsmassnahmen,
usw.).
Die Justizdirektion des Kantons Uri ist besorgt für eine zielgerichtete
Umsetzungs- und Wirkungskontrolle der festgesetzten Massnahmen.
Quelle:
Text Kanton Uri, 14. November 2006 |
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Andermatt
(Kanton Uri) |
Urserntal
(Kanton Uri) |
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